Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern
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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 28<br />
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Versicherte im Alter von 54, 57, 60 und 63 Jahren bekommen eine jährliche<br />
<strong>Rente</strong>nauskunft. Darüber hinaus können sozialversicherungspflichtig beschäftigte<br />
Ar<strong>bei</strong>tnehmer je<strong>der</strong>zeit eine aktuelle <strong>Rente</strong>ninformation über die Homepage <strong>der</strong> Deutschen<br />
<strong>Rente</strong>nversicherung (DRV-Bund) anfor<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> als noch nicht 54-Jährige eine<br />
<strong>Rente</strong>nauskunft schriftlich beantragen.<br />
Nur <strong>der</strong> erstmalig versandten <strong>Rente</strong>ninformation liegt ein aktueller Versicherungsverlauf<br />
<strong>bei</strong>, dem alle rentenrechtlichen Zeiten und in <strong>der</strong> Vergangenheit erzielten<br />
versicherungspflichtigen Entgelte entnehmen wer<strong>den</strong> können. Im Unterschied zu <strong>den</strong> danach<br />
folgen<strong>den</strong> <strong>Rente</strong>ninformationen ist dieser Versicherungsverlauf als Anlage in je<strong>der</strong><br />
<strong>Rente</strong>nauskunft enthalten.<br />
Der Versicherungsverlauf sollte auf je<strong>den</strong> Fall genauestens auf Vollständigkeit und<br />
Richtigkeit überprüft wer<strong>den</strong>. Beispiel: Sind alle Beitragszeiten und <strong>bei</strong>tragsgemin<strong>der</strong>ten<br />
Zeiten (z.B. berufliche Ausbildung) aufgeführt? Sind <strong>bei</strong>tragsfreie Zeiten wie Zeiten <strong>der</strong><br />
schulischen Ausbildung, <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit bzw. Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit sowie <strong>der</strong><br />
Schwangerschaft/Mutterschaft als Anrechnungszeiten berücksichtigt wor<strong>den</strong>? Sind die<br />
Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten (3 Jahre nach <strong>der</strong> Geburt eines Kindes, das nach dem 31.12.1991<br />
geboren wurde, davor nur 1 Jahr) aufgeführt?<br />
<strong>Die</strong> alljährlich versandte <strong>Rente</strong>ninformation enthält eine Fülle von Informationen über die<br />
Höhe <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>. So findet man auf <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>seite folgende Bruttorenten:<br />
1. Höhe <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> wegen voller Erwerbsmin<strong>der</strong>ung nach aktuellem Stand<br />
2. Höhe <strong>der</strong> Altersrente nach aktuellem Stand, also ohne künftige Beitragszeiten<br />
3. Höhe <strong>der</strong> Altersrente nach künftigem Stand, also mit Hochrechnung des<br />
Durchschnitts aus <strong>den</strong> Beitragszeiten <strong>der</strong> letzten fünf Kalen<strong>der</strong>jahre und ohne<br />
<strong>Rente</strong>nanpassung (also 0 % <strong>Rente</strong>nsteigerung)<br />
4. Höhe <strong>der</strong> Altersrente nach künftigem Stand und fiktive <strong>Rente</strong>nanpassung von jährlich<br />
1 % bzw. alternativ 2 % <strong>bei</strong> unter 55-jährigen Versicherten (<strong>bei</strong> 55-59-Jährigen nur<br />
Variante mit 1 % <strong>Rente</strong>nsteigerung, <strong>bei</strong> über 60-Jährigen ohne <strong>Rente</strong>nsteigerung).<br />
<strong>Die</strong> Höhe <strong>der</strong> Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente nach aktuellem Stand ist für die persönliche<br />
<strong>Rente</strong>nplanung zunächst einmal nur interessant, wenn <strong>der</strong> Pflichtversicherte eine volle o<strong>der</strong><br />
teilweise Erwerbsmin<strong>der</strong>ung in naher o<strong>der</strong> ferner <strong>Zukunft</strong> befürchtet und wegen <strong>der</strong> zu<br />
geringen Höhe <strong>den</strong> zusätzlichen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in<br />
Betracht zieht.<br />
<strong>Die</strong> Höhe <strong>der</strong> Altersrente nach aktuellem Stand gibt die aktuelle <strong>Rente</strong>nanwartschaft <strong>bei</strong>m<br />
Bezug einer Altersrente an. <strong>Die</strong>s ist aber nicht beson<strong>der</strong>s aussagekräftig, falls man noch viele<br />
Jahre bis zum <strong>Rente</strong>nalter vor sich hat. Nur Versicherten, die kurz vor <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> stehen, gibt<br />
dieser <strong>Rente</strong>nbetrag einen guten Hinweis auf die zu erwartende Altersrente.<br />
<strong>Die</strong> für gesetzlich rentenversicherte Ar<strong>bei</strong>tnehmer wichtigste Zahl ist die Höhe <strong>der</strong><br />
Altersrente nach zukünftigem Stand (im Muster<strong>bei</strong>spiel 1.940,66 Euro), und zwar ohne<br />
Berücksichtigung einer <strong>Rente</strong>nanpassung von 1 o<strong>der</strong> 2 % im Jahr. Es wird also so getan, als<br />
ob <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer bis zur <strong>gesetzlichen</strong> Regelaltersgrenze weiter ar<strong>bei</strong>ten und so viel<br />
Beitragszeiten sowie Verdienste erzielen wird wie im Durchschnitt <strong>der</strong> letzten fünf Jahre.<br />
Künftige <strong>Rente</strong>nsteigerungen sind also nicht berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> künftige Regelaltersrente von knapp 2.000 Euro ohne <strong>Rente</strong>nanpassung im<br />
Muster<strong>bei</strong>spiel <strong>der</strong> Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung fällt so hoch aus, weil 50<br />
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