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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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74 | Petitionen im Jahr <strong>2019</strong><br />

Aufgrund der selten fahrenden Anschlussbusse seien<br />

die Verbindungen im ländlichen Raum dennoch sehr<br />

schlecht. Ohne Auto sei es kaum möglich, Kulturveranstaltungen<br />

am Abend zu besuchen. Weiterhin führt der<br />

Petent an, dass gehbehinderte Menschen häufig nicht<br />

selber Auto fahren und dadurch im ländlichen Raum<br />

massiv benachteiligt wären.<br />

Daher schlägt der Petent, gegen eine entsprechende<br />

Preiserhöhung, die Erweiterung des Beiblatts zum<br />

Schwerbehindertenausweis auf Taxifahrten vor.<br />

Sind schwerbehinderte Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit<br />

im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt,<br />

haben diese gemäß §§ 228 ff. Sozialgesetzbuch Neuntes<br />

Buch (SGB IX) Anspruch darauf, im ÖPNV unentgeltlich<br />

befördert zu werden. Diese Regelung betrifft Menschen<br />

mit den Merkzeichen G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich<br />

gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos) und Bl (blind)<br />

im Schwerbehindertenausweis. Personen mit dem<br />

Merkzeichen B sind darüber hinaus zur kostenfreiem<br />

Mitnahme einer Begleitperson berechtigt.<br />

Verkehrsmittel im Sinne des § 230 SGB IX sind Omnibusse<br />

und Straßenbahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz<br />

(PBefG), U-Bahnen, Fähren im Orts- und Nahbereich<br />

sowie S-Bahnen und Nahverkehrszüge von (nicht-)bundeseigenen<br />

Eisenbahnen der 2. Wagenklasse. Die kostenlose<br />

Taxibenutzung von Personen mit entsprechenden Behinderungen<br />

wird von dieser Regelung nicht umfasst.<br />

In nachfrageschwachen Regionen bzw. Zeiten setzen<br />

einige Verkehrsunternehmen des ÖPNV flexible Bedienformen<br />

als Ersatz für die klassischen Verkehrsmittel ein.<br />

Diese Verkehre werden je nach Region unterschiedlich<br />

organisiert und benannt, beispielsweise als An- / Rufbus,<br />

Anruf-Linien-Taxi oder auch Anruf-Sammel-Taxi. Für diese<br />

Angebote werden oftmals Taxi-Unternehmen von den<br />

Verkehrsunternehmen beauftragt, mit entsprechender<br />

Anwendung des ÖPNV-Tarifs. Diese bedarfsorientierten<br />

Varianten des ÖPNV können grundsätzlich auch schwerbehinderte<br />

Menschen mit den entsprechenden Merkzeichen<br />

kostenfrei nutzen. Je nach Region ist für diese<br />

Art der Verkehre ein geringer Service-Aufpreis von jedem<br />

Fahrgast zu entrichten.<br />

Um eine unentgeltliche Beförderung im allgemeinen<br />

Taxiverkehr für schwerbehinderte Menschen zu ermöglichen,<br />

müsste dies über eine entsprechende Anpassung<br />

des SGB IX erfolgen. Das SGB IX ist ein Bundesgesetz.<br />

Dessen Änderung liegt in der originären Zuständigkeit<br />

des Bundes.<br />

1. Der Petition kann aus Sicht des Sächsischen Landtags<br />

nicht abgeholfen werden.<br />

2. Die Petition wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet.<br />

Petition 06/02786/3<br />

S-Bahn Leipzig-Halberstadt<br />

1. Der Petition kann nicht abgeholfen werden.<br />

2. Die Petition wird an den Landtag von Sachsen-Anhalt<br />

weitergeleitet.<br />

Der Petent fordert eine S-Bahn-Verbindung<br />

Leipzig – Halberstadt.<br />

Der Begriff »S-Bahn« wird üblicherweise für Verkehrssysteme<br />

in Verdichtungsräumen verwendet. Von herkömmlichen<br />

Angeboten des SPNV unterscheidet sich<br />

das Produkt »S-Bahn« u. a. durch einen Taktfahrplan<br />

mit dichter Zugfolge und ausgedehnten Betriebszeiten,<br />

vergleichsweise geringe Haltestellenabstände sowie<br />

eine ausgeprägte Vernetzung mit den übrigen Verkehrsmitteln<br />

im Öffentlichen Personennahverkehr. Besagte<br />

Kriterien treffen auf die Relation Leipzig – Halberstadt<br />

(Luftlinie: ca. 120 Kilometer) ausdrücklich nicht zu. Es<br />

handelt sich hierbei um eine klassische Relation des<br />

Regionalverkehrs.<br />

Zwischen Leipzig und Halle (Saale) bestehen vielfältige<br />

Angebote des Eisenbahnfernverkehrs, Eisenbahnregionalverkehrs<br />

sowie des S-Bahn-Verkehrs auf den Linien S3,<br />

S5 und S5x des Mitteldeutschen-S-Bahn-Netzes. Für die<br />

Weiterfahrt nach Halberstadt ist der Umstieg in einen<br />

stündlich verkehrenden Regionalexpress der Linie RE 4<br />

der Abellio Rail Mitteldeutschland erforderlich.<br />

Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs<br />

sind gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes<br />

über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat<br />

Sachsen (ÖPNVG) freiwillige Aufgaben der Landkreise und<br />

Kreisfreien Städte beziehungsweise deren Zusammenschlüsse.<br />

Die Verlängerung einer zwischen Leipzig und Halle verkehrenden<br />

S-Bahn-Linie nach Halberstadt fällt in den<br />

Verantwortungsbereich des Landes Sachsen-Anhalt bzw.<br />

der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA).<br />

Der Petition kann aus Sicht des Sächsischen Landtags<br />

nicht abgeholfen werden. Sie wird zuständigkeitshalber<br />

an den Landtag von Sachsen-Anhalt weitergeleitet.

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