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Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern

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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 67<br />

_________________________________________________________________________<br />

Anhang A2: Auszug Sachverständigengutachten 2007<br />

Aus dem „Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung<br />

<strong>der</strong> gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2007/08, veröffentlicht am<br />

7.11.2007, Seiten 171ff.<br />

siehe: http://bit.ly/Jahresgutachten_Sachverstaendigenrat_2007<br />

252. Mit <strong>der</strong> „<strong>Rente</strong> mit 67“ hat die Politik die letzte wichtige Maßnahme verabschiedet, um<br />

die Gesetzliche <strong>Rente</strong>nversicherung auf absehbare Zeit gegen die aus <strong>der</strong><br />

Bevölkerungsalterung erwachsen<strong>den</strong> ausgabenseitigen Probleme abzusichern. Zugleich wird<br />

durch die Anhebung des <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>neintrittsalters langfristig das<br />

gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial angehoben, womit sich die<br />

Wachstumsperspektiven <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft verbessern. <strong>Die</strong>ser Anhebung <strong>der</strong><br />

Altersgrenzen war eine Transformation dieses Systems <strong>der</strong> Alterssicherung vorausgegangen.<br />

<strong>Die</strong> ursprünglich als Defined-Benefit-System, das heißt als ein System mit einem<br />

vorgegebenen Niveauziel, eingeführte <strong>Rente</strong>nversicherung wurde in Richtung eines Defined-<br />

Contribution-Systems, einem System mit vorgegebenen Beitragssatzzielen umgestaltet.<br />

Auch wenn ein solcher Systemwechsel gemeinhin mit <strong>Rente</strong>nsenkungen assoziiert wird,<br />

wirkte <strong>der</strong> für diese Umstellung maßgebliche Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr<br />

rentenerhöhend und trug zusammen mit <strong>der</strong> konjunkturellen Belebung des Jahres 2006 dazu<br />

<strong>bei</strong>, dass die <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>n nach mehreren Nullrun<strong>den</strong> um 0,54 vH angehoben wer<strong>den</strong><br />

konnten.<br />

Das gleichwohl sinkende <strong>Rente</strong>nniveau in <strong>der</strong> Gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung kann durch<br />

eine wachsende Bedeutung <strong>der</strong> Privatvorsorge und <strong>der</strong> Betrieblichen Altersversorgung<br />

aufgefangen wer<strong>den</strong>. Zur För<strong>der</strong>ung dieses Versorgungswegs wurde die ursprünglich als<br />

Anschubfinanzierung gedachte Befristung <strong>der</strong> Sozialabgabenfreiheit <strong>der</strong> hierfür verwandten<br />

Lohnbestandteile aufgehoben.<br />

Vom Defined-Benefit-System zum Defined-Contribution-System<br />

256. Ein <strong>Rente</strong>nsystem − unabhängig davon, ob umlagefinanziert o<strong>der</strong> kapitalgedeckt − kann<br />

als ein Defined-Contribution-System (DC-System) o<strong>der</strong> als Defined-Benefit-System (DB-<br />

System) angelegt sein. Bei DC-Systemen gibt es kein als Ziel vorgegebenes<br />

Versorgungsniveau. Das <strong>Rente</strong>nniveau orientiert sich an <strong>den</strong> geleisteten Beiträgen<br />

(einnahmeorientiertes Ausgabensystem), und es gibt allenfalls eine Mindestleistung, ein<br />

Mindestsicherungsniveau. Bei DB-Systemen bestimmt dagegen das vorgegebene<br />

<strong>Rente</strong>nniveau die zur Finanzierung notwendigen Beiträge und gegebenenfalls<br />

steuerfinanzierten Zuschüsse (ausgabenorientiertes Einnahmesystem).<br />

<strong>Die</strong> Gesetzliche <strong>Rente</strong>nversicherung war als ein DB-System angelegt, und bis etwa zum Jahr<br />

2000 stand die <strong>Rente</strong>npolitik unter dem Paradigma einer ausgabenorientierten<br />

Einnahmepolitik. Über die <strong>Rente</strong>nanpassungsformel sollte ein weitgehend konstantes Netto-<br />

<strong>Rente</strong>nniveau von etwa 70 vH gewährleistet wer<strong>den</strong>. Der im Jahr 1998 beschlossene, aber<br />

nie in Kraft getretene „Demografische Faktor“ (Rürup, 1999), mit dem eine Dämpfung des<br />

Beitragssatzanstiegs auf maximal 24 vH bis zum Jahr 2030 erreicht wer<strong>den</strong> sollte, und<br />

insbeson<strong>der</strong>e die <strong>Rente</strong>nreformen <strong>der</strong> Jahre 2001 und 2004 mit ihren Modifikationen <strong>der</strong><br />

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