Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern
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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 46<br />
_________________________________________________________________________<br />
• unter- o<strong>der</strong> überproportionale Entwicklung <strong>der</strong> Gehälter im Vergleich zu <strong>den</strong><br />
durchschnittlichen Entgeltsteigerungen in <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung.<br />
Vor allem <strong>bei</strong> älteren Jahrgängen bis 1950 sinkt die Rendite um ca. 0,1 bis 0,3<br />
Prozentpunkte, falls sie auf deutlich weniger als 45 Beitragsjahre bis zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
kommen. Dazu das Original<strong>bei</strong>spiel eines männlichen Akademikers (Jahrgang 1947) mit 39<br />
Beitragsjahren: <strong>Die</strong> Rendite sinkt von 3,1 % <strong>bei</strong> 45 Jahren auf 2,8 % <strong>bei</strong> 39 Jahren.<br />
Verursacht wird diese Renditekürzung durch die fehlen<strong>den</strong> Beitragsjahre 1967 bis 1972, in<br />
<strong>den</strong>en die Gesamt-Beitragssätze nur <strong>bei</strong> 14 bis 17 % lagen. Fehlende Beiträge aus früheren<br />
Jahren mit niedrigen Beitragssätzen wirken sich negativ auf die Höhe <strong>der</strong> Rendite aus. In <strong>den</strong><br />
<strong>bei</strong>tragsgünstigen Jahren 1957 bis 1967 lag <strong>der</strong> Beitragssatz <strong>bei</strong>spielsweise nur <strong>bei</strong> 14 %<br />
(jeweils 7 % für Ar<strong>bei</strong>tgeber und Ar<strong>bei</strong>tnehmer).<br />
Laut <strong>Rente</strong>nversicherungsbericht 2010 beträgt die durchschnittliche Anzahl <strong>der</strong> Beitragsjahre<br />
für Männer im Westen 40 Jahre (Ost 45 Jahre) und für Frauen im Westen 26 Jahre (Ost 37<br />
Jahre) [Ref. 8]. <strong>Die</strong> meisten Männer und fast alle Frauen müssen daher einen Rückgang <strong>der</strong><br />
Rendite in Kauf nehmen, sofern sie zu <strong>den</strong> älteren Jahrgängen zählen.<br />
Umgekehrt gilt: Ein männlicher Nicht-Akademiker des Jahrgangs 1947 mit 48<br />
Beitragsjahren kann mit einer kleinen Renditesteigerung um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte<br />
gegenüber dem Standardrentner mit 45 Jahren rechnen, da er vom niedrigen Beitragssatz in<br />
Höhe von nur 14 % in <strong>den</strong> drei zusätzlichen Jahren 1964 bis 1966 profitiert und einen<br />
monatlichen <strong>Rente</strong>nanspruch von zurzeit 27,20 Euro pro Jahr Durchschnittsverdienst mit<br />
geringst möglichem Beitragsaufwand in diesen drei Jahren erzielt.<br />
Auch die Verteilung <strong>der</strong> Beitragszahlungen und Verdienste auf die gesamte Erwerbsphase<br />
beeinflusst die Höhe <strong>der</strong> Rendite. Eine überproportionale Entwicklung <strong>der</strong> persönlichen<br />
Entgelte wirkt ten<strong>den</strong>ziell renditemin<strong>der</strong>nd, da für die hohen Verdienste am Ende wegen <strong>der</strong><br />
hohen Beitragssätze auch relativ hohe Beiträge aufgewandt wer<strong>den</strong> müssen. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Seite führt eine unterproportionale Entgeltentwicklung (zum Beispiel relativ geringe<br />
Beitragssätze <strong>bei</strong> Vollzeitbeschäftigung in <strong>den</strong> Anfangsjahren und hohe Beitragssätze <strong>bei</strong><br />
Teilzeitbeschäftigung in <strong>den</strong> letzten 10 Jahren) zu einer Renditesteigerung.<br />
Bei sog. gebrochenen Erwerbsbiografien treten zusätzliche Phasen mit<br />
Teilzeitbeschäftigung, versicherungsfreien Minijobs, Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>erziehung<br />
auf. Wie sich diese Zwischenphasen auf die Rendite auswirken, kann nur im Einzelfall<br />
anhand <strong>der</strong> Eingabe des kompletten Versicherungsverlaufs in <strong>den</strong> FINANZtest-<br />
<strong>Rente</strong>nrendite-Rechner ermittelt wer<strong>den</strong> (siehe Kapitel 5.4).<br />
Aus <strong>den</strong> <strong>bei</strong><strong>den</strong> Renditetabellen (Tabelle 5 - 1 und Tabelle 5 - 2) lässt sich für die Jahrgänge<br />
1936 bis 1965 das „Gesetz <strong>der</strong> sinken<strong>den</strong> <strong>Rente</strong>nrendite“ ableiten. <strong>Die</strong>se Gesetzmäßigkeit<br />
ist durch das System <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung bedingt und hat verschie<strong>den</strong>e<br />
Ursachen, die auf <strong>der</strong> Beitrags- und/o<strong>der</strong> Leistungsseite liegen. Vor allem das Steigen <strong>der</strong><br />
Beitragssätze in Kombination mit einem sinken<strong>den</strong> <strong>Rente</strong>nniveau und nur noch mäßigen<br />
Lohnsteigerungen in <strong>der</strong> <strong>Zukunft</strong> drücken die Rendite <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> nach unten.<br />
Wür<strong>den</strong> die Beitragssätze hingegen immer auf gleicher Höhe bleiben und die <strong>Rente</strong>n immer<br />
im Gleichschritt mit <strong>den</strong> Löhnen steigen, gäbe es keine sinken<strong>den</strong> <strong>Rente</strong>nrenditen. Bei<br />
stetiger Erhöhung <strong>der</strong> Lebenserwartung und gleichzeitig festgezurrter gesetzlicher<br />
Altersgrenze von 65 Jahren würde die Rendite <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> sogar deutlich von<br />
Jahrgang zu Jahrgang steigen. Tatsächlich muss in <strong>der</strong> wirtschafts- und sozialpolitischen<br />
Wirklichkeit vom genauen Gegenteil ausgegangen wer<strong>den</strong>.<br />
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