Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017
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ANHANG <strong>2017</strong> 97<br />
WERTPAPIERE<br />
Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve<br />
(Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen<br />
haben wir im Geschäftsjahr nicht<br />
geändert.<br />
Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus<br />
mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden<br />
auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.<br />
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche<br />
Wertpapiere sowie Aktien und andere<br />
nicht festverzinsliche Wertpapiere der<br />
Liquiditäts reserve (Umlaufvermögen) sind mit<br />
ihren Anschaf fungskosten unter Beachtung des<br />
strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots<br />
bilanziert.<br />
Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd<br />
dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen),<br />
wurden auf den niedrigeren beizulegenden<br />
Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich<br />
dauernden Wertminderung auszugehen ist<br />
(gemildertes Niederstwertprinzip).<br />
Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung<br />
gehen wir bei Schuldverschreibungen<br />
aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet,<br />
dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder<br />
nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten<br />
Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben<br />
wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen.<br />
Unabhängig davon sind Wertminderungen<br />
von Schuld verschreibungen bis zum Rückzahlungswert<br />
stets dauerhaft.<br />
Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung<br />
gehen wir bei Anteilen an geschlossenen<br />
Investmentvermögen des Anlagevermögens<br />
aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet,<br />
dass Anhaltspunkte für eine nachhaltig negative<br />
Veränderung eintreten. Die Bestimmung beruht<br />
auf einem Konzept, das auf eine Beurteilung von<br />
qualitativen und quantitativen Einflussfaktoren<br />
auf Basis beobachtbarer Marktdaten abstellt.<br />
Sofern bei einzelnen Wertpapieren kein Börsenoder<br />
Marktpreis (aktiver Markt) vorlag, wurde der<br />
beizulegende Wert durch allgemein anerkannte<br />
Bewertungsmethoden ermittelt. Dabei haben wir<br />
insbesondere die von unserem Dienstleister zur<br />
Verfügung gestellten indikativen Kurse plausibilisiert.<br />
Für Anteile an Investmentvermögen haben wir<br />
als beizulegenden Zeitwert grundsätzlich den investmentrechtlichen<br />
Rücknahmepreis angesetzt.<br />
Davon abweichend haben wir bei Investmentvermögen<br />
im Anlagevermögen Bewertungsinformationen<br />
von Dritten herangezogen und<br />
plausibilisiert.<br />
BETEILIGUNGEN UND ANTEILE AN<br />
VERBUNDENEN UNTERNEHMEN<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen,<br />
mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht, werden mit den Anschaffungskosten,<br />
vermindert um Abschreibungen wegen dauernder<br />
Wertminderung, bilanziert.<br />
Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung<br />
gesellschaftsvertraglich begründeter Einlageverpflichtungen<br />
wurden gemäß IDW RS HFA<br />
18 dann aktiviert, wenn sie am Bilanzstichtag<br />
bereits eingefordert wurden.<br />
Die Beteiligungsbewertung erfolgt auf Basis der<br />
Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren.<br />
Andere Bewertungsmethoden<br />
kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw.<br />
der betragliche Umfang der Beteiligung dies<br />
rechtfertigen.<br />
Für die Bewertung der Beteiligung an der<br />
RW Gesellschaft für Anteilsbesitz III mbH wurde<br />
bei der Ermittlung des beizulegenden Wertes der<br />
Anteile (Jahresendkurs der wirtschaftlich dahinterstehenden<br />
Aktien der RWE AG) ein prozentualer<br />
Fungibilitätsabschlag vorgenommen.<br />
Angesichts der anhaltenden Diskussionen über<br />
die Staatsverschuldung im Euro-Währungsraum<br />
haben wir nähere Erläuterungen zum Risiko von<br />
Emittenten aus wirtschaftsschwachen Staaten in<br />
den Lagebericht aufgenommen. Anleihen griechischer<br />
Emittenten haben wir nicht im Bestand.