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Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern

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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 12<br />

_________________________________________________________________________<br />

und Steuerersparnissen geför<strong>der</strong>t wird, maximal aber auf 2.100 Euro im Jahr bzw. 175 Euro<br />

im Monat inkl. <strong>der</strong> Altersvorsorgezulage begrenzt. Bisher haben rund 14 Millionen<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer und Beamte davon Gebrauch gemacht und Riester-Verträge abgeschlossen.<br />

Letztlich entschied sich die Politik für eine Teil-Privatisierung <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> – weniger<br />

gesetzliche, umlagefinanzierte <strong>Rente</strong> einerseits und mehr private, kapitalgedeckte <strong>Rente</strong> auf<br />

freiwilliger Basis an<strong>der</strong>erseits.<br />

Das noch im Dezember 1997 von <strong>der</strong> schwarz-gelben Regierung unter Ex-Ar<strong>bei</strong>tsminister<br />

Norbert Blüm verabschiedete <strong>Rente</strong>nreformgesetz 1999, das u.a. die Einführung eines<br />

demografischen Faktors vorsah, scheiterte im Bundesrat. Der Demografiefaktor sollte die<br />

steigende Lebenserwartung und damit die zunehmen<strong>den</strong> <strong>Rente</strong>nbezugszeiten in <strong>der</strong><br />

<strong>Rente</strong>nformel berücksichtigen.<br />

Nach dem Regierungswechsel im Jahr 1998 hat die neue rot-grüne Bundesregierung einige<br />

zuvor geplante Regelungen im <strong>Rente</strong>nreformgesetz (z.B. Einführung des demografischen<br />

Faktors) durch ein <strong>Rente</strong>nkorrekturgesetz bis zum Ende des Jahrs 2000 ausgesetzt. Damit<br />

war ab 2001 <strong>der</strong> Weg frei für die grundlegende <strong>Rente</strong>nreform im Jahr 2001 mit <strong>der</strong><br />

Einführung von Beitragssatzobergrenzen, Mindestsicherungsniveaus <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong> und einer freiwilligen, kapitalgedeckten Riester-<strong>Rente</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Obergrenze von 22 % <strong>bei</strong>m Beitragssatz wurde eingeführt, um die Beitragszahler<br />

finanziell nicht zu überfor<strong>der</strong>n. An<strong>der</strong>erseits soll die Untergrenze von 43 % <strong>bei</strong>m sog.<br />

Mindestsicherungsniveau (siehe auch Kapitel 2.4) im Jahr 2030 eine Verlässlichkeit<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> zu erwarten<strong>den</strong> <strong>Rente</strong>nleistungen gewährleisten (siehe Seite 19 des Berichts<br />

„Aufbruch in die altersgerechte Ar<strong>bei</strong>tswelt“ des Bundesministeriums für Ar<strong>bei</strong>t und<br />

Soziales vom 17.11.2010 [Ref. 7] o<strong>der</strong> [Ref. 28].<br />

Übernommen aus dem <strong>Rente</strong>nreformgesetz 1999 wur<strong>den</strong> aber <strong>bei</strong>spielsweise <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong><br />

Höherversicherung, die Höherbewertung von Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten sowie <strong>der</strong> künftige<br />

Wegfall <strong>der</strong> vorgezogenen Altersrente mit 60 Jahren für Frauen, wegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit und<br />

nach Altersteilzeit für alle Jahrgänge ab 1992.<br />

2.2 Bruttorentenniveau<br />

Das <strong>Rente</strong>nniveau gibt Auskunft über das Verhältnis von Alterseinkünften (z.B. gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong>) zu Erwerbseinkünften (z.B. Gehälter). <strong>Die</strong> einfachste Messgröße geht da<strong>bei</strong> von<br />

Bruttowerten aus, also <strong>bei</strong>spielsweise von <strong>der</strong> monatlichen Brutto-Standardrente für 45 Jahre<br />

Durchschnittsverdienst im Verhältnis zum monatlichen Brutto-Durchschnittsentgelt. <strong>Die</strong>se<br />

Messgröße wird üblicherweise Bruttorentenniveau genannt, lei<strong>der</strong> aber nicht mehr explizit<br />

in <strong>den</strong> <strong>Rente</strong>nversicherungsberichten <strong>der</strong> Bundesregierung genannt.<br />

Dennoch ist die Berechnung des Bruttorentenniveaus leicht anhand von zwei Übersichten<br />

aus <strong>den</strong> jeweiligen <strong>Rente</strong>nversicherungsberichten durchzuführen. Beispiel: In <strong>der</strong> Übersicht<br />

B 8 „Versorgungsniveau im Alter für <strong>den</strong> <strong>Rente</strong>nzugang aus GRV-<strong>Rente</strong> und geför<strong>der</strong>ter<br />

zusätzlicher Altersvorsorge (Riester-<strong>Rente</strong>)“ des <strong>Rente</strong>nversicherungsberichts 2010 [Ref.<br />

8] wird die monatliche Brutto-Standardrente ausdrücklich genannt. Außerdem fin<strong>den</strong> sich<br />

in <strong>der</strong> Übersicht B 15 die „Durchschnittlichen Bruttojahresar<strong>bei</strong>tsentgelte“, die lediglich<br />

durch 12 Monate zu dividieren sind, um das monatliche Brutto-Durchschnittsentgelt zu<br />

erhalten.<br />

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