Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern
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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 32<br />
_________________________________________________________________________<br />
Verheiratete Durchschnittsverdiener haben daher eine Besteuerung <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong><br />
bis etwa zum Jahr 2035 nicht zu befürchten. Durchschnittsverdiener mit mehr als 40<br />
Beitragsjahren o<strong>der</strong> Höher- und Spitzenverdiener wachsen schneller in die<br />
<strong>Rente</strong>nbesteuerung herein. Beispiel: Verheiratete Höherverdiener, <strong>der</strong>en gesetzliche <strong>Rente</strong><br />
brutto um ein Drittel höher liegt als für Durchschnittsverdiener, müssen bereits <strong>bei</strong><br />
<strong>Rente</strong>nbeginn im Jahr 2026 mit einer Steuerzahlung rechnen und alleinstehende<br />
Höherverdiener schon im Jahr 2010.<br />
3.7 Vorausrechnung <strong>der</strong> Nettorealrente nach Inflation<br />
Auch die absolute Höhe <strong>der</strong> künftigen Nettorente kann noch zu Fehlschlüssen verleiten.<br />
Beispiel: Eine Nettorente von rund 1.800 Euro für einen verheirateten<br />
Durchschnittsverdiener des Jahrgangs 1965 erscheint auf <strong>den</strong> ersten Blick recht hoch. <strong>Die</strong>se<br />
auf das Jahr 2032 hochgerechnete <strong>Rente</strong> ab vollendetem 67. Lebensjahr hat aber im Jahr<br />
2010 nur eine Kaufkraft von knapp 1.300 Euro, wenn mit einer durchschnittlichen<br />
Inflationsrate von 1,5 % pro Jahr gerechnet wird. Somit verliert die <strong>Rente</strong> 28 % ihrer<br />
Kaufkraft innerhalb von 22 Jahren.<br />
Tabelle 3 - 5: Kaufkraftverluste <strong>bei</strong> einer jährlichen Inflationsrate von 1,5 bzw. 2 %<br />
(angegeben durch Kürzungsfaktoren)<br />
<strong>Rente</strong> in .... Jahren Kürzungsfaktor*<br />
<strong>bei</strong> 1,5 % Inflation<br />
5 0,93 0,91<br />
10 0,86 0,82<br />
15 0,80 0,74<br />
20 0,74 0,67<br />
25 0,69 0,61<br />
30 0,64 0,55<br />
35 0,59 0,50<br />
40 0,55 0,45<br />
32<br />
Kürzungsfaktor*<br />
<strong>bei</strong> 2 % Inflation<br />
*) Kürzungsfaktor = Faktor (immer unter 1) in % <strong>der</strong> künftigen <strong>Rente</strong><br />
Beispiel für eine <strong>Rente</strong> von 1.500 € in 20 Jahren und 1,5 % Inflation:<br />
<strong>Rente</strong> in heutiger Kaufkraft = 1.500 x 0,74 = 1.110 €<br />
Der Tabelle 3 - 5 können die Kaufkraftverluste <strong>der</strong> künftigen Nettorenten <strong>bei</strong> einer<br />
Inflationsrate von 1,5 % bzw. - alternativ dazu - von 2 % pro Jahr für unterschiedlich lange<br />
Zeiträume bis zum <strong>Rente</strong>nbeginn entnommen wer<strong>den</strong>. Eine in 20 Jahren fällige <strong>Rente</strong> besitzt<br />
nur eine heutige Kaufkraft von 74 % (<strong>bei</strong> 1,5 % Inflation) bzw. 67 % (<strong>bei</strong> 2 % Inflation). <strong>Die</strong><br />
Kaufkraft einer in 35 Jahren ausgezahlten <strong>Rente</strong> wird <strong>bei</strong> 2 % Inflation sogar auf heutigem<br />
Stand halbiert.<br />
Man sollte sich daher nicht von künftigen nominalen Nettorenten ohne Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
jährlichen Inflationsrate blen<strong>den</strong> lassen. Was diese hochgerechneten künftigen <strong>Rente</strong>n heute<br />
real wert sind, erfährt man nur durch eine Rückrechnung auf die Kaufkraft nach heutigem<br />
Stand. Letztlich kommt es auf die Nettorealrente an, also auf die <strong>Rente</strong> nach Abgaben,<br />
Steuern und Inflation.