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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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30 | Der Petitionsausschuss<br />

2.2 Die Tätigkeit des Petitionsausschusses<br />

Die praktischen Auswirkungen der durch den Sächsischen<br />

Landtag verabschiedeten Gesetze erfährt der Petitionsausschuss<br />

von den Bürgerinnen und Bürgern aus erster<br />

Hand. Insofern kommt dem Petitionsausschuss eine große<br />

Bedeutung zu. Er ist der einzige Ausschuss, der mit den<br />

Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar kommuniziert und<br />

sich ihrer Probleme annimmt. Er kontrolliert und begleitet<br />

mit seiner Arbeit nicht nur die Exekutive, sondern nimmt<br />

ebenso eine Vermittlerrolle zwischen dem Staat und seinen<br />

Bürgerinnen und Bürgern ein.<br />

Für sämtliche Probleme mit Behörden, die der Aufsicht<br />

des Freistaates Sachsen unterstehen, ist der Petitionsausschuss<br />

eine gute Anlaufstelle. Dessen Aufgabe ist es,<br />

das rechtmäßige Handeln der Verwaltungsbehörden zu<br />

überprüfen. Dabei ist es ein besonderes Anliegen des<br />

Ausschusses, den Bürgerinnen und Bürgern zu verdeutlichen,<br />

dass ihre vorgetragenen Sorgen und Nöte ernst<br />

genommen werden. Ziel ist es, sich umfassend für die<br />

Belange der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.<br />

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Petitionsausschusses<br />

ist das SächsPetAG. Dieses räumt dem<br />

Peti tionsausschuss umfangreiche Möglichkeiten ein,<br />

die Belange der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.<br />

So hat der Petitionsausschuss das Recht, von der Staats -<br />

regierung oder einem Mitglied der Staatsregierung<br />

schriftliche oder mündliche Stellungnahmen, Berichte,<br />

Auskünfte und die Beantwortung von Fragen zu verlangen.<br />

Darüber hinaus können per Beschluss Sachverständige,<br />

andere Auskunftspersonen oder der Petent selbst in die<br />

Sitzung des Ausschusses geladen werden. In Einzelfällen<br />

kann auch eine Ortsbesichtigung durchgeführt sowie<br />

Akteneinsicht von den Behörden verlangt werden.<br />

Weitere Einzelheiten des Verfahrens hat der Petitionsausschuss<br />

für seine Arbeit gemäß § 61 Abs. 1 GO in<br />

seinen Grundsätzen über die Behandlung von Bitten<br />

und Beschwerden festgelegt (vgl. Ziffer 5.4).<br />

Petitionsausschusssitzung (PAS)

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