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Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017

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ANHANG <strong>2017</strong> 99<br />

Die Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen<br />

haben wir nach dem finanzmathematischen<br />

Teilwertverfahren auf Grundlage<br />

der Heubeck-Richttafeln 2005G berechnet.<br />

Bei der Ermittlung wurden jährliche Lohn- und<br />

Gehaltssteigerungen von 2,35 % und Rentensteigerungen<br />

von 2,00 % unterstellt.<br />

Der Abzinsung der Pensionsrückstellungen<br />

wurde ein auf das Jahresende <strong>2017</strong> prognostizierter<br />

Durchschnittszinssatz von 3,68 %<br />

zugrunde gelegt.<br />

Die Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen<br />

wurde unter Nutzung des Wahlrechtes<br />

nach Artikel 28 EGHGB und in Anlehnung<br />

an die versicherungsmathematischen<br />

Grundsätze und Methoden ermittelt, die auch für<br />

unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet<br />

wurden. Bei der Berechnung wurde eine jährliche<br />

Rentensteigerung von 1 % berücksichtigt.<br />

Der Abzinsung der mittelbaren Pensionsrückstellungen<br />

wurde ein Zinssatz in Höhe von 3,67 %<br />

zugrunde gelegt.<br />

Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen<br />

und vergleichbare langfristig<br />

fällige Verpflichtungen wurden in Anwendung<br />

von § 253 Abs. 2 S. 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung<br />

pauschal mit dem<br />

von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten<br />

Durchschnittsmarktzins der letzten zehn Jahre<br />

abgezinst, der sich bei einer angenommenen<br />

Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.<br />

Die sonstigen Rückstellungen entfallen im<br />

Wesentlichen auf personalbezogene<br />

Verpflichtungen, auf Verpflichtungen aus<br />

banküblichen Geschäften im Zusammenhang<br />

mit Bonuszahlungen für Sparverträge, auf zukünftige<br />

Verpflichtungen aus dem Sparkassenstützungsfonds<br />

sowie auf Verpflichtungen<br />

im Zusammenhang mit rechtlichen Risiken.<br />

Sie wurden in Höhe des voraussichtlichen<br />

Erfüllungs betrages unter Berücksichtigung<br />

zukünftiger Kostensteigerungen gebildet.<br />

FONDS FÜR ALLGEMEINE BANKRISIKEN<br />

Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken<br />

wurde ein Sonderposten gemäß § 340g HGB<br />

gebildet. Zusätzlich besteht ein Sonderposten<br />

für allgemeine Bankrisiken gemäß<br />

§ 340e Abs. 4 HGB.<br />

2.4 BILANZIERUNG UND BEWERTUNG<br />

VON DERIVATEN<br />

Die Sparkasse setzt Derivate im Wesentlichen im<br />

Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden<br />

in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs<br />

(Zinsbuchs) einbezogen.<br />

Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten<br />

gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung<br />

von Zinsrisiken von Wertpapieren, emittierten<br />

Namenspfandbriefen und Schuldscheindarlehen<br />

sowie bei Derivaten mit Kunden gebildet.<br />

Die Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB erfolgen in<br />

einem separaten Abschnitt im Lagebericht.<br />

Derivate, die weder in die Zinsbuchsteuerung<br />

bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB<br />

einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands<br />

sind, haben wir imparitätisch einzeln<br />

bewertet. Da es sich um besonders gedeckte<br />

Devisentermingeschäfte handelt, konnten nach<br />

§ 340h HGB auch schwebende Gewinne berücksichtigt<br />

werden.<br />

Kreditderivate halten wir sowohl in der Position<br />

des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber.<br />

Dabei handelt es sich um in emittierte<br />

Credit Linkes Notes eingebettete Credit Default<br />

Swaps. Als Sicherungsnehmer haben wir die<br />

Sicherungswirkung des Credit Default Swaps<br />

im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen<br />

und unsere Halteabsicht bis zur Fälligkeit<br />

bei der Bewertung der gesicherten Geschäfte<br />

berücksichtigt. In der Position des Sicherungsgebers<br />

gehaltene Kreditderivate behandeln wir<br />

aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks<br />

(Ausfallrisiko) und unserer Dauerhalte absicht<br />

als gestellte Kreditsicherheit. Die Bilanzierung<br />

und Bewertung erfolgt nach den für das<br />

Bürgschafts- und Garantiegeschäft geltenden<br />

Regeln. Verbindlichkeitsrückstellungen für eine<br />

mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende<br />

Inanspruchnahme mussten wir nicht bilden.<br />

Den Nominalbetrag dieser Kreditderivate haben<br />

wir unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeit<br />

(Bilanzvermerk) angegeben.

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