Made in Verden
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Schon gewusst ...?<br />
… dass es konkrete und unbürokratische Hilfe für Unternehmen<br />
bei der Umsetzung ihrer Entwicklungsvorhaben gibt?<br />
Der stetige technologische Wandel macht es<br />
erforderlich, dass gerade kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmen<br />
aktuelles Know-how aus Wissenschaft<br />
und Forschung für sich nutzen müssen, um wettbewerbsfähig<br />
zu bleiben.<br />
Zugang bietet die Wirtschaftsförderung des<br />
Landkreises <strong>Verden</strong> als Kooperationspartner des<br />
Technologietransferprojektes ARTIE – dem Regionalen<br />
Netzwerk für Technologie, Innovation und<br />
Entwicklung. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht<br />
die Begleitung von Innovationsprozessen <strong>in</strong> den<br />
Unternehmen.<br />
Seit 2006 ist das Transferzentrum Elbe-Weser<br />
(TZEW) mit der Umsetzung dieser Aufgabe beauftragt.<br />
Als neutraler Dienstleister übernimmt das<br />
TZEW die Verzahnung zwischen Unternehmen,<br />
Hochschulen, Forschungse<strong>in</strong>richtungen und kom-<br />
munaler Wirtschaftsförderung. Auf Basis der <strong>in</strong>dividuellen<br />
Anforderungen <strong>in</strong> den Betrieben werden<br />
geme<strong>in</strong>sam Lösungsvorschläge erarbeitet, die<br />
zu Entscheidungen z.B. über den E<strong>in</strong>satz neuer<br />
Technologien, Diversifikation oder Ideen- und<br />
Produktverwertung führen. Darüber h<strong>in</strong>aus bietet<br />
das TZEW Unterstützung bei schutzrechtlichen<br />
Fragestellungen sowie bei Auswahl, Beantragung<br />
und Abwicklung von Technologie-Förderprogrammen<br />
auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.<br />
Das Angebot ist als Serviceleistung der Wirtschaftsförderung<br />
vor Ort für Unternehmen kostenfrei.<br />
Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW)<br />
Archivstraße 3-5, 21682 Stade<br />
Tel. 04141 78708-0<br />
www.tzew.de<br />
Schon gewusst ...?<br />
… dass es e<strong>in</strong> deutschlandweites Netzwerk von Unternehmen gibt,<br />
die sich für die berufliche Integration von Flüchtl<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>setzen?<br />
„Wir zusammen“ heißt das Projekt, das von 36<br />
engagierten Unternehmen gegründet wurde und<br />
mittlerweile über 130 Unternehmen umfasst, die<br />
sich für die gesellschaftliche, sprachliche und<br />
vor allem berufliche Integration von Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />
e<strong>in</strong>setzen. Auf eigene Faust, <strong>in</strong> ihren eigenen Reihen,<br />
mit Hilfe ihrer Mitarbeiter. Auf www.wir-zusammen.de<br />
werden die Initiativen der beteiligten<br />
Unternehmen vorgestellt und dienen anderen Firmen<br />
als Inspiration für eigene Projekte.<br />
Wann darf e<strong>in</strong> Flüchtl<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Deutschland<br />
arbeiten?<br />
Es gilt e<strong>in</strong> Beschäftigungsverbot während der<br />
Wohnpflicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung –<br />
Es kann nach drei Monaten ab der Äußerung e<strong>in</strong>es<br />
Asylgesuches gegenüber e<strong>in</strong>er offiziellen Stelle<br />
mit Zustimmung der Agentur für Arbeit und der<br />
Ausländerbehörde aufgehoben werden.<br />
Grundsätzlich führt die Arbeitsagentur vor<br />
der Aufnahme e<strong>in</strong>er Beschäftigung durch e<strong>in</strong>en<br />
Asylsuchenden e<strong>in</strong>e Vorrangprüfung durch, d.h.<br />
überprüft, ob sich durch das Arbeitsverhältnis<br />
e<strong>in</strong> Nachteil für e<strong>in</strong>en Bevorrechtigten ergibt,<br />
ob die Beschäftigung Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt<br />
hat und die konkreten Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen.<br />
Von der Vorrangprüfung ausgenommen<br />
s<strong>in</strong>d Berufsausbildungen, Praktika zu Weiterbildungszwecken,<br />
Freiwilligendienst oder die Beschäftigung<br />
von Hochqualifizierten – hier prüft die<br />
Ausländerbehörde jeden E<strong>in</strong>zelfall.<br />
Für e<strong>in</strong>zelne Berufsgruppen kann die Arbeitsagentur<br />
auch pauschal festlegen, ob e<strong>in</strong>e Besetzung<br />
offener Stellen mit Flüchtl<strong>in</strong>gen genehmigt<br />
wird (sogenannte Positivliste, zu f<strong>in</strong>den unter<br />
www.arbeitsagentur.de).<br />
Quelle: BAMF/Landkreis <strong>Verden</strong>, Alle Angaben ohne Gewähr<br />
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