Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017
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LAGEBERICHT <strong>2017</strong> 61<br />
Auf der Passivseite der Bilanz bleiben die<br />
Ver bindlichkeiten gegenüber Kunden mit<br />
77 % (Vorjahr: 77 %) unverändert der bedeutendste<br />
Posten. Die Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinsti tuten stiegen geringfügig auf<br />
5 % (Vorjahr: 4 %); der Bilanzanteil der verbrieften<br />
Verbindlichkeiten verringerte sich auf<br />
3 % (Vorjahr: 4 %).<br />
Vor dem Hintergrund des anhaltend niedrigen<br />
Zinsniveaus sowie der wirtschaftlichen und<br />
politischen Veränderungen ist der Vorstand mit<br />
der wirtschaftlichen Lage der <strong>Stadtsparkasse</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong> zufrieden. Zum Zeitpunkt der<br />
Berichterstellung stellt sich die Geschäftslage<br />
unverändert stabil dar.<br />
FINANZLAGE<br />
Die Zahlungsfähigkeit der <strong>Stadtsparkasse</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong> war im Geschäftsjahr <strong>2017</strong> aufgrund<br />
einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge<br />
jederzeit gegeben.<br />
Weitere Angaben zu den Liquiditätsrisiken enthält<br />
der Risikobericht.<br />
Das Angebot der Europäischen Zentralbank<br />
(EZB) zu Refinanzierungsgeschäften in Form von<br />
Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte)<br />
wurde nicht genutzt. Die bei der<br />
eigenen Girozentrale (Landesbank Hessen-<br />
Thüringen, Helaba) eingeräumten Kredit linien<br />
hat die Stadt sparkasse <strong>Düsseldorf</strong> nicht in<br />
Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden<br />
auch keine sonstigen Refinanzierungsgeschäfte<br />
mit Kreditinstituten bzw. weiteren Kontrahenten<br />
vorgenommen.<br />
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften<br />
unterhielt die <strong>Stadtsparkasse</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
entsprechende Guthaben bei der Deutschen<br />
Bundesbank. Die vorgeschriebenen Mindestreserven<br />
wurden stets in der erforderlichen Höhe<br />
unterhalten.<br />
Die Vorschriften zur Einhaltung der Liquiditätskennziffer<br />
gemäß Liquiditätsverordnung (LiqV)<br />
wurden stets erfüllt. Die letztmalig zum Stichtag<br />
31.12.<strong>2017</strong> zu erhebende Kennziffer lag bei 2,96.<br />
Im Jahresverlauf bewegte sich die Auslastung<br />
in einer Bandbreite zwischen 2,72 und 3,16 und<br />
damit deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert<br />
von 1,00. Auch die übrigen für einen<br />
Zeitraum von bis zu 12 Monaten ermittelten<br />
Beobachtungskennzahlen zeigen eine jederzeit<br />
ausreichende Liquidi tätslage. Durch die Veröffentlichung<br />
der zweiten Verordnung zur Änderung<br />
der LiqV im Bundes gesetzblatt entfällt für<br />
CRR-Institute ab 01.01.2018 die Meldung nach<br />
der LiqV.<br />
Die von der EU erlassene Verordnung über Aufsichtsanforderungen<br />
CRR (Capital Requirements<br />
Regulation) reguliert die europaweit einheitliche<br />
Liquiditätsdeckungsanforderung (Liquidity<br />
Coverage Ratio – LCR) an Kreditinstitute<br />
und Wertpapierfirmen. Die LCR wurde zum<br />
01.10.2015 in der EU als Mindeststandard bindend.<br />
Die Erfüllungsquote wurde schrittweise bis<br />
auf 100 % im Jahr 2018 angehoben. Zum Bilanzstichtag<br />
lag die Kennziffer mit 168 % deutlich<br />
über der für <strong>2017</strong> vorgeschriebenen Mindestgröße<br />
von 80 %. Sie bewegte sich im Jahresverlauf in<br />
einer Bandbreite zwischen 143 % und 194 %.<br />
Die ermittelten Kennziffern zeigen eine jederzeit<br />
ausreichende Liquiditätslage.