Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017
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Aus einem Sponsoringvertrag mit einem von<br />
der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> beherrschten Unternehmen<br />
ergeben sich Zahlungsverpflichtungen von<br />
446 Tsd. Euro im Jahr.<br />
Im Zusammenhang mit sonstigen Geschäftsbeziehungen<br />
zu nahe stehenden Unternehmen hat<br />
die <strong>Stadtsparkasse</strong> <strong>Düsseldorf</strong> im Geschäftsjahr<br />
Zahlungen in Höhe von 465 Tsd. Euro geleistet<br />
sowie Zahlungen in Höhe von 11 Tsd. Euro<br />
erhalten.<br />
Weiterhin bezieht die Sparkasse von Unternehmen,<br />
die von der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> maßgeblich<br />
beeinflusst werden, Leistungen der allgemeinen<br />
Grundversorgung (Energieversorgung, Müllentsorgung,<br />
Straßenreinigung sowie<br />
Beförderung von Mitarbeitenden im öffentlichen<br />
Personennahverkehr (Firmenticket)).<br />
Die Bezüge der Organmitglieder werden im<br />
Abschnitt »Angaben zu Organmitgliedern«<br />
angegeben. Weitere Mitglieder des<br />
Managements haben Gesamtbezüge in Höhe<br />
von 604.755,87 Euro erhalten.<br />
6.6 ANGABEN ZU ORGANMITGLIEDERN<br />
BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE BEZÜGE<br />
UND ANDERE LEISTUNGEN DER MITGLIEDER<br />
DES VORSTANDS<br />
Für die Festlegung der Struktur und der Höhe<br />
der Bezüge der Mitglieder des Vorstands ist der<br />
vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss<br />
zuständig.<br />
Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen<br />
auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Ausgangspunkt<br />
für die Ausgestaltung der Dienstverträge<br />
sind die Empfehlungen des regionalen<br />
Sparkassen verbandes. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder<br />
beinhalten eine Festvergütung und<br />
eine erfolgsorientierte variable Vergütung, die in<br />
regelmäßigen Abständen vom Hauptausschuss<br />
überprüft und angepasst werden.<br />
Seit 2013 orientiert sich die erfolgsorientierte<br />
variable Vergütung an quantitativen und/oder<br />
qualitativen Unternehmenszielen, ggf. auch<br />
individuellen Zielen, die Ausdruck der mittel- bis<br />
langfristigen Ziele der <strong>Stadtsparkasse</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
sind und somit dem Nachhaltigkeitsaspekt Rechnung<br />
tragen. Diese Unternehmenszielgrößen<br />
werden im letzten Quartal des Vorjahres, spätestens<br />
aber innerhalb des ersten Monats eines jeden<br />
Geschäftsjahres, durch den Hauptausschuss<br />
festgelegt. Die Zahlung der erfolgsorientierten<br />
variablen Vergütung ist abhängig von der Erreichung<br />
festgelegter Schwellenwerte. Sie liegt in<br />
zwei Fällen zwischen 10 % und 20 % und in zwei<br />
Fällen zwischen 20 % und 40 % der Jahresfestvergütung<br />
und wird jeweils im Folgejahr nach<br />
Feststellung des Jahresergebnisses gezahlt. In<br />
einem Fall wurde die erfolgsorientierte variable<br />
Vergütung für <strong>2017</strong> auf 15 % der anteiligen<br />
Jahresfestvergütung garantiert.<br />
Die für ein Geschäftsjahr errechnete erfolgsorientierte<br />
Vergütung ist zunächst nur eine Rechengröße,<br />
die in vier gleiche »Jahresraten« aufgeteilt<br />
wird. Ein Anspruch auf die erste Rate erwächst<br />
in dem für die Errechnung maßgeblichen<br />
Geschäftsjahr. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr.<br />
Darüber hinaus erwachsen Anwartschaften<br />
in insgesamt dreifacher Höhe der ersten Rate,<br />
welche bei Erreichung bestimmter Bedingungen<br />
jeweils anteilig in den drei darauffolgenden<br />
Jahren ganz oder teilweise ausgezahlt werden<br />
können. Bei Nichterreichung der Bedingungen<br />
in den Folgejahren entfallen die Anwartschaften<br />
im Nachhinein.<br />
Besteht das Anstellungsverhältnis nicht während<br />
des gesamten Bemessungszeitraumes, wird die<br />
erfolgsorientierte Vergütung zeitanteilig gezahlt.