Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern
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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 8<br />
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Gehalt ständig die Beitragsbemessungsgrenze in <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung von<br />
zurzeit 5.500 Euro in <strong>den</strong> alten Bundeslän<strong>der</strong>n übersteigt. Für jüngere Gering-,<br />
Durchschnitts- und Höherverdiener wird das Leistungsniveau <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> im Jahr<br />
2030 und <strong>den</strong> Folgejahren auch nach 45 Beitragsjahren künftig auf 40 % <strong>der</strong><br />
Bruttoendgehalts und darunter absinken.<br />
1.4 <strong>Rente</strong>n steigen in etwa so wie die Gehälter<br />
(Irrtum 4)<br />
Falsch:<br />
<strong>Die</strong> <strong>Rente</strong>n steigen so wie die Brutto- o<strong>der</strong> Nettogehälter. Steigt das Gehalt <strong>bei</strong>spielsweise<br />
um 3 %, wird auch die gesetzliche <strong>Rente</strong> um 3 % zulegen.<br />
Richtig:<br />
<strong>Die</strong> brutto- o<strong>der</strong> nettolohnbezogene <strong>Rente</strong> gibt es seit <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nreform des Jahres 2001<br />
nicht mehr. In Abhängigkeit von Beitragsobergrenzen (zum Beispiel 22 % ab dem Jahr 2030)<br />
wird die <strong>Rente</strong> um rund einen Prozentpunkt geringer steigen als das jeweilige Bruttogehalt.<br />
Dadurch sinkt das Leistungsniveau <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>, obwohl die gesetzliche <strong>Rente</strong> in<br />
ihrer absoluten Höhe gleichbleibt (sog. <strong>Rente</strong>ngarantie) o<strong>der</strong> leicht steigt.<br />
1.5 Ausgezahlte <strong>Rente</strong>n können nie sinken<br />
(Irrtum 5)<br />
Falsch:<br />
Wer schon in <strong>Rente</strong> ist, kann im nächsten Jahr nie weniger ausgezahlt bekommen als im<br />
laufen<strong>den</strong> Jahr.<br />
Richtig:<br />
Bei einer Nullrunde bleibt zwar <strong>der</strong> Bruttobetrag <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> gleich. Falls aber <strong>der</strong><br />
Beitrag des Rentners zur <strong>gesetzlichen</strong> Kranken- und/o<strong>der</strong> Pflegeversicherung steigt, sinkt <strong>der</strong><br />
von <strong>der</strong> Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung überwiesene Zahlbetrag <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>.<br />
1.6 Gesetzliche <strong>Rente</strong> ist steuerfrei<br />
(Irrtum 6)<br />
Falsch:<br />
<strong>Die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> muss man nicht versteuern.<br />
Richtig:<br />
<strong>Die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> war schon immer grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings musste bis<br />
Ende 2004 kaum ein Rentner darauf Steuern zahlen, da nur ein sehr geringer Ertragsanteil zu<br />
versteuern war und dieser fast immer unter dem steuerlichen Grundfreibetrag lag.<br />
Ab dem Jahr 2005 wird die gesetzliche <strong>Rente</strong> mindestens zur Hälfte steuerpflichtig. <strong>Die</strong>ser<br />
steuerpflichtige Anteil steigt von Jahr zu Jahr (zum Beispiel auf 62 % im Jahr 2011), bis die<br />
gesetzliche <strong>Rente</strong> für Neurentner im Jahr 2040 voll zu versteuern ist. Immer mehr künftige<br />
Rentner wer<strong>den</strong> in die Versteuerung hineinwachsen. <strong>Die</strong>s gilt insbeson<strong>der</strong>e für<br />
alleinstehende Rentner.<br />
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