21.08.2018 Aufrufe

Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

110<br />

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten<br />

handelt es sich ausschließlich<br />

um OTC-Derivate, deren beizulegender Zeitwert<br />

anhand von Bewertungsmethoden ermittelt<br />

worden ist.<br />

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken<br />

abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte<br />

wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs<br />

(IDW RS BFA 3) einbezogen und somit nicht<br />

einzeln bewertet.<br />

Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert<br />

zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei<br />

fanden die Swap-Zinskurven per 31.12.<strong>2017</strong><br />

Verwendung, die den Währungen der jeweiligen<br />

Geschäfte entsprechen und aus den Veröffentlichungen<br />

der Agentur Reuters entnommen wurden.<br />

Die ausge wiesenen Zeitwerte (clean price)<br />

enthalten keine Abgrenzungen und Kosten.<br />

Zur Ermittlung der Zeitwerte von Devisentermingeschäften<br />

wurde der Terminkurs am Bilanzstichtag<br />

für die entsprechenden Restlaufzeiten<br />

herangezogen. Diese wurden auf Basis der<br />

Marktdaten der Agentur Reuters (FX-Kassakurs,<br />

FX-Renditekurven) ermittelt.<br />

Zeitwerte von Caps und Floors wurden auf Basis<br />

der Methode Black 76 (adaptierte Black-Scholes-Formel)<br />

ermittelt. Hierzu wurden die<br />

Swap-Zinskurven und die den Restlaufzeiten<br />

entsprechenden Zins volatilitäten zum Bilanzstichtag<br />

aus den Veröffentlichungen der Agentur<br />

Reuters herangezogen. Für die Ermittlung der<br />

Zeitwerte von Forward Rate Agreements wurden<br />

Swap-Kurven mit FRA-Sätzen per 31.12.<strong>2017</strong><br />

verwendet, die aus den Veröffentlichungen der<br />

Agentur Reuters entnommen wurden.<br />

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente<br />

handelt es sich um deutsche Kreditinstitute<br />

– u.a. die eigene Girozentrale – und<br />

Kreditinstitute aus dem OECD-Raum. Zusätzlich<br />

wurden Devisen termingeschäfte, Zinsswaps und<br />

Zinsoptionen mit Kunden abgeschlossen.<br />

Weitere Angaben zu den Bewertungseinheiten<br />

können dem Lagebericht entnommen werden.<br />

6.3 NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE<br />

FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN<br />

Es bestehen keine in der Bilanz nicht enthaltenen<br />

finanziellen Verpflichtungen gegenüber<br />

verbundenen oder assoziierten Unternehmen.<br />

LEISTUNGSZUSAGE DER ZUSATZVERSOR-<br />

GUNGSKASSE<br />

Die <strong>Stadtsparkasse</strong> <strong>Düsseldorf</strong> ist Mitglied der<br />

Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK)<br />

und gehört dem im Umlageverfahren geführten<br />

Abrechnungsverband I (§ 55 Abs. 1a Satzung<br />

der RZVK) an. Die RZVK hat die Aufgabe, den<br />

Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche<br />

Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung<br />

nach Maßgabe der Satzung und<br />

des Tarifvertrages vom 01.03.2002 (ATV-K)<br />

zu gewähren.<br />

Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht die Sparkasse<br />

für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein<br />

(Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren<br />

Versorgungsverpflichtung).<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2017</strong> betrug der Umlagesatz<br />

4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen<br />

Entgelte (Bemessungsgrundlage). Er bleibt im<br />

Jahr 2018 unverändert.<br />

Zum 31.12.2000 wurde das bisherige Gesamtversorgungssystem<br />

geschlossen und durch ein<br />

als Punktemodell konzipiertes Betriebsrentensystem<br />

ersetzt. Infolge dessen erhebt die RZVK<br />

zusätzlich zur Umlage ein so genanntes – pauschales<br />

– Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % der<br />

Bemessungsgrundlage zur Deckung eines zusätzlichen<br />

Finanzbedarfs hinsichtlich der Finanzierung<br />

der Versorgungsansprüche, die im ehemaligen<br />

Gesamtversorgungssystem entstanden sind.<br />

Die Umlage für das Sanierungsgeld in Höhe von<br />

3,5 % bleibt im Jahr 2018 unverändert.<br />

Die Höhe der Umlage und des Sanierungsgeldes<br />

werden auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte,<br />

die jeweils mindestens einen Zeitraum<br />

von 10 Jahren (plus ein Überhangjahr)<br />

umfassen, regelmäßig (alle 5 Jahre) überprüft.<br />

Die RZVK geht davon aus, dass mit dem im Jahr<br />

2010 auf den jetzigen Wert von 7,75 % angehobenen<br />

Gesamtaufwand ein nachhaltiger und<br />

verstetigter Umlage- und Sanierungsgeldsatz<br />

erreicht worden ist. Zusatzbeiträge zur schrittweisen<br />

Umstellung auf ein kapitalgedecktes<br />

Verfahren werden zurzeit nicht erhoben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!