Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017
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ANHANG <strong>2017</strong> 99<br />
Die Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen<br />
haben wir nach dem finanzmathematischen<br />
Teilwertverfahren auf Grundlage<br />
der Heubeck-Richttafeln 2005G berechnet.<br />
Bei der Ermittlung wurden jährliche Lohn- und<br />
Gehaltssteigerungen von 2,35 % und Rentensteigerungen<br />
von 2,00 % unterstellt.<br />
Der Abzinsung der Pensionsrückstellungen<br />
wurde ein auf das Jahresende <strong>2017</strong> prognostizierter<br />
Durchschnittszinssatz von 3,68 %<br />
zugrunde gelegt.<br />
Die Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen<br />
wurde unter Nutzung des Wahlrechtes<br />
nach Artikel 28 EGHGB und in Anlehnung<br />
an die versicherungsmathematischen<br />
Grundsätze und Methoden ermittelt, die auch für<br />
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet<br />
wurden. Bei der Berechnung wurde eine jährliche<br />
Rentensteigerung von 1 % berücksichtigt.<br />
Der Abzinsung der mittelbaren Pensionsrückstellungen<br />
wurde ein Zinssatz in Höhe von 3,67 %<br />
zugrunde gelegt.<br />
Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen<br />
und vergleichbare langfristig<br />
fällige Verpflichtungen wurden in Anwendung<br />
von § 253 Abs. 2 S. 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung<br />
pauschal mit dem<br />
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten<br />
Durchschnittsmarktzins der letzten zehn Jahre<br />
abgezinst, der sich bei einer angenommenen<br />
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.<br />
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im<br />
Wesentlichen auf personalbezogene<br />
Verpflichtungen, auf Verpflichtungen aus<br />
banküblichen Geschäften im Zusammenhang<br />
mit Bonuszahlungen für Sparverträge, auf zukünftige<br />
Verpflichtungen aus dem Sparkassenstützungsfonds<br />
sowie auf Verpflichtungen<br />
im Zusammenhang mit rechtlichen Risiken.<br />
Sie wurden in Höhe des voraussichtlichen<br />
Erfüllungs betrages unter Berücksichtigung<br />
zukünftiger Kostensteigerungen gebildet.<br />
FONDS FÜR ALLGEMEINE BANKRISIKEN<br />
Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken<br />
wurde ein Sonderposten gemäß § 340g HGB<br />
gebildet. Zusätzlich besteht ein Sonderposten<br />
für allgemeine Bankrisiken gemäß<br />
§ 340e Abs. 4 HGB.<br />
2.4 BILANZIERUNG UND BEWERTUNG<br />
VON DERIVATEN<br />
Die Sparkasse setzt Derivate im Wesentlichen im<br />
Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden<br />
in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs<br />
(Zinsbuchs) einbezogen.<br />
Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten<br />
gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung<br />
von Zinsrisiken von Wertpapieren, emittierten<br />
Namenspfandbriefen und Schuldscheindarlehen<br />
sowie bei Derivaten mit Kunden gebildet.<br />
Die Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB erfolgen in<br />
einem separaten Abschnitt im Lagebericht.<br />
Derivate, die weder in die Zinsbuchsteuerung<br />
bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB<br />
einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands<br />
sind, haben wir imparitätisch einzeln<br />
bewertet. Da es sich um besonders gedeckte<br />
Devisentermingeschäfte handelt, konnten nach<br />
§ 340h HGB auch schwebende Gewinne berücksichtigt<br />
werden.<br />
Kreditderivate halten wir sowohl in der Position<br />
des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber.<br />
Dabei handelt es sich um in emittierte<br />
Credit Linkes Notes eingebettete Credit Default<br />
Swaps. Als Sicherungsnehmer haben wir die<br />
Sicherungswirkung des Credit Default Swaps<br />
im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen<br />
und unsere Halteabsicht bis zur Fälligkeit<br />
bei der Bewertung der gesicherten Geschäfte<br />
berücksichtigt. In der Position des Sicherungsgebers<br />
gehaltene Kreditderivate behandeln wir<br />
aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks<br />
(Ausfallrisiko) und unserer Dauerhalte absicht<br />
als gestellte Kreditsicherheit. Die Bilanzierung<br />
und Bewertung erfolgt nach den für das<br />
Bürgschafts- und Garantiegeschäft geltenden<br />
Regeln. Verbindlichkeitsrückstellungen für eine<br />
mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende<br />
Inanspruchnahme mussten wir nicht bilden.<br />
Den Nominalbetrag dieser Kreditderivate haben<br />
wir unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeit<br />
(Bilanzvermerk) angegeben.