Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017
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Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten<br />
handelt es sich ausschließlich<br />
um OTC-Derivate, deren beizulegender Zeitwert<br />
anhand von Bewertungsmethoden ermittelt<br />
worden ist.<br />
Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken<br />
abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte<br />
wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs<br />
(IDW RS BFA 3) einbezogen und somit nicht<br />
einzeln bewertet.<br />
Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert<br />
zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei<br />
fanden die Swap-Zinskurven per 31.12.<strong>2017</strong><br />
Verwendung, die den Währungen der jeweiligen<br />
Geschäfte entsprechen und aus den Veröffentlichungen<br />
der Agentur Reuters entnommen wurden.<br />
Die ausge wiesenen Zeitwerte (clean price)<br />
enthalten keine Abgrenzungen und Kosten.<br />
Zur Ermittlung der Zeitwerte von Devisentermingeschäften<br />
wurde der Terminkurs am Bilanzstichtag<br />
für die entsprechenden Restlaufzeiten<br />
herangezogen. Diese wurden auf Basis der<br />
Marktdaten der Agentur Reuters (FX-Kassakurs,<br />
FX-Renditekurven) ermittelt.<br />
Zeitwerte von Caps und Floors wurden auf Basis<br />
der Methode Black 76 (adaptierte Black-Scholes-Formel)<br />
ermittelt. Hierzu wurden die<br />
Swap-Zinskurven und die den Restlaufzeiten<br />
entsprechenden Zins volatilitäten zum Bilanzstichtag<br />
aus den Veröffentlichungen der Agentur<br />
Reuters herangezogen. Für die Ermittlung der<br />
Zeitwerte von Forward Rate Agreements wurden<br />
Swap-Kurven mit FRA-Sätzen per 31.12.<strong>2017</strong><br />
verwendet, die aus den Veröffentlichungen der<br />
Agentur Reuters entnommen wurden.<br />
Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente<br />
handelt es sich um deutsche Kreditinstitute<br />
– u.a. die eigene Girozentrale – und<br />
Kreditinstitute aus dem OECD-Raum. Zusätzlich<br />
wurden Devisen termingeschäfte, Zinsswaps und<br />
Zinsoptionen mit Kunden abgeschlossen.<br />
Weitere Angaben zu den Bewertungseinheiten<br />
können dem Lagebericht entnommen werden.<br />
6.3 NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE<br />
FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN<br />
Es bestehen keine in der Bilanz nicht enthaltenen<br />
finanziellen Verpflichtungen gegenüber<br />
verbundenen oder assoziierten Unternehmen.<br />
LEISTUNGSZUSAGE DER ZUSATZVERSOR-<br />
GUNGSKASSE<br />
Die <strong>Stadtsparkasse</strong> <strong>Düsseldorf</strong> ist Mitglied der<br />
Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK)<br />
und gehört dem im Umlageverfahren geführten<br />
Abrechnungsverband I (§ 55 Abs. 1a Satzung<br />
der RZVK) an. Die RZVK hat die Aufgabe, den<br />
Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche<br />
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung<br />
nach Maßgabe der Satzung und<br />
des Tarifvertrages vom 01.03.2002 (ATV-K)<br />
zu gewähren.<br />
Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht die Sparkasse<br />
für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein<br />
(Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren<br />
Versorgungsverpflichtung).<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2017</strong> betrug der Umlagesatz<br />
4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen<br />
Entgelte (Bemessungsgrundlage). Er bleibt im<br />
Jahr 2018 unverändert.<br />
Zum 31.12.2000 wurde das bisherige Gesamtversorgungssystem<br />
geschlossen und durch ein<br />
als Punktemodell konzipiertes Betriebsrentensystem<br />
ersetzt. Infolge dessen erhebt die RZVK<br />
zusätzlich zur Umlage ein so genanntes – pauschales<br />
– Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % der<br />
Bemessungsgrundlage zur Deckung eines zusätzlichen<br />
Finanzbedarfs hinsichtlich der Finanzierung<br />
der Versorgungsansprüche, die im ehemaligen<br />
Gesamtversorgungssystem entstanden sind.<br />
Die Umlage für das Sanierungsgeld in Höhe von<br />
3,5 % bleibt im Jahr 2018 unverändert.<br />
Die Höhe der Umlage und des Sanierungsgeldes<br />
werden auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte,<br />
die jeweils mindestens einen Zeitraum<br />
von 10 Jahren (plus ein Überhangjahr)<br />
umfassen, regelmäßig (alle 5 Jahre) überprüft.<br />
Die RZVK geht davon aus, dass mit dem im Jahr<br />
2010 auf den jetzigen Wert von 7,75 % angehobenen<br />
Gesamtaufwand ein nachhaltiger und<br />
verstetigter Umlage- und Sanierungsgeldsatz<br />
erreicht worden ist. Zusatzbeiträge zur schrittweisen<br />
Umstellung auf ein kapitalgedecktes<br />
Verfahren werden zurzeit nicht erhoben.