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Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017

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LAGEBERICHT <strong>2017</strong> 61<br />

Auf der Passivseite der Bilanz bleiben die<br />

Ver bindlichkeiten gegenüber Kunden mit<br />

77 % (Vorjahr: 77 %) unverändert der bedeutendste<br />

Posten. Die Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinsti tuten stiegen geringfügig auf<br />

5 % (Vorjahr: 4 %); der Bilanzanteil der verbrieften<br />

Verbindlichkeiten verringerte sich auf<br />

3 % (Vorjahr: 4 %).<br />

Vor dem Hintergrund des anhaltend niedrigen<br />

Zinsniveaus sowie der wirtschaftlichen und<br />

politischen Veränderungen ist der Vorstand mit<br />

der wirtschaftlichen Lage der <strong>Stadtsparkasse</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong> zufrieden. Zum Zeitpunkt der<br />

Berichterstellung stellt sich die Geschäftslage<br />

unverändert stabil dar.<br />

FINANZLAGE<br />

Die Zahlungsfähigkeit der <strong>Stadtsparkasse</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong> war im Geschäftsjahr <strong>2017</strong> aufgrund<br />

einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge<br />

jederzeit gegeben.<br />

Weitere Angaben zu den Liquiditätsrisiken enthält<br />

der Risikobericht.<br />

Das Angebot der Europäischen Zentralbank<br />

(EZB) zu Refinanzierungsgeschäften in Form von<br />

Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte)<br />

wurde nicht genutzt. Die bei der<br />

eigenen Girozentrale (Landesbank Hessen-<br />

Thüringen, Helaba) eingeräumten Kredit linien<br />

hat die Stadt sparkasse <strong>Düsseldorf</strong> nicht in<br />

Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden<br />

auch keine sonstigen Refinanzierungsgeschäfte<br />

mit Kreditinstituten bzw. weiteren Kontrahenten<br />

vorgenommen.<br />

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften<br />

unterhielt die <strong>Stadtsparkasse</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

entsprechende Guthaben bei der Deutschen<br />

Bundesbank. Die vorgeschriebenen Mindestreserven<br />

wurden stets in der erforderlichen Höhe<br />

unterhalten.<br />

Die Vorschriften zur Einhaltung der Liquiditätskennziffer<br />

gemäß Liquiditätsverordnung (LiqV)<br />

wurden stets erfüllt. Die letztmalig zum Stichtag<br />

31.12.<strong>2017</strong> zu erhebende Kennziffer lag bei 2,96.<br />

Im Jahresverlauf bewegte sich die Auslastung<br />

in einer Bandbreite zwischen 2,72 und 3,16 und<br />

damit deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert<br />

von 1,00. Auch die übrigen für einen<br />

Zeitraum von bis zu 12 Monaten ermittelten<br />

Beobachtungskennzahlen zeigen eine jederzeit<br />

ausreichende Liquidi tätslage. Durch die Veröffentlichung<br />

der zweiten Verordnung zur Änderung<br />

der LiqV im Bundes gesetzblatt entfällt für<br />

CRR-Institute ab 01.01.2018 die Meldung nach<br />

der LiqV.<br />

Die von der EU erlassene Verordnung über Aufsichtsanforderungen<br />

CRR (Capital Requirements<br />

Regulation) reguliert die europaweit einheitliche<br />

Liquiditätsdeckungsanforderung (Liquidity<br />

Coverage Ratio – LCR) an Kreditinstitute<br />

und Wertpapierfirmen. Die LCR wurde zum<br />

01.10.2015 in der EU als Mindeststandard bindend.<br />

Die Erfüllungsquote wurde schrittweise bis<br />

auf 100 % im Jahr 2018 angehoben. Zum Bilanzstichtag<br />

lag die Kennziffer mit 168 % deutlich<br />

über der für <strong>2017</strong> vorgeschriebenen Mindestgröße<br />

von 80 %. Sie bewegte sich im Jahresverlauf in<br />

einer Bandbreite zwischen 143 % und 194 %.<br />

Die ermittelten Kennziffern zeigen eine jederzeit<br />

ausreichende Liquiditätslage.

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