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Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern

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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 9<br />

_________________________________________________________________________<br />

1.7 Junge Beitragszahler erhalten nur noch minimale <strong>Rente</strong>n<br />

(Irrtum 7)<br />

Falsch:<br />

Je jünger man ist, desto mehr schwindet die Aussicht auf eine gesetzliche <strong>Rente</strong>. Im besten<br />

Fall gibt es nur die Beiträge zurück. Wahrscheinlich wird es aber weniger an <strong>Rente</strong> geben<br />

o<strong>der</strong> im schlechtesten Fall gar nichts mehr.<br />

Richtig:<br />

Schon aus verfassungsrechtlicher Sicht muss die Summe <strong>der</strong> ausgezahlten <strong>Rente</strong>n<br />

mindestens <strong>der</strong> Beitragssumme entsprechen. Eine negative Rendite vor Inflation wird es <strong>bei</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> nicht geben.<br />

1.8 Alle müssen künftig bis 67 ar<strong>bei</strong>ten<br />

(Irrtum 8)<br />

Falsch:<br />

Da die Altersgrenze auf 67 Jahre erhöht wurde, müssen nun alle bis 67 ar<strong>bei</strong>ten, damit die<br />

<strong>Rente</strong> nicht gekürzt wird.<br />

Richtig:<br />

<strong>Die</strong> Regelaltersgrenze wird ab dem Jahr 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre im Jahr 2029<br />

erhöht. Bei <strong>den</strong> Jahrgängen 1947 bis 1958 erhöht sich die Grenze von 65 Jahren um jeweils<br />

einen Monat bis auf 66 Jahre, <strong>bei</strong> <strong>den</strong> Jahrgängen 1959 bis 1964 um jeweils zwei Monate bis<br />

auf 67 Jahre. Erst für alle Jahrgänge ab 1964 gilt die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren.<br />

Wer aber 45 Beitragsjahre bis zum <strong>Rente</strong>nbeginn nachweisen kann, erhält auch als Jüngerer<br />

(ab Jahrgang 1964) bereits mit 65 Jahren eine abschlagsfreie <strong>Rente</strong>.<br />

1.9 Man kann auch mit 60 Jahren in <strong>Rente</strong> gehen<br />

(Irrtum 9)<br />

Falsch:<br />

Wenn man will, kann man auch schon mit 60 Jahren in <strong>Rente</strong> gehen und erhält dann eine<br />

geringere gesetzliche <strong>Rente</strong>.<br />

Richtig:<br />

Sämtlichen Jahrgängen ab 1952 ist die Altersrente mit 60 Jahren für Frauen, wegen<br />

Altersteilzeit o<strong>der</strong> nach Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit versperrt. Auch Schwerbehin<strong>der</strong>te können künftig<br />

nicht mehr mit 60 Jahren in <strong>Rente</strong> gehen.<br />

Nur im Falle einer vollen o<strong>der</strong> teilweisen Erwerbsmin<strong>der</strong>ung ist die <strong>Rente</strong> mit 60 Jahren o<strong>der</strong><br />

vor Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.<br />

9

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