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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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86 | Petitionen im Jahr <strong>2019</strong><br />

gewonnen und zu Werksteinprodukten und Massenbausteinen<br />

weiterverarbeitet oder aufbereitet. Bei diesen<br />

Prozessen können Staubentwicklungen nicht vollständig<br />

vermieden werden. Der Staub besteht aus den Inhaltsstoffen<br />

des abgebauten Gesteins Granodiorit (Feldspat,<br />

Quarz und Glimmer). Der in Steinbruchbetrieben üblicherweise<br />

entstehende Staub ist kein »Feinstaub«; er ist von<br />

deutlich gröberer Körnung und lagert sich ab, was unschwer<br />

zu erkennen ist. Eine besondere lokale Gesundheitsgefährdung<br />

durch lungengängigen Feinstaub ist nicht<br />

zu befürchten; gefährlicher Feinstaub mit einer Körnung<br />

kleiner 10 Mikrometer verbleibt über lange Zeit in der<br />

Luft und breitet sich großräumig aus. Feinstaub stammt<br />

überwiegend aus Kraft- und Heizwerken, Hausbrand und<br />

Verbrennungsmotoren sowie der Aufwirbelung von Reifenabrieb<br />

und feinster Partikel durch den Straßenverkehr.<br />

Hohe Belastungen treten vor allem in Ballungsräumen<br />

auf. Die Überwachung dieser Emissionen obliegt im<br />

Freistaat Sachsen dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />

und Geologie, nicht jedoch dem Sächsischen<br />

Oberbergamt.<br />

Staubmessungen basieren auf der Technischen Anleitung<br />

zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Dabei erfolgt die<br />

Messung an mehreren ausgewählten Immissionspunkten<br />

rund um den Steinbruch über die Dauer von einem<br />

vollen Jahr, um alle Jahreszeiten, Witterungen, Windrichtungen<br />

und Betriebssituationen zu erfassen. Gemäß TA<br />

Luft ist der Schutz vor erheblichen Belästigungen oder<br />

erheblichen Nachteilen (insbesondere für die menschliche<br />

Gesundheit) infolge von Staubniederschlag sichergestellt,<br />

wenn die nach Nummer 4.7 ermittelte Gesamtbelastung<br />

den Immissionswert von 35 mg / Tag über den<br />

Mittelungszeitraum von einem Jahr an keinem Beurteilungspunkt<br />

überschreitet. Darin eingeschlossen sind<br />

sowohl sehr trockene Witterungsperioden, an denen<br />

die Staubemission aus dem Steinbruch recht hoch und<br />

durchaus belästigend sein kann, als auch Witterungsperioden<br />

mit feuchterer Luft oder Niederschlägen, an<br />

denen kein Staub vom Betrieb abweht.<br />

Gemäß Zulassung der 1. Ergänzung des Hauptbetriebsplanes<br />

für den Steinbruch Pließkowitz / Bauerberg vom<br />

26. Mai 2017 hat die Weiterführung der Außenhalde so<br />

zu erfolgen, dass Staubemissionen auf ein unvermeidbares<br />

Mindestmaß beschränkt werden. Dazu sind die in<br />

den Betriebsplanunterlagen dargestellten Staubminderungsmaßnahmen<br />

umzusetzen und ggf. weitere Maßnahmen<br />

zum Schutz vor Staubabwehungen zu treffen.<br />

Bei Extremwetterlagen (hohe Windgeschwindigkeiten,<br />

Windrichtung zu den angrenzenden Wohnbebauungen<br />

der Ortslagen Doberschütz und Pließkowitz) ist die Verkippung<br />

von Brechsand nicht zugelassen.<br />

Die letzten Staubmessungen wurden vor acht Jahren<br />

durchgeführt und belegten die sichere Einhaltung des<br />

nach TA Luft zulässigen Jahresimmissionswertes.<br />

Der BU hat freiwillig veranlasst, dass der Staubniederschlag<br />

im Umfeld des Steinbruchs erneut überprüft wird. Dafür<br />

wurden seit Oktober 2017 über einen Zeitraum von einem<br />

Jahr an mehreren Messpunkten (»Immissionsorten«) rings<br />

um den Steinbruch Pließkowitz Staubniederschlags messungen<br />

durch die Firma Eurofins (ein in mehreren Fachgebieten<br />

akkreditiertes und international renommiertes<br />

Labor- und Analyseunternehmen) durchgeführt. Hierbei<br />

wurde die Menge des Staubniederschlages über die Jahresfrist<br />

ermittelt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht<br />

veröffentlicht.<br />

Demnach wird an allen Immissionsorten der Immissionswert<br />

gemäß der TA Luft eingehalten und es ist davon auszugehen,<br />

dass der Schutz vor erheblichen Belästigungen<br />

oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag<br />

sichergestellt ist. In diesem Falle hat das OBA auch keine<br />

rechtliche Handhabe, zusätzliche Maßnahmen über die<br />

bereits bestehende Berieselung anzuordnen. Die Erweiterung<br />

der bestehenden Berieselung könnte allenfalls<br />

auf freiwilliger Basis durch den BU erfolgen.<br />

Das vom Bergbauunternehmen zugesicherte Staubminderungskonzept<br />

liegt mittlerweile vor. Da die Staubbelastung<br />

der Umgebung nicht hinsichtlich der Quellen Steinbruchbetrieb<br />

einerseits und Lagerplatz andererseits mit seinen<br />

unterschiedlichen Zuständigkeiten getrennt werden kann,<br />

umfasst das Staubminderungskonzept des Bergbauunternehmers<br />

(BU) nicht nur den gesamten Steinbruchbetrieb<br />

(einschließlich Aufbereitung, Verladung, Haldenbetrieb<br />

und Betriebsstraßen), sondern auch den benachbarten<br />

Lagerplatz der ehemaligen Asphaltmischanlage.<br />

Die Behörden stimmen sich bezüglich der Überwachung<br />

der Maßnahmen des Staubminderungskonzeptes untereinander<br />

ab.<br />

Allen Zulassungen im Rahmen des Betriebs des Steinbruchs<br />

Pließkowitz lagen Gutachten oder Prognosen<br />

für die maßgeblichen Emissionen an Staub, Lärm und<br />

Erschütterungen vor (insgesamt neun seit 1994). Aufgrund<br />

dieser Gutachten wurden geeignete Messpunkte<br />

vorgegeben, an denen der BU die Einhaltung der Grenzwerte<br />

nachweisen muss und auch stets nachgewiesen hat.<br />

Ab März <strong>2019</strong> bis zum Februar 2020 werden um den Steinbruch<br />

neue Staubniederschlagmessungen durchgeführt.<br />

Eine Bewertung erfolgt nach Vorliegen der Messer geb nisse.<br />

Der BU hat zugesagt, alle von der Gemeinde Malschwitz<br />

vorgeschlagenen neuen Messpunkte für die Einhaltung<br />

der Staubgrenzwerte zu akzeptieren und umzusetzen.

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