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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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Petitionen im Jahr <strong>2019</strong> | 89<br />

Zur Forderung, der Steinbruch solle wieder so umgewandelt<br />

werden, dass nur die bergbauliche Tätigkeit der Gewinnung<br />

im Vordergrund steht und nicht die der Weiterverarbeitung,<br />

ist zu sagen, dass es grundsätzlich eine<br />

Entscheidung des Unternehmers ist, welchen Umfang<br />

seine Geschäftstätigkeit haben soll. Darauf haben die<br />

Behörden des Freistaates Sachsen nur geringen Einfluss.<br />

Sie prüfen ein beantragtes Vorhaben an den jeweiligen<br />

rechtlichen Vorgaben und sie können, soweit die voraussichtlichen<br />

Auswirkungen des Betriebes das genehmigungsfähige<br />

Maß nicht überschreiten, keine Beschränkungen<br />

auferlegen. Dies ist vorliegend der Fall.<br />

Das BBergG zielt insgesamt auf die Ermöglichung eines<br />

geordneten Bergbaus. Eine differenzierte Betrachtung<br />

wird durch das Zusammenspiel der unterschiedlichen,<br />

zu beteiligenden Behörden erreicht. So kann ein Steinbruch<br />

genehmigt werden, nachdem die unterschiedlichen<br />

Belange wie das wirtschaftliche Interesse des BU<br />

und die Nachfrage der Gesellschaft an Rohstoffen einerseits<br />

mit den immissionsschutzrelevanten und naturschützenden<br />

Interessen der Gesellschaft andererseits<br />

gegeneinander abgewogen worden sind.<br />

Von praktischer Relevanz ist die Forderung, wie die Bauindustrie<br />

mit unaufbereiteten Rohstoffen verfahren soll.<br />

Die Weiterverarbeitung kann nicht verhindert werden,<br />

sondern müsste dann an anderer Stelle stattfinden.<br />

9) Umsiedlung der Bevölkerung auf Kosten der Firma<br />

ProStein GmbH & Co. KG unter Beteiligung des Landes<br />

Sachsen<br />

Es steht dem BU frei, mit jedem Grundeigentümer Verhandlungen<br />

über den Erwerb von Grundstücken zu führen.<br />

Entsprechend könnte auch jeder Bürger an den BU mit<br />

dem Anliegen eines Grundstücksverkaufs herantreten.<br />

Der Freistaat Sachsen hat hierauf keinen Einfluss. Es ist<br />

keine Konstellation denkbar, unter der dem Freistaat<br />

Sachsen eine Kostentragungspflicht entstehen könnte.<br />

V. Weitere Entwicklungen und aktueller Stand<br />

Am 17. April <strong>2019</strong> fand ein ausführlicher Termin im Sächsischen<br />

Landtag unter Einbeziehung aller am Verfahren<br />

beteiligten Behörden sowie der Bürgerinitiative statt.<br />

Der Bergbaubetreiber nahm die Einladung zu dieser<br />

Beratung nicht an.<br />

Im Verlaufe des Termins wurden folgende konkrete Punkte<br />

(erneut) diskutiert:<br />

1) Lärm- und Staubprognosen / Messung des<br />

Staub niederschlags<br />

2) Verbot der Nachtarbeit<br />

3) Ortsverbindungsstraße / Zufahrt zum Steinbruch<br />

4) Sprengungen<br />

1. Lärm- und Staubprognosen / Messung des<br />

Staubniederschlags / Staubminderungskonzept<br />

Hierzu wurde festgestellt, dass das Staubminderungskonzept<br />

ein erster Schritt für eine zumutbare künftige<br />

Betreibung des Bergbaus durch ProStein sei. Die Praxistauglichkeit<br />

der festgeschriebenen Maßnahmen werde<br />

die Zukunft zeigen. Jedoch sei deren Umsetzung bereits<br />

auf einem guten Weg.<br />

Seit März <strong>2019</strong> führt das OBA Staubniederschlagsmessungen<br />

durch, das Ergebnis dieser bleibt abzuwarten.<br />

Aufgrund der Diskussion zur Geeignetheit der Messpunkte<br />

wird das OBA diese nochmals überprüfen.<br />

Eine sog. Feinstaub PNC-Messung wird im Auftrag des<br />

Landratsamtes durch das LfULG durchgeführt.<br />

Im Rahmen der diesjährigen Messungen, insbesondere<br />

in den Sommermonaten, einigen sich der Bürgermeister,<br />

Herr Seidel, und die Vertreter der Bürgerinitiative auf<br />

eine enge Zusammenarbeit. Bei der Feststellung von<br />

Problemen werde direkt Kontakt aufgenommen und der<br />

Bürgermeister könne so die erforderlichen Maßnahmen<br />

in die Wege leiten. Diese »Meldelinie« sei wichtig und<br />

werde intensiv aufrechterhalten.<br />

Grundsätzlich konnte diese Problematik damit positiv<br />

abgeschlossen werden.<br />

2. Verbot der Nachtarbeit<br />

Mangels einer Genehmigung der Nachtarbeit ist diese<br />

bereits jetzt nicht gestattet. Zulässig sind Instandhaltungsarbeiten,<br />

die nur bei Überschreiten der geltenden<br />

Grenzwerte verboten werden können.<br />

Zur Diskussion um die Glaubwürdigkeit der entsprechenden<br />

Lärmmessungen, bot das SMUL Unterstützung an. Es<br />

gebe genau für solche Fälle entwickelte Messgeräte, die<br />

ein Auslösen der Messung durch den Beschwerdeführer<br />

erlauben. Damit sei es möglich, auch im Nachtzeitraum<br />

plötzlich auftretende Störungen zu erfassen. Neben der<br />

Messwerterfassung erfolge auch eine Tonaufnahme, so<br />

dass eine Zuordnung der Geräusche zum Anlagenbetrieb<br />

möglich sei. Es sei aber darauf hinzuweisen, dass bei<br />

der Beurteilung der Zulässigkeit nur der Anlagenlärm betrachtet<br />

wird. Es erfolgt keine Gesamtlärmbetrachtung,<br />

die beispielsweise den Autobahnlärm mitberücksichtigt.

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