Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS 129<br />
NRW vom 09.06.2016 und das mit dem Verwaltungsrat<br />
in seiner Sitzung vom 16.02.<strong>2017</strong><br />
abgestimmte »Verfahren für die Aufstellung<br />
und Feststellung des Jahresabschlusses der<br />
<strong>Stadtsparkasse</strong> <strong>Düsseldorf</strong> und die Verwendung<br />
eines et waigen Überschusses« vom Vorstand<br />
bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt<br />
wurden.<br />
Die Überlegungen des Vorstands zur Zuführung<br />
des Sonderpostens nach § 340g HGB im Jahresabschluss<br />
<strong>2017</strong> sind hinreichend dokumentiert und<br />
begründet. Sie konnten von uns nachvollzogen<br />
werden und stehen im Einklang mit den handelsrechtlichen<br />
Anforderungen. Die Entscheidung<br />
des Finanzministeriums NRW vom 09.06.2016<br />
und das mit dem Verwaltungsrat in seiner Sitzung<br />
vom 16.02.<strong>2017</strong> abgestimmte »Verfah ren<br />
für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses<br />
der <strong>Stadtsparkasse</strong> <strong>Düsseldorf</strong> und<br />
die Verwendung eines etwaigen Überschusses«<br />
wurden bei der Auf stellung des Jahresabschlusses<br />
berücksichtigt.<br />
c) Verweis auf weitergehende Informationen<br />
Für weitere Informationen und Angaben verweisen<br />
wir auf die Darstellungen des Vor stands<br />
im Lagebericht (Abschnitt C. »Darstellung und<br />
Analyse der Lage«).<br />
C. Sonstige Informationen<br />
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen<br />
verantwortlich. Die sonstigen Informationen<br />
umfassen:<br />
• den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe<br />
b HGB auf der Internetseite der Sparkasse<br />
veröffentlichten nichtfinanziellen Bericht für das<br />
Geschäftsjahr <strong>2017</strong><br />
• den Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit<br />
gemäß § 21 EntGTranspG<br />
Der <strong>Geschäftsbericht</strong> für das Geschäftsjahr <strong>2017</strong><br />
wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum<br />
dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss<br />
und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf<br />
die sonstigen Informationen, und dementsprechend<br />
geben wir weder ein Prüfungsurteil noch<br />
irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung<br />
hierzu ab.<br />
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben<br />
wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen<br />
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die<br />
sonstigen Informationen<br />
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss,<br />
zum Lagebericht oder un seren bei der<br />
Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder<br />
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt<br />
erscheinen.<br />
D. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN<br />
VERTRETER (VORSTAND) UND DES<br />
AUFSICHTSORGANS (VERWALTUNGSRAT)<br />
FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN<br />
LAGEBERICHT<br />
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses, der den deutschen,<br />
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen<br />
Vorschriften in allen we sentlichen Belangen<br />
entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss<br />
unter Beachtung der deutschen Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />
Ver hältnissen entsprechendes Bild<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Sparkas se vermittelt. Ferner ist der Vorstand<br />
verantwortlich für die internen Kontrollen,<br />
die er in Übereinstimmung mit den deutschen<br />
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />
als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung<br />
eines Jahresabschlusses zu ermögli chen, der frei<br />
von wesentlichen – beabsichtigten und unbeabsichtigten<br />
– falschen Dar stellungen ist.<br />
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der<br />
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der<br />
Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />
zu beurteilen. Des Weiteren hat er die<br />
Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang<br />
mit der Fort führung der Unternehmenstätigkeit,<br />
sofern einschlägig, anzugeben.<br />
Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich,<br />
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes<br />
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />
zu bilanzieren, sofern dem nicht<br />
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten<br />
entgegenstehen.<br />
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für<br />
die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt<br />
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse<br />
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen<br />
mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den<br />
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht