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Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern

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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 25<br />

_________________________________________________________________________<br />

2010 bis 2024. In <strong>der</strong> folgen<strong>den</strong> Tabelle 3 - 2 wird zusätzlich noch das Bruttorentenniveau<br />

angegeben, das sich aus dem Verhältnis von Bruttostandardrente zu Durchschnittsentgelt<br />

ergibt.<br />

Tabelle 3 - 2: Vorausrechnung für die Jahre 2010 bis 2024<br />

Jahre Durchschnittsentgelt* Bruttostandardrente** Bruttorentenniveau***<br />

2010 2.596 € 1.224 € 47,1 %<br />

2011 2.645 € 1.235 € 46,7 %<br />

2012 2.704 € 1.249 € 46,2 %<br />

2013 2.763 € 1.249 € 45,2 %<br />

2014 2.824 € 1.264 € 44,8 %<br />

2015 2.886 € 1.289 € 44,7 %<br />

2016 2.961 € 1.315 € 44,4 %<br />

2017 3.041 € 1.349 € 44,4 %<br />

2018 3.126 € 1.384 € 44,3 %<br />

2019 3.217 € 1.416 € 44,0 %<br />

2020 3.313 € 1.453 € 43,9 %<br />

2021 3.413 € 1.488 € 43,6 %<br />

2022 3.515 € 1.512 € 43,0 %<br />

2023 3.620 € 1.544 € 42,7 %<br />

2024 3.729 € 1.584 € 42,5 %<br />

*) monatliches Bruttogehalt eines Durchschnittsverdieners<br />

**) monatliche Bruttorente eines Rentners mit 45 Beitragsjahren Durchschnittsverdienst<br />

***) Berechnung: Bruttostandardrente /Durchschnittsentgelt x 100<br />

Festzuhalten ist, dass es sich um eine bloße Voraus- bzw. Modellrechnung für die sog.<br />

mittlere Lohn- und <strong>Rente</strong>nvariante handelt und nicht um eine Prognose <strong>der</strong> künftigen<br />

Gehalts- und <strong>Rente</strong>nsteigerungen. Laut dieser 15-jährigen Vorausrechnung steigen die<br />

Gehälter durchschnittlich um 2,62 % pro Jahr und die <strong>Rente</strong>n um 1,86 % im<br />

Jahresdurchschnitt.<br />

<strong>Die</strong> durchschnittliche Gehaltssteigerung kommt wie folgt zustande: 1,9 % im Jahr 2011,<br />

jeweils 2,2 % in <strong>den</strong> Jahren 2012 bis 2015, dann von 2,6 % im Jahr 2016 bis zu 3 % in <strong>den</strong><br />

Jahren ab 2020. In <strong>der</strong> oberen Lohnvariante wer<strong>den</strong> die Gehaltssteigerungen um jeweils<br />

einen Prozentpunkt erhöht, in <strong>der</strong> unteren Lohnvariante entsprechend um einen Prozentpunkt<br />

vermin<strong>der</strong>t.<br />

<strong>Die</strong> jährliche <strong>Rente</strong>nsteigerung liegt in <strong>den</strong> Jahren 2011 bis 2014 um mindestens einen<br />

Prozentpunkt unter <strong>der</strong> Gehaltssteigerung, wo<strong>bei</strong> im Jahr 2013 auch eine Nullrunde<br />

berücksichtigt wird. In <strong>den</strong> späteren Jahren schrumpft <strong>der</strong> Abstand zwischen jährlicher<br />

Gehalts- und <strong>Rente</strong>nsteigerung – mit Ausnahme des Jahres 2022, wo die <strong>Rente</strong>nsteigerung<br />

laut Vorausrechnung um 1,4 Prozentpunkte niedriger als die Gehaltssteigerung ausfällt.<br />

Zum 1.7.2011 steigt die gesetzliche <strong>Rente</strong> um rund 1 % (exakt: 0,99 %), wie das BMAS am<br />

15.3.2011 mitteilte (siehe [Ref. 41]). <strong>Die</strong> Höhe hing zunächst vom tatsächlichen<br />

Durchschnittsentgelt im Jahr 2010 ab, das um 3,1 % gestiegen gegenüber dem Vorjahr<br />

gestiegen war. Davon wur<strong>den</strong> die <strong>bei</strong><strong>den</strong> Kürzungsfaktoren (Riester-Faktor 0,64<br />

Prozentpunkte und Nachhaltigkeitsfaktor 0,46 Prozentpunkte), so dass ein Rest von rund 2 %<br />

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