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Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern

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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 40<br />

_________________________________________________________________________<br />

4.5 <strong>Rente</strong>nplaner zur Schließung <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nlücke<br />

<strong>Die</strong> VBL bietet einen speziellen <strong>Rente</strong>nplaner an, <strong>der</strong> sowohl die gesetzliche <strong>Rente</strong> laut<br />

<strong>Rente</strong>ninformation als auch die Zusatzrente laut Versicherungsnachweis und Hochrechnung<br />

auf das <strong>Rente</strong>neintrittsjahr berücksichtigt [Ref. 21: ].<br />

Das Muster<strong>bei</strong>spiel von oben führt <strong>bei</strong>m VBL-<strong>Rente</strong>nplaner zu folgen<strong>den</strong> Eingaben:<br />

1. Geburtsdatum: 1.1.1965<br />

2. monatliches Nettoeinkommen: 2.163 Euro<br />

3. gesetzliche <strong>Rente</strong> laut <strong>Rente</strong>ninformation ohne Anpassung: 1.306 Euro<br />

4. bisherige Versorgungspunkte zum 31.12.2009: 62,46<br />

5. zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Jahr 2011: 38.772 Euro<br />

6. jährliche Erhöhung: 0 %<br />

Bei <strong>der</strong> Auswertung geht <strong>der</strong> VBL-<strong>Rente</strong>nplaner von einem Versorgungsbedarf in Höhe von<br />

80 % des Nettoeinkommens aus, also von 1.730 Euro (= 80 % von 2.163 Euro aktuell) bzw.<br />

<strong>bei</strong> Hochrechnung mit 1 % pro Jahr bis zum <strong>Rente</strong>nbeginn von 2.175 Euro (= 80 % von<br />

2.719 Euro). Der Zuschlag von insgesamt knapp 26 % auf das aktuelle Nettoeinkommen<br />

erfolgt unter <strong>der</strong> Annahme, dass sich das Nettoeinkommen <strong>bei</strong> einer fehlen<strong>den</strong><br />

<strong>Rente</strong>nsteigerung zumindest noch um 1 % pro Jahr erhöht. Damit wird das sinkende<br />

Leistungsniveau in <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung nachgezeichnet.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Rente</strong>nlücke wird nun wie folgt berechnet:<br />

Versorgungsbedarf (80 % des Nettoeinkommens in 2032) 2.175 Euro<br />

./. gesetzliche <strong>Rente</strong> netto* ./. 1.174 Euro<br />

./. Zusatzrente netto** ./. 443 Euro<br />

= <strong>Rente</strong>nlücke 558 Euro<br />

<strong>Die</strong> <strong>Rente</strong>nlücke fällt um 439 Euro höher aus im Vergleich zur Netto-Netto-Rechnung oben,<br />

da das bis 2032 sinkende <strong>Rente</strong>nniveau entsprechend berücksichtigt wurde. Es wird so getan,<br />

als ob das Nettoeinkommen und damit <strong>der</strong> Versorgungsbedarf um jährlich 1 % steigen<br />

würde, wenn <strong>der</strong> aktuelle <strong>Rente</strong>nwert in <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung von aktuell<br />

27,20 Euro und damit die gesetzliche <strong>Rente</strong> konstant bliebe. Der VBL-<strong>Rente</strong>nplaner<br />

empfiehlt einen monatlichen Beitrag von 250 Euro zu investieren, um die <strong>Rente</strong>nlücke von<br />

monatlich 558 Euro im Jahr 2032 zu schließen.<br />

Versicherungsgesellschaften, Versicherungsmakler und Finanzvertriebe setzen Versorgungs-<br />

bzw. <strong>Rente</strong>nlückenrechner meist ein, um am Ende Vorschläge zur Schließung <strong>der</strong><br />

berechneten <strong>Rente</strong>nlücke anzubieten. Da<strong>bei</strong> gilt: Je höher die <strong>Rente</strong>nlücke, desto höher fällt<br />

auch <strong>der</strong> notwendige Betrag für die betriebliche und private Altersvorsorge aus.<br />

Wenn aber die Zusatzrente da<strong>bei</strong> überhaupt nicht berücksichtigt wird, sind die<br />

Vorsorgeplaner für Ar<strong>bei</strong>tnehmern im öffentlichen <strong>Die</strong>nst weitgehend nutzlos, da sie eine<br />

viel zu große <strong>Rente</strong>nlücke ausweisen. Bei nahezu allen Online-Rechnern ist gar keine<br />

Eingabemöglichkeit für Zusatzrenten im öffentlichen <strong>Die</strong>nst vorgesehen. Dazu zählt<br />

<strong>bei</strong>spielsweise <strong>der</strong> Vorsorgeplaner von CosmosDirekt Versicherung [Ref. 22].<br />

Selbst wenn eine Anwartschaft auf eine Zusatzrente im öffentlichen <strong>Die</strong>nst nach künftigem<br />

Stand vorliegen sollte, kann sie nicht einfach wie eine Betriebsrente in <strong>der</strong> Privatwirtschaft<br />

behandelt wer<strong>den</strong>. <strong>Die</strong> umlagefinanzierte VBL-Zusatzrente West ist <strong>bei</strong>spielsweise nicht<br />

individuell zu versteuern, son<strong>der</strong>n zurzeit nur mit ihrem Ertragsanteil. Außerdem weichen<br />

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