Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern
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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 56<br />
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• Eintritt <strong>der</strong> geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1965 (sog. Geburtenberg,<br />
Babyboomer) ins <strong>Rente</strong>nalter ab dem Jahr 2020 und „Rentnerberg“ im Jahr 2030<br />
• Eintritt <strong>der</strong> geburtenschwachen Jahrgänge ab 1975 ins Erwerbsleben (sog.<br />
Geburtental durch „Pillenknick“) und damit ten<strong>den</strong>ziell weniger<br />
sozialversicherungspflichtige Ar<strong>bei</strong>tnehmer bzw. Beitragszahler.<br />
Im Einzelnen gilt folgende Regelung: <strong>Die</strong> für alle Jahrgänge bis 1946 geltende Altersgrenze<br />
des 65. Lebensjahres wird laut Altersgrenzenanpassungsgesetz [Ref. 32] vom 2.4.2007<br />
durch eine Regelaltersgrenze ersetzt, die von 65 Jahren und 1 Monat für <strong>den</strong> Jahrgang 1947<br />
bis auf 67 Jahre ab Jahrgang 1964 stufenweise steigt, und zwar vom Jahr 2012 an bis zum<br />
Jahr 2029 (siehe Tabelle 6 - 1). Bei <strong>den</strong> Jahrgängen 1947 bis 1958 steigt die<br />
Regelaltersgrenze jeweils um einen Monat pro Jahrgang und dann für die Jahrgänge 1959 bis<br />
1964 um jeweils zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 liegt die gesetzliche Altersgrenze dann <strong>bei</strong><br />
67 Jahren.<br />
Tabelle 6 - 1: Künftige Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom Jahrgang<br />
Jahrgang Regelaltersgrenze<br />
1946 und älter 65 Jahre<br />
1947 65 Jahre und 1 Monat<br />
1948 65 Jahre und 2 Monate<br />
1949 65 Jahre und 3 Monate<br />
1950 65 Jahre und 4 Monate<br />
1951 65 Jahre und 5 Monate<br />
1952 65 Jahre und 6 Monate<br />
1953 65 Jahre und 7 Monate<br />
1954 65 Jahre und 8 Monate<br />
1955 65 Jahre und 9 Monate<br />
1956 65 Jahre und 10 Monate<br />
1957 65 Jahre und 11 Monate<br />
1958 66 Jahre<br />
1959 66 Jahre und 2 Monate<br />
1960 66 Jahre und 4 Monate<br />
1961 66 Jahre und 6 Monate<br />
1962 66 Jahre und 8 Monate<br />
1963 66 Jahre und 10 Monate<br />
1964 und jünger 67 Jahre<br />
Quelle: RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 2.04.2007<br />
<strong>Die</strong> Heraufsetzung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze stellt faktisch eine <strong>Rente</strong>nkürzung um7,2 % dar,<br />
sofern die <strong>Rente</strong>njahrgänge ab 1964 ihre Altersrente schon mit 65 Jahren und nach höchstens<br />
43 Beitragsjahren beziehen. Wer aber die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren bezieht, hat<br />
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