Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern
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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 15<br />
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Abbildung 2 - 1: Entwicklung des Bruttorentenniveaus von 2000 bis 2070<br />
Wer im Jahr 2030 als Durchschnittsverdiener in <strong>Rente</strong> geht (zum Beispiel Jahrgang 1965<br />
ohne <strong>Rente</strong>nabschlag in <strong>Rente</strong> mit 65 Jahren nach 45 Beitragsjahren), kann also laut<br />
Abbildung 2 - 1 (siehe auch Fußnote 1) nur noch mit einer <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> von rund 40<br />
% seines letzten Bruttogehalts rechnen bzw. aufgerundet 0,9 % pro Jahr, falls keine<br />
zusätzliche Betriebsrente durch Entgeltumwandlung aufgebaut wird. Das Ende <strong>der</strong><br />
Fahnenstange ist laut Abbildung 2 - 1 (siehe auch Fußnote 1) mit einem Bruttorentenniveau<br />
von nur noch 37 % (ohne sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung) bzw. 36 % (mit<br />
sozialabgabenfreier Entgeltumwandlung) im Jahr 2070 erreicht. 1<br />
Das pauschalisierte Bruttorentenniveau, das nur für einen Modellfall (45 Beitragsjahre mit<br />
Durchschnittsverdienst) ermittelt wird, darf nicht mit <strong>der</strong> individuellen Bruttorentenquote<br />
verwechselt wer<strong>den</strong>, die sich aus dem Verhältnis von persönlicher Bruttorente und<br />
Bruttoendgehalt ergibt. Der Standard- bzw. Eckrentner ist nur eine fiktive Modellfigur, die<br />
praktisch nie in <strong>der</strong> Realität vorkommt. Es wird praktisch keinen einzigen Rentner geben, <strong>der</strong><br />
in allen 45 Beitragsjahren immer genau so viel verdient wie <strong>der</strong> Durchschnitt aller<br />
sozialversicherungspflichtigen Ar<strong>bei</strong>tnehmer. In <strong>den</strong> alten Bundeslän<strong>der</strong>n liegt die<br />
durchschnittliche Beitragsdauer <strong>bei</strong> männlichen Rentnern nur <strong>bei</strong> 40 Jahren. Ein<br />
1 aus: Jahresgutachten 2007 des Sachverständigenrats zur Begutachtung <strong>der</strong> gesamtwirtschaftlichen<br />
Entwicklung (siehe [Ref. 6], Seite 188, Schaubild 58)<br />
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