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Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017

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Für die den Vorstandsmitgliedern oder deren<br />

Hinterbliebenen zu zahlenden Ruhegelder gelten<br />

die nachfolgenden Regelungen:<br />

Ruhegeld wird den Vorstandsmitgliedern oder<br />

deren Hinterbliebenen mit Vollendung<br />

des 65. Lebensjahres bzw. mit Vollendung des<br />

67. Lebensjahres oder früher bei Eintritt eines<br />

sonstigen Versorgungsfalls (dauernde Dienstunfähigkeit,<br />

Eintritt von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit,<br />

Tod) gezahlt. Darüber hinaus bestehen<br />

folgende Regelungen:<br />

KARIN-BRIGITTE GÖBEL:<br />

Bei Eintritt des Leistungsfalles werden als<br />

monatliches Ruhegeld<br />

45 %<br />

der ruhegeldfähigen Bezüge (= 1/12 der<br />

Jahresfestvergütung) oder das entsprechende<br />

Hinterbliebenen ruhegeld gezahlt. Bei linearen<br />

Änderungen der Vergütung der Sparkassenangestellten<br />

(höchste Gruppierung) ändert sich<br />

der ruhegeldfähige Bezug entsprechend.<br />

DR. STEFAN DAHM:<br />

Bei Eintritt des Leistungsfalles ab dem<br />

67. Lebensjahr werden als monatliches Ruhegeld<br />

bis 30.09.2021 40 %<br />

ab 01.10.2021 bis 30.09.2026 45 %<br />

ab 01.10.2026 50 %<br />

der ruhegeldfähigen Bezüge (= 1/12 der<br />

Jahresfestvergütung) oder das entsprechende<br />

Hinterbliebenen ruhegeld gezahlt. Bei linearen<br />

Änderungen der Vergütung der Sparkassenangestellten<br />

(höchste Gruppierung) ändert sich der<br />

ruhegeldfähige Bezug entsprechend.<br />

DR. MICHAEL MEYER:<br />

Bei Eintritt des Leistungsfalles werden<br />

als monatliches Ruhegeld<br />

bis 31.05.2019 40 %<br />

ab 01.06.2019 bis 31.05.2024 45 %<br />

ab 01.06.2024 50 %<br />

der ruhegeldfähigen Bezüge (= 1/12 der<br />

Jahresfestvergütung) oder das entsprechende<br />

Hinterbliebenen ruhegeld gezahlt. Bei linearen<br />

Änderungen der Vergütung der Sparkassenangestellten<br />

(höchste Gruppierung) ändert sich<br />

der ruhegeldfähige Bezug entsprechend.<br />

Für das Hinterbliebenenruhegeld gelten<br />

Abschnitt III und § 61 Beamtenversorgungsgesetz<br />

in der jeweils geltenden Fassung.<br />

Herr Baust hat keinen Anspruch auf ein<br />

Ruhegeld. Zur Finanzierung eines zusätzlichen<br />

Alters einkommens erhält er einen Beitrag in<br />

Höhe von 25 % der jährlichen Festvergütung.

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