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Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern

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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 34<br />

_________________________________________________________________________<br />

unerlässlich. <strong>Die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> reicht we<strong>der</strong> <strong>bei</strong> älteren noch <strong>bei</strong> jüngeren Jahrgängen<br />

aus, um <strong>den</strong> Versorgungsbedarf in dieser Höhe vollständig zu decken.<br />

4.2 Aktuelle und künftige <strong>Rente</strong>nanwartschaften<br />

<strong>Die</strong> beste Berechnungsgrundlage für die aktuelle und künftige <strong>Rente</strong>nanwartschaft bietet die<br />

jährlich versandte <strong>Rente</strong>ninformation <strong>der</strong> Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung (siehe Kapitel<br />

3.4). Weitere Online-Rechner auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung (z.B.<br />

<strong>Rente</strong>ninforechner) o<strong>der</strong> das unter http://www.rente-de.de zu erwerbende <strong>Rente</strong>nprogramm<br />

erlauben noch bessere Vorausrechnungen für die künftige gesetzliche <strong>Rente</strong> brutto.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Rente</strong>nschätzformel des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist weniger geeignet, da sie<br />

lediglich ein pauschales „Näherungsverfahren zur Berücksichtigung von <strong>Rente</strong>n aus <strong>der</strong><br />

<strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bewertung von Pensionsverpflichtungen“ darstellt.<br />

Entsprechende Schätzformeln, mit <strong>den</strong>en einige Anbieter von Altersvorsorge-Software<br />

ar<strong>bei</strong>ten, fin<strong>den</strong> sich <strong>bei</strong>spielsweise im BMF-Schreiben vom 16.12.2005 (IV B 2 – S 2176 _<br />

105/05) [Ref. 16].<br />

Zusätzliche Anwartschaften auf eine Betriebs- o<strong>der</strong> Zusatzrente sollten ebenfalls<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Beispiel: Je<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer im öffentlichen <strong>Die</strong>nst, <strong>der</strong> in einer<br />

Zusatzversorgungskasse pflichtversichert ist, erhält jährlich einen Versicherungsnachweis,<br />

<strong>der</strong> die aktuell erreichten Versorgungspunkte bzw. die aktuelle <strong>Rente</strong>nanwartschaft (=<br />

Versorgungspunkte x Messbetrag von 4 Euro) ausweist. Beispielsweise enthält <strong>der</strong> im Herbst<br />

2010 von <strong>der</strong> VBL versandte Versicherungsnachweis die bis zum Stand 31.12.2009 erreichte<br />

Anwartschaft auf eine Brutto-Zusatzrente.<br />

<strong>Die</strong>ser Versicherungsnachweis informiert über die bisher erworbene Anwartschaft auf<br />

Betriebsrente wegen Alters. Daneben enthält er insbeson<strong>der</strong>e einen Überblick zu <strong>den</strong> vom<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber im Laufe eines Jahres gemeldeten Entgelten und <strong>den</strong> zur betrieblichen<br />

Altersversorgung entrichteten Aufwendungen.<br />

Alle Beschäftigten sollten nach Erhalt des Versicherungsnachweises überprüfen, ob die<br />

mitgeteilten Daten und Werte zutreffend sind. Innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs<br />

Monaten nach Zugang des Nachweises können sie etwaige Beanstandungen ihrer<br />

Zusatzversorgungskasse mitteilen. Weitere Hinweise auch zu <strong>den</strong> Beanstandungsfristen<br />

fin<strong>den</strong> sie auch in <strong>den</strong> Nachweisen selbst aufgeführt.<br />

Der Erhalt eines Versicherungsnachweises (z.B. für die Zusatzversorgung nach VBLklassik)<br />

ist für Ar<strong>bei</strong>tnehmer im öffentlichen <strong>Die</strong>nst <strong>der</strong> richtige Zeitpunkt, sich über die Absicherung<br />

des gewohnten Lebensstandards auch im Alter zu vergewissern und die künftig zum<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn zu erwartende Zusatzrente überschlägig zu ermitteln.<br />

Zusätzlich zum Versicherungsnachweis ist es für die Pflichtversicherten sinnvoll, einen<br />

Betriebsrentenrechner (z.B. zu VBLklassik unter www.vbl.de/betriebsrentenrechner) zu<br />

nutzen. Auf Basis <strong>der</strong> Eingaben (erreichte Versorgungspunkte laut Versicherungsnachweis,<br />

Geburtstag, geplanter <strong>Rente</strong>nbeginn, Jahresbruttogehalt im Vorjahr, angenommene<br />

Gehaltssteigerung pro Jahr) wird eine individuelle Hochrechnung bis zum<br />

<strong>Rente</strong>neintrittsalter erstellt.<br />

<strong>Die</strong> VBL-Zusatzrente nach zukünftigem Stand kann auf diese recht einfache Weise<br />

ermittelt wer<strong>den</strong>. Der Pflichtversicherte sollte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Hochrechnung wie <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Rente</strong>ninformation <strong>der</strong> Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung <strong>bei</strong>spielsweise drei Gehaltsvarianten<br />

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