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Haushalt 2018 nach der Organisationsstruktur Dez. IV

Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.

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Produkt 12.02.01<br />

Kreisstraßen (Unterhaltung, Um- und Ausbau)<br />

Erläuterungen:<br />

● Ab dem 21.10.2009 ist <strong>der</strong> StädteRegion Aachen die Straßenbaulast <strong>der</strong> Kreisstraßen im Stadtgebiet Aachen außerhalb <strong>der</strong><br />

Ortsdurchfahrten übertragen worden (17,7 km).<br />

● Zum 01.01.2012 ist vorgesehen, ein Teilstück <strong>der</strong> bisherigen B 57 in Baesweiler (von Kapellenstraße bis Kreisverkehr B 264) zu<br />

übernehmen (Abstufung). Darüber hinaus wurde die K 34 aufgenommen.<br />

● Zum 01.01.2016 wurde die ehemalige L 106 "Alsdorf (Kurt-Koblitz-Ring) bis Würselen (Lindener Straße)" als K 3 übernommen.<br />

Zu E/414800 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von übrigen Bereichen":<br />

Die Durchführung von Radaktionsmaßnahmen wurde dem A 85 zugeordnet und wird zukünftig dort veranschlagt.<br />

Zu E/458200 "Erträge aus <strong>der</strong> Auflösung o<strong>der</strong> Herabsetzung von Rückstellungen" und A/521140 "Instandhaltungsund<br />

Sanierungsmaßnahmen":<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen (die aus Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen<br />

finanziert werden) im Ergebnisplan/in <strong>der</strong> Ergebnisrechnung ist lt. Verfügung <strong>der</strong> Bezirksregierung vom 08.03.2007 nicht zulässig,<br />

da <strong>nach</strong> den allgemeinen Planungsgrundsätzen gem. § 11 Abs. 2 GemHVO Erträge und Aufwendungen in dem <strong>Haushalt</strong>sjahr zu<br />

veranschlagen sind, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind (periodengerechte Zuordnung). Richtig ist es, die Auflösung <strong>der</strong><br />

Rückstellung unmittelbar über die Bilanz abzuwickeln und entsprechend die Auszahlung für die Maßnahme aus <strong>der</strong> Kasse unmittelbar<br />

auszuführen. Eine Abwicklung über den Ergebnishaushalt würde im übrigen die entsprechenden Kennzahlen beeinflussen<br />

und künftige landesweite Vergleiche verhin<strong>der</strong>n. Zur Erhaltung <strong>der</strong> Transparenz empiehlt die Bezirksregierung eine <strong>nach</strong>richtliche<br />

Aufnahme an geeigneter Stelle im Produkthaushalt.<br />

Instandsetzung <strong>der</strong> Wurmbrücke (Kostenstelle 464918):<br />

Der bisherige Kostenansatz basiert auf <strong>der</strong> Kostenschätzung <strong>der</strong> Voruntersuchungen. Die Kostenberechnung auf Basis des<br />

Leistungsverzeichnisses ergab eine erhebliche Kostensteigerung gegenüber <strong>der</strong> Kostenschätzung. Gemeinsam mit <strong>der</strong> am Projekt<br />

zu 50% beteiligten Gemeinde Kerkrade wurde festgelegt, dass zum einen die Planung zur Kostenmin<strong>der</strong>ung überarbeitet wird und<br />

zum an<strong>der</strong>en die Maßnahme auf <strong>2018</strong> verschoben wird. Die Gemeinde Kerkrade wird die Baukosten zu ihrem Anteil direkt beauftragen<br />

(Teilauftrag 50%) und auszahlen, so dass eine Erhöhung des Kostenansatzes lediglich um 50.000 € erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Zu A/524142 "Abwassergebühren für Kreisstraßen":<br />

Die Entsorgung des Nie<strong>der</strong>schlagwassers <strong>der</strong> Kreisstraßen erfolgt teilweise in städtische Kanäle. Die StädteRegion Aachen hat<br />

sich bisher an den Kosten des Kanals im Rahmen einer Vereinbarung beteiligt. Aufgrund eines aktuellen Urteils des OVG Münster<br />

sind die Kommunen ggf. berechtigt, Altverträge zu kündigen und jährliche Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren zu erheben.<br />

Mittlerweile erheben alle Kommunen Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren, so dass entsprechende Mittel einzuplanen sind.<br />

Zu I/64Son6 - Aachen-Jülich:<br />

Der Dritte Bauabschnitt auf dem Gebiet <strong>der</strong> Stadt Aachen soll <strong>2018</strong> gebaut werden. 2017 erfolgten die dazu erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Planungsschritte in Abstimmung mit <strong>der</strong> Stadt Aachen. Die Bewilligung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel durch die Bezirksregierung Köln wird für<br />

2017 erwartet. Dazu wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwecks Übernahme des Eigenanteils abgeschlossen.

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