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Stadtsparkasse Düsseldorf | Geschäftsbericht 2017

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Aus einem Sponsoringvertrag mit einem von<br />

der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> beherrschten Unternehmen<br />

ergeben sich Zahlungsverpflichtungen von<br />

446 Tsd. Euro im Jahr.<br />

Im Zusammenhang mit sonstigen Geschäftsbeziehungen<br />

zu nahe stehenden Unternehmen hat<br />

die <strong>Stadtsparkasse</strong> <strong>Düsseldorf</strong> im Geschäftsjahr<br />

Zahlungen in Höhe von 465 Tsd. Euro geleistet<br />

sowie Zahlungen in Höhe von 11 Tsd. Euro<br />

erhalten.<br />

Weiterhin bezieht die Sparkasse von Unternehmen,<br />

die von der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> maßgeblich<br />

beeinflusst werden, Leistungen der allgemeinen<br />

Grundversorgung (Energieversorgung, Müllentsorgung,<br />

Straßenreinigung sowie<br />

Beförderung von Mitarbeitenden im öffentlichen<br />

Personennahverkehr (Firmenticket)).<br />

Die Bezüge der Organmitglieder werden im<br />

Abschnitt »Angaben zu Organmitgliedern«<br />

angegeben. Weitere Mitglieder des<br />

Managements haben Gesamtbezüge in Höhe<br />

von 604.755,87 Euro erhalten.<br />

6.6 ANGABEN ZU ORGANMITGLIEDERN<br />

BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE BEZÜGE<br />

UND ANDERE LEISTUNGEN DER MITGLIEDER<br />

DES VORSTANDS<br />

Für die Festlegung der Struktur und der Höhe<br />

der Bezüge der Mitglieder des Vorstands ist der<br />

vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss<br />

zuständig.<br />

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen<br />

auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Ausgangspunkt<br />

für die Ausgestaltung der Dienstverträge<br />

sind die Empfehlungen des regionalen<br />

Sparkassen verbandes. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder<br />

beinhalten eine Festvergütung und<br />

eine erfolgsorientierte variable Vergütung, die in<br />

regelmäßigen Abständen vom Hauptausschuss<br />

überprüft und angepasst werden.<br />

Seit 2013 orientiert sich die erfolgsorientierte<br />

variable Vergütung an quantitativen und/oder<br />

qualitativen Unternehmenszielen, ggf. auch<br />

individuellen Zielen, die Ausdruck der mittel- bis<br />

langfristigen Ziele der <strong>Stadtsparkasse</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

sind und somit dem Nachhaltigkeitsaspekt Rechnung<br />

tragen. Diese Unternehmenszielgrößen<br />

werden im letzten Quartal des Vorjahres, spätestens<br />

aber innerhalb des ersten Monats eines jeden<br />

Geschäftsjahres, durch den Hauptausschuss<br />

festgelegt. Die Zahlung der erfolgsorientierten<br />

variablen Vergütung ist abhängig von der Erreichung<br />

festgelegter Schwellenwerte. Sie liegt in<br />

zwei Fällen zwischen 10 % und 20 % und in zwei<br />

Fällen zwischen 20 % und 40 % der Jahresfestvergütung<br />

und wird jeweils im Folgejahr nach<br />

Feststellung des Jahresergebnisses gezahlt. In<br />

einem Fall wurde die erfolgsorientierte variable<br />

Vergütung für <strong>2017</strong> auf 15 % der anteiligen<br />

Jahresfestvergütung garantiert.<br />

Die für ein Geschäftsjahr errechnete erfolgsorientierte<br />

Vergütung ist zunächst nur eine Rechengröße,<br />

die in vier gleiche »Jahresraten« aufgeteilt<br />

wird. Ein Anspruch auf die erste Rate erwächst<br />

in dem für die Errechnung maßgeblichen<br />

Geschäftsjahr. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr.<br />

Darüber hinaus erwachsen Anwartschaften<br />

in insgesamt dreifacher Höhe der ersten Rate,<br />

welche bei Erreichung bestimmter Bedingungen<br />

jeweils anteilig in den drei darauffolgenden<br />

Jahren ganz oder teilweise ausgezahlt werden<br />

können. Bei Nichterreichung der Bedingungen<br />

in den Folgejahren entfallen die Anwartschaften<br />

im Nachhinein.<br />

Besteht das Anstellungsverhältnis nicht während<br />

des gesamten Bemessungszeitraumes, wird die<br />

erfolgsorientierte Vergütung zeitanteilig gezahlt.

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