Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern
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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 38<br />
_________________________________________________________________________<br />
*) <strong>bei</strong> einem Beitrag zur <strong>gesetzlichen</strong> Kranken- und Pflegeversicherung von 17,4 % <strong>der</strong> Zusatzrente brutto,<br />
keine Besteuerung wegen Unterschreitens des steuerlichen Grundfreibetrags für Verheiratete<br />
In aller Regel wird die <strong>Rente</strong>nlücke also nicht durch die Summe aus gesetzlicher <strong>Rente</strong> und<br />
Zusatzrente geschlossen. <strong>Die</strong>s gilt sogar, wenn ein relativ geringer Versorgungsbedarf von<br />
60 % des Bruttogehalts bzw. 80 % des Nettogehalts und keine Senkung des Leistungsniveaus<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> und <strong>der</strong> Zusatzrente angenommen wird. Steigt <strong>der</strong><br />
Versorgungsbedarf über die genannten Grenzen o<strong>der</strong> berücksichtigt man das sinkende<br />
<strong>Rente</strong>nniveau, wird die <strong>Rente</strong>nlücke nochmals höher.<br />
<strong>Die</strong> Bruttogesamtrente setzt sich aus <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> von brutto 1.306 Euro und <strong>der</strong><br />
Zusatzrente von brutto 534 Euro zusammen. Der <strong>Rente</strong>nzahlbetrag beträgt <strong>bei</strong> einem<br />
Beitragssatz für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 10,4 % <strong>der</strong><br />
<strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> und 17,4 % <strong>der</strong> Zusatzrente insgesamt 1.611 Euro (= 1.170 Euro<br />
Zahlbetrag für die gesetzliche <strong>Rente</strong> plus 441 Euro Zahlbetrag für die Zusatzrente).<br />
<strong>Die</strong>ser Gesamtzahlbetrag ist mit <strong>der</strong> Nettogesamtrente i<strong>den</strong>tisch, sofern zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
keine Steuern anfallen. Bei verheirateten Rentnern müsste die zu versteuernde<br />
Bruttogesamtrente im Jahr schon über dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 16.000<br />
Euro für Verheiratete liegen, damit es zur Versteuerung kommt. <strong>Die</strong>s wird aber hier nicht <strong>der</strong><br />
Fall sein, da die gesetzliche <strong>Rente</strong> im <strong>Rente</strong>nbeginnjahr 2032 zu 92 % und die Zusatzrente<br />
zum größeren Teil nur zu 17 % besteuert wird.<br />
Letztlich kommt es also auf <strong>den</strong> Vergleich <strong>der</strong> Nettogesamtrente zum gewünschten<br />
Versorgungsbedarf (z.B. 80 % des Nettogehalts) an. Ein solcher Netto-Netto-Vergleich<br />
nach Abzug aller Abgaben und Steuern wird dadurch erschwert, dass die künftige<br />
Steuerbelastung noch schwerer einzuschätzen ist als die künftigen Beitragssätze in <strong>der</strong><br />
Sozialversicherung.<br />
Ähnliche Berechnungen von <strong>Rente</strong>nlücken nach Berücksichtigung von gesetzlicher <strong>Rente</strong><br />
und Zusatzrente könnten für jüngere o<strong>der</strong> ältere Jahrgänge, höhere o<strong>der</strong> niedrigere<br />
Verdienste sowie mehr o<strong>der</strong> weniger Pflichtversicherungsjahre bis zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
aufgestellt wer<strong>den</strong>. Das Ergebnis wird aber immer das gleiche sein: <strong>Die</strong> Nettogesamtrente<br />
wird regelmäßig nicht ausreichen, um die Lücke zum geschätzten Versorgungsbedarf in<br />
Höhe von 80 % des Nettogehalts zu schließen.<br />
Fazit:<br />
<strong>Die</strong> <strong>Rente</strong>nlücken wer<strong>den</strong> größer, je jünger <strong>der</strong> Beitragszahler ist. Bei jüngeren Jahrgängen<br />
ab 1965 entsteht auch eine <strong>Rente</strong>nlücke, wenn man eine Zusatzrente im öffentlichen <strong>Die</strong>nst<br />
mit einbezieht.<br />
4.4 <strong>Rente</strong>nlückenrechner<br />
In <strong>der</strong> Brutto-Brutto-Rechnung, wie sie <strong>bei</strong>m <strong>Rente</strong>nlückenrechner des Gesamtverbandes<br />
<strong>der</strong> Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erfolgt, wird die Summe aller künftigen<br />
Bruttorenten mit dem Versorgungsbedarf von <strong>bei</strong>spielsweise 60 % des aktuellen<br />
Bruttogehalts verglichen. Ähnlich geht <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nlückenrechner <strong>der</strong> Hamburg-Mannheimer<br />
Versicherung (HM) vor, <strong>der</strong> 65 % des aktuellen Bruttogehalts als Versorgungsbedarf<br />
zugrunde legt. GDV-Rechner und HM-Rechner weisen eine <strong>Rente</strong>nlücke aus, wenn die<br />
künftigen Bruttorenten insgesamt – wie regelmäßig zu erwarten ist – unterhalb des<br />
Versorgungsbedarfs (z.B. 60 % bzw. 65 % des aktuellen Bruttogehalts) liegen.<br />
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