Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017
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LAGEBERICHT <strong>2017</strong> 69<br />
der Refinanzierungskosten im Stressfall. Hierzu<br />
wird die maximal auftretende Liquiditätslücke<br />
der kommenden 5 Jahre im Stressfall ermittelt.<br />
Als Risikomaß für das Liquiditätsfristentransformationsrisiko<br />
(Missverhältnis in der Laufzeit<br />
zwischen Aktiva und Passiva (Finanzierung<br />
langfristiger Anlagen durch kurzfristige<br />
Refinanzierungen)) werden die (fiktiven) Kosten<br />
für das Schließen der offenen Gaps verwendet.<br />
Es wird sowohl das barwertige Risiko als auch<br />
die GuV-Auswirkung der kommenden 12 Monate<br />
ausgewiesen.<br />
In vierteljährlichen Abständen wird im Vorstand<br />
der Stresstestbericht erörtert. Die Stresstests<br />
umfassen fünf Stressszenarien. Im Wesentlichen<br />
werden globale Rezession, Verwerfungen der<br />
Finanzmärkte (Zins, Liquidität) sowie mögliche<br />
Einflüsse auf das Kreditportfolio betrachtet.<br />
Aufgrund der expansiven Notenbankpolitik wird<br />
darüber hinaus halbjährlich ein Stressszenario<br />
»Zentralbankenkrise« berechnet. Ausgehend von<br />
Forderungsausfällen bei den Euro-Gläubigerländern<br />
kommt es in diesem Szenario zu einer<br />
Vertrauenskrise (EZB kann nicht mehr gegensteuern,<br />
fallende Kurse am Kapitalmarkt, Kreditkrise,<br />
Liquiditätsabflüsse).<br />
Halbjährlich wird der Stresstest ergänzt um<br />
inverse Stresstests auf den Risikoebenen Zinsen,<br />
Credit spreads, Aktien-/Marktpreis und Kredite.<br />
Weiterhin werden ausgesuchte Sensitivitätsstresstests<br />
(z. B. für Zinsänderungsrisiko und Beteiligungen)<br />
berechnet. Eine weitere Komponente<br />
des Stresstestberichts sind die Überlegungen<br />
bei Eintritt des maximalen Verlustes. Dabei wird<br />
angenommen, dass die einzelnen Risikoarten<br />
in voller Höhe der zugeteilten periodischen<br />
Limite schlagend werden. Die Auswirkung auf<br />
die regulatorischen Vorgaben (Gesamtkapitalquote,<br />
Kernkapitalquote und Groß kreditgrenze)<br />
sowie auf die Fortführung des Geschäftsmodells<br />
(auf Basis einer dann möglichen neuen Limitallokation)<br />
wird dargestellt.<br />
Im Rahmen der Mehrjahresplanung erfolgt<br />
zudem die Berechnung von zwei adversen<br />
Szena rien im Hinblick auf die wesentlichen<br />
Ertragskomponenten (periodische Ebene).<br />
In jährlichen Abständen wird in gesonderten<br />
Reports über die Risikoinventur sowie über<br />
Outsourcing berichtet.<br />
Der Vorstand erörtert vierteljährlich die Risikolage<br />
im Risikoausschuss des Aufsichtsgremiums.<br />
Die Angemessenheit der Risikomanagementverfahren<br />
wird jährlich im Rahmen von<br />
Systemchecks validiert und durch den Vorstand<br />
genehmigt.<br />
METHODEN ZUR ABSICHERUNG<br />
Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos<br />
werden neben bilanziellen Instrumenten auch<br />
Zinsswaps sowie Forward Rate Agreements im<br />
Bankbuch eingesetzt. Das Swapvolumen hat sich<br />
von 2.879 Mio. Euro auf 3.724 Mio. Euro erhöht<br />
und beinhaltet Kundengeschäfte in Höhe von<br />
240 Mio. Euro (Vorjahr: 65 Mio. Euro), die dem<br />
Bankbuch zugeordnet sind. Das Volumen<br />
der Forward Rate Agreements hat sich von<br />
400 Mio. Euro auf 700 Mio. Euro erhöht. Zu<br />
Kundengeschäften in Derivaten sowie einzelnen<br />
bilanziellen Geschäften wurden Sicherungsgeschäfte<br />
abgeschlossen und Bewertungseinheiten<br />
gebildet (siehe Abschnitt »Bewertungseinheiten<br />
gemäß § 254 HGB«).<br />
Währungspositionen aus Kundengeschäften<br />
werden durch Devisentermingeschäfte<br />
weitestgehend geschlossen.<br />
In Spezialfonds sind die offenen Währungspositionen<br />
auf max. 20 Mio. Euro limitiert<br />
(offene Positionen: 3,4 Mio. Euro per 31.12.<strong>2017</strong><br />
(Vorjahr: 1,7 Mio. Euro)).<br />
Die Fremdwährungsposition USD innerhalb<br />
des Private Equity-Portfolios wird weitgehend<br />
über Währungstermingeschäfte abgesichert.<br />
BEWERTUNGSEINHEITEN<br />
GEMÄSS § 254 HGB<br />
Die im Risikomanagement dokumentierten<br />
Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen<br />
des § 254 HGB erfüllen, werden auch für<br />
bilanzielle Zwecke als Sicherungsbeziehung<br />
(Bewertungseinheit) behandelt.<br />
Die bilanzielle Behandlung von Bewertungseinheiten<br />
gemäß § 254 HGB erfolgt nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften und den Interpretationen<br />
des Rechnungslegungsstandards IDW RS HFA 35.<br />
Auf dieser Basis ermittelt die <strong>Stadtsparkasse</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong> für jede Bewertungseinheit zum<br />
Bilanzstichtag die Wertänderung von Grundund<br />
Sicherungsgeschäft. Dabei wird nach<br />
Wertänderungen, die auf gesicherte Risiken und<br />
solche, die auf ungesicherte Risiken entfallen,<br />
differenziert.<br />
Die auf gesicherte Risiken entfallenden Wertänderungen<br />
werden auf der Grundlage der soge-