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Made in Verden

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Schon gewusst ...?<br />

… dass es konkrete und unbürokratische Hilfe für Unternehmen<br />

bei der Umsetzung ihrer Entwicklungsvorhaben gibt?<br />

Der stetige technologische Wandel macht es<br />

erforderlich, dass gerade kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmen<br />

aktuelles Know-how aus Wissenschaft<br />

und Forschung für sich nutzen müssen, um wettbewerbsfähig<br />

zu bleiben.<br />

Zugang bietet die Wirtschaftsförderung des<br />

Landkreises <strong>Verden</strong> als Kooperationspartner des<br />

Technologietransferprojektes ARTIE – dem Regionalen<br />

Netzwerk für Technologie, Innovation und<br />

Entwicklung. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht<br />

die Begleitung von Innovationsprozessen <strong>in</strong> den<br />

Unternehmen.<br />

Seit 2006 ist das Transferzentrum Elbe-Weser<br />

(TZEW) mit der Umsetzung dieser Aufgabe beauftragt.<br />

Als neutraler Dienstleister übernimmt das<br />

TZEW die Verzahnung zwischen Unternehmen,<br />

Hochschulen, Forschungse<strong>in</strong>richtungen und kom-<br />

munaler Wirtschaftsförderung. Auf Basis der <strong>in</strong>dividuellen<br />

Anforderungen <strong>in</strong> den Betrieben werden<br />

geme<strong>in</strong>sam Lösungsvorschläge erarbeitet, die<br />

zu Entscheidungen z.B. über den E<strong>in</strong>satz neuer<br />

Technologien, Diversifikation oder Ideen- und<br />

Produktverwertung führen. Darüber h<strong>in</strong>aus bietet<br />

das TZEW Unterstützung bei schutzrechtlichen<br />

Fragestellungen sowie bei Auswahl, Beantragung<br />

und Abwicklung von Technologie-Förderprogrammen<br />

auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.<br />

Das Angebot ist als Serviceleistung der Wirtschaftsförderung<br />

vor Ort für Unternehmen kostenfrei.<br />

Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW)<br />

Archivstraße 3-5, 21682 Stade<br />

Tel. 04141 78708-0<br />

www.tzew.de<br />

Schon gewusst ...?<br />

… dass es e<strong>in</strong> deutschlandweites Netzwerk von Unternehmen gibt,<br />

die sich für die berufliche Integration von Flüchtl<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>setzen?<br />

„Wir zusammen“ heißt das Projekt, das von 36<br />

engagierten Unternehmen gegründet wurde und<br />

mittlerweile über 130 Unternehmen umfasst, die<br />

sich für die gesellschaftliche, sprachliche und<br />

vor allem berufliche Integration von Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />

e<strong>in</strong>setzen. Auf eigene Faust, <strong>in</strong> ihren eigenen Reihen,<br />

mit Hilfe ihrer Mitarbeiter. Auf www.wir-zusammen.de<br />

werden die Initiativen der beteiligten<br />

Unternehmen vorgestellt und dienen anderen Firmen<br />

als Inspiration für eigene Projekte.<br />

Wann darf e<strong>in</strong> Flüchtl<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Deutschland<br />

arbeiten?<br />

Es gilt e<strong>in</strong> Beschäftigungsverbot während der<br />

Wohnpflicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung –<br />

Es kann nach drei Monaten ab der Äußerung e<strong>in</strong>es<br />

Asylgesuches gegenüber e<strong>in</strong>er offiziellen Stelle<br />

mit Zustimmung der Agentur für Arbeit und der<br />

Ausländerbehörde aufgehoben werden.<br />

Grundsätzlich führt die Arbeitsagentur vor<br />

der Aufnahme e<strong>in</strong>er Beschäftigung durch e<strong>in</strong>en<br />

Asylsuchenden e<strong>in</strong>e Vorrangprüfung durch, d.h.<br />

überprüft, ob sich durch das Arbeitsverhältnis<br />

e<strong>in</strong> Nachteil für e<strong>in</strong>en Bevorrechtigten ergibt,<br />

ob die Beschäftigung Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt<br />

hat und die konkreten Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

Von der Vorrangprüfung ausgenommen<br />

s<strong>in</strong>d Berufsausbildungen, Praktika zu Weiterbildungszwecken,<br />

Freiwilligendienst oder die Beschäftigung<br />

von Hochqualifizierten – hier prüft die<br />

Ausländerbehörde jeden E<strong>in</strong>zelfall.<br />

Für e<strong>in</strong>zelne Berufsgruppen kann die Arbeitsagentur<br />

auch pauschal festlegen, ob e<strong>in</strong>e Besetzung<br />

offener Stellen mit Flüchtl<strong>in</strong>gen genehmigt<br />

wird (sogenannte Positivliste, zu f<strong>in</strong>den unter<br />

www.arbeitsagentur.de).<br />

Quelle: BAMF/Landkreis <strong>Verden</strong>, Alle Angaben ohne Gewähr<br />

<strong>Made</strong> <strong>in</strong> <strong>Verden</strong> 119

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