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Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern

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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 33<br />

_________________________________________________________________________<br />

4. <strong>Rente</strong>nlücken<br />

Da die gesetzliche <strong>Rente</strong> zum Lebensunterhalt im Alter ohne zusätzliche Alterseinkünfte<br />

nicht reicht, tut betriebliche und private Altersvorsorge vor allem für jüngere Jahrgänge not.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Rente</strong>nlücken zwischen gesetzlicher <strong>Rente</strong> und Versorgungsbedarf im Alter wer<strong>den</strong><br />

künftig mit Sicherheit steigen. Ganz offensichtlich gilt <strong>der</strong> Satz: „Je jünger und je später <strong>der</strong><br />

<strong>Rente</strong>nbeginn, desto höher die <strong>Rente</strong>nlücke“.<br />

Um die Höhe <strong>der</strong> künftigen <strong>Rente</strong>nlücken richtig einzuschätzen, empfiehlt es sich, die zu<br />

erwartende künftige Gesamtrente (gesetzliche <strong>Rente</strong> und evtl. Anwartschaften auf weitere<br />

<strong>Rente</strong>n) mit einem bestimmten Prozentsatz des aktuellen Brutto- o<strong>der</strong> Nettogehalts zu<br />

vergleichen.<br />

4.1 Versorgungsbedarf im Alter<br />

Eine exakte Erfassung <strong>der</strong> Einnahmen im Alter, die zur Bestreitung <strong>der</strong> laufen<strong>den</strong> Kosten<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind, ist meist nur mit Mühe möglich. Daher verwendet man häufig<br />

Faustformeln, um <strong>den</strong> geschätzten Versorgungsbedarf im Alter zu ermitteln, und orientiert<br />

sich da<strong>bei</strong> am Brutto- o<strong>der</strong> Nettogehalt. Bei <strong>der</strong> Bruttomethode wird <strong>der</strong> Versorgungsbedarf<br />

in Prozent des Bruttogehalts (zum Beispiel 50 bis 80 %) geschätzt. Hingegen geht die<br />

Nettomethode von <strong>bei</strong>spielsweise 70 bis 100 % des Nettogehalts aus.<br />

Es ist aus zwei Grün<strong>den</strong> nicht sinnvoll, einen sehr hohen Versorgungsbedarf von 80 % des<br />

Bruttogehalts o<strong>der</strong> 100 % des Nettogehalts anzunehmen. Einerseits wird das laufende Gehalt<br />

vermin<strong>der</strong>t, wenn man freiwillige Beiträge für eine Betriebsrente (z.B. über eine<br />

Entgeltumwandlung o<strong>der</strong> eine betriebliche Riester-<strong>Rente</strong>) zahlt und dafür mit 4 bis zu 10 %<br />

des Brutto- o<strong>der</strong> Nettogehalts rechnet. In diesem Fall stünde auch weniger Gehalt zur<br />

Verfügung.<br />

Zweitens wer<strong>den</strong> im Ruhestand tatsächlich einige berufsbedingte Kosten wie Fahrten zum<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplatz o<strong>der</strong> bestimmte Versicherungs<strong>bei</strong>träge (zum Beispiel für eine private<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung o<strong>der</strong> eine zum <strong>Rente</strong>nbeginn fällige Kapital-<br />

Lebensversicherung) wegfallen. <strong>Die</strong>se Kostenersparnis könnte nochmals 5 bis 10 % des<br />

Gehalts ausmachen.<br />

Eigenheimbesitzer, <strong>der</strong>en eigene vier Wände im <strong>Rente</strong>nalter endlich schul<strong>den</strong>frei sind,<br />

sparen zusätzlich Zins- und Tilgungs<strong>bei</strong>träge für die nun ausgelaufenen Hypothekendarlehen.<br />

Auch dies wird <strong>den</strong> Versorgungsbedarf im <strong>Rente</strong>nalter deutlich senken.<br />

Es nützt daher wenig, die <strong>Rente</strong>nlücke aufgrund wirklichkeitsfrem<strong>der</strong> Annahmen zu hoch<br />

auszuweisen. Ein Versorgungsbedarf in Höhe von 80 % des Bruttogehalts o<strong>der</strong> 100 % des<br />

Nettogehalts wird eben auch zu sehr hohen <strong>Rente</strong>nlücken führen. Umgekehrt wird <strong>bei</strong> einem<br />

angenommenen Versorgungsbedarf von nur 50 % des Bruttogehalts bzw. 70 % des<br />

Nettogehalts eine zu geringe <strong>Rente</strong>nlücke berechnet o<strong>der</strong> gar keine Lücke entstehen.<br />

Mittelwerte von 65 % des Bruttogehalts bzw. 85 % des Nettogehalts eignen sich besser zur<br />

Schätzung des finanziellen Bedarfs im Alter. Da<strong>bei</strong> ist die Orientierung am Nettogehalt<br />

besser, da es letztlich darauf ankommt, wie viel unter dem Strich übrig bleibt.<br />

Um <strong>den</strong> Lebensstandard im Alter <strong>bei</strong>spielsweise auf einem Niveau von 80 % des letzten<br />

Nettogehalts zu halten, ist eine zusätzliche betriebliche und/o<strong>der</strong> private Altersvorsorge<br />

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