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Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern

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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 48<br />

_________________________________________________________________________<br />

Beiträge auf Grund <strong>der</strong> niedrigen Entgelte und Beitragssätze in <strong>den</strong> 60-er Jahren rentieren<br />

sich beson<strong>der</strong>s stark, was sowohl auf <strong>den</strong> um rund 30 bis 40 % niedrigeren Beitragssatz als<br />

auch auf <strong>den</strong> wegen <strong>der</strong> langen Zeitspanne zwischen Beitrag und <strong>Rente</strong> beson<strong>der</strong>s stark<br />

wirken<strong>den</strong> Zinseszinseffekt zurückzuführen ist.<br />

<strong>Die</strong> Rendite sinkt <strong>bei</strong>spielsweise <strong>bei</strong> Männern mit 45 Beitragsjahren von 4,5 % (Jahrgang<br />

1936) deutlich auf 3,3 % (Jahrgang 1945). <strong>Die</strong>ser rasante Renditerutsch in nur zehn Jahren<br />

beruht darauf, dass <strong>den</strong> Männern des Jahrgangs 1945 die <strong>bei</strong>tragsgünstigen Jahre 1957 bis<br />

1964 fehlen und durch die vergleichsweise <strong>bei</strong>tragsungünstigen Jahre 2002 bis 2009 ersetzt<br />

wer<strong>den</strong>. <strong>Die</strong> Senkung des <strong>Rente</strong>nniveaus um insgesamt knapp 20 % in <strong>den</strong> letzten 50 Jahren<br />

fällt hingegen in <strong>der</strong> 1. Phase des Renditerückgangs (für die Jahrgänge 1936 bis 1945) nicht<br />

allzu sehr ins Gewicht.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Rente</strong>nreformen <strong>der</strong> Jahre 2001 und 2004 setzen auf mehr Beitragsstabilität in <strong>den</strong><br />

folgen<strong>den</strong> Jahrzehnten. Der Beitragssatz soll bis zum Jahr 2020 nicht über 20 % und bis zum<br />

Jahre 2030 nicht über 22 % hinausgehen. Auf <strong>der</strong> Leistungsseite wer<strong>den</strong> jedoch starke<br />

Einschnitte erfolgen, da die <strong>Rente</strong>n infolge verschie<strong>den</strong>er Kürzungsfaktoren (Riester-,<br />

Nachhaltigkeits- und Nachholfaktor) deutlich geringer steigen wer<strong>den</strong> als die Gehälter. <strong>Die</strong>s<br />

führt zur deutlichen Senkung des Bruttorentenniveaus bis auf rund 40 % des Bruttogehalts<br />

in 2030 und bis auf 36 % im Jahr 2060 (siehe Kapitel 2.2).<br />

Gleichzeitig steigt die gesetzliche Regelaltersgrenze für die Jahrgänge 1947 bis 1964 nach<br />

dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz stufenweise bis auf 67 Jahre [Ref. 32]. Wer als im<br />

Jahr 1964 Geborener zwei Jahre länger ar<strong>bei</strong>tet und dann erst mit 67 auf 45 Beitragsjahre<br />

kommt, bezieht auch zwei Jahre weniger <strong>Rente</strong>. <strong>Die</strong> Summe aller <strong>Rente</strong>n sinkt daher um<br />

rund 9 %. Von diesem finanziellen Nachteil sind nur beson<strong>der</strong>s langjährig Versicherte<br />

ausgenommen, die bereits zum vollendeten 65. Lebensjahr insgesamt 45 und mehr<br />

Beitragsjahre aufweisen und dann bereits eine abschlagsfreie <strong>Rente</strong> beziehen können.<br />

Gegenüber diesen beson<strong>der</strong>s langjährig Versicherten verlieren die Rentner, die erst mit 67<br />

nach 45 Beitragsjahren in <strong>Rente</strong> gehen, rund 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte an Rendite [Ref. 29].<br />

Wer jedoch ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren in <strong>Rente</strong> geht und höchstens 43 Beitragsjahre<br />

nachweisen kann, muss einen <strong>Rente</strong>nabschlag in Höhe von 7,2 % in Kauf nehmen und wird<br />

ebenfalls 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte an <strong>Rente</strong>nrendite einbüßen [Ref. 29].<br />

Beides zusammen – Senkung des Bruttorentenniveaus und Erhöhung <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

Regelaltersgrenze – zieht unweigerlich weiter sinkende <strong>Rente</strong>nrenditen bis zum Jahrgang<br />

1964 nach sich. <strong>Die</strong> Rendite <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> hängt zudem von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />

jährlichen Lohn- bzw. Gehaltssteigerungen ab. Je geringer die künftigen Gehälter steigen,<br />

desto eher sinken die Renditen vor allem für jüngere Jahrgänge.<br />

Ein Blick auf die <strong>Rente</strong>nrenditen für <strong>den</strong> Geburtsjahrgang 1965 zeigt deutlich die<br />

Auswirkung von unterschiedlich hohen Lohnsteigerungen in <strong>der</strong> <strong>Zukunft</strong>. Statt auf 2,6 bzw.<br />

3,2 % Rendite (mittlere Lohnvariante mit 3 % Gehaltssteigerung und 2 % <strong>Rente</strong>nsteigerung<br />

für Männer bzw. Frauen) sinkt die Rendite <strong>bei</strong> <strong>der</strong> unteren Lohnvariante (2 %<br />

Gehaltssteigerung und 1 % <strong>Rente</strong>nsteigerung) auf nur noch 1,4 bzw. 2 % unter <strong>der</strong><br />

Voraussetzung eines um knapp 20 % sinken<strong>den</strong> <strong>Rente</strong>nniveaus bis zum Jahr 2030.<br />

Erst ab dem Jahrgang 1965 stabilisieren sich die Renditen <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> auf einem<br />

relativ niedrigen Niveau von 2,6 % <strong>bei</strong> Männern und 3,2 % <strong>bei</strong> Frauen nach <strong>der</strong> mittleren<br />

Lohnvariante. Nach <strong>der</strong> unteren Lohnvariante fallen die Renditen sogar auf 1,4 % (Männer)<br />

und 2,0 % (Frauen). <strong>Die</strong> weitere leichte Senkung des Bruttorentenniveaus ab 2030 und<br />

geringe Steigerung <strong>der</strong> Beitragssätze ab 2021 kann durch die längere Lebenserwartung<br />

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