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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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Petitionen im Jahr <strong>2019</strong> | 65<br />

Zu Forderung 1.:<br />

Ausweislich der Petitionsbegründung geben die Petenten<br />

an, dass die im Freistaat Sachsen gesetzlich vorgegebene<br />

Jagdbehördenstruktur und Aufgabenzuweisung<br />

aus ihrer Sicht an der Gewaltenteilung und den aufsichtsrechtlichen<br />

Pflichten stark zweifeln lässt und daher zu<br />

ändern sei. Dem Vortrag der Petenten ist nicht zu folgen.<br />

Dem Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) ist gemäß VwV<br />

Sachsenforst die Verwaltung und Bewirtschaftung des<br />

Staatswaldvermögens des Freistaates Sachsen übertragen.<br />

Dies schließt die Jagdausübung und die Hege des Wildes<br />

nach den Grundsätzen des SächsJagdG und des BJagdG in<br />

den Verwaltungsjagdbezirken ein (§ 10 Absatz 1 Sächs-<br />

JagdG). Gemäß § 32 Absatz 1 Nummer 2 SächsJagdG<br />

fungiert der SBS als obere Jagdbehörde. In den Verwaltungsjagdbezirken<br />

werden einzelne Befugnisse der unteren<br />

Jagdbehörden von einer personell und organisatorisch<br />

eigenständigen sowie vom Wirtschaftsbetrieb getrennten<br />

Einheit der oberen Jagdbehörde wahrgenommen<br />

(§ 33 Absatz 5 SächsJagdG). Der SBS unterliegt sowohl<br />

bei der Jagdausübung und Hege in den Verwaltungsjagdbezirken<br />

als auch bei der Durchführung der jagdbehördlichen<br />

Aufgaben der Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) sowie<br />

des Verwaltungsrates. Damit ist ein fachlich korrektes<br />

und rechtskonformes Handeln abgesichert.<br />

Zu Forderung 2.:<br />

Die Frage der Pflichtmitgliedschaft in Hegegemeinschaften<br />

wurde im Zuge der Neuregelung des sächsischen Jagdrechts<br />

im Jahr 2012 umfassend thematisiert. Die erforderlichen<br />

Diskussionen, Abwägungen und Entscheidungen<br />

wurden geführt und getroffen. Aus Sicht des Sächsischen<br />

Landtages bedarf es keiner Änderungen.<br />

Die Mehrheit der Abgeordneten des Sächsischen Landtages<br />

hat sich zuletzt am 31. Januar 2018 gegen die verpflichtende<br />

Mitgliedschaft in Hegegemeinschaften ausgesprochen.<br />

Ein entsprechender Antrag der Fraktion DIE<br />

LINKE (Drs.-Nr. 6/12261) wurde mehrheitlich abgelehnt.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen,<br />

dass sich der Deutsche Jagdverband e. V., dessen Mitglied<br />

der Landesjagdverband Sachsen e. V. (LJVSN) ist, in seiner<br />

auf dem letzten Bundesjägertag in Rostock-Warnemünde<br />

am 23. Juni 2017 einstimmig (das heißt einschließlich<br />

aller Stimmen der Delegierten des LJVSN) beschlossenen<br />

»Grundsatzposition Jagd« dafür ausgesprochen hat,<br />

dass die Gründung von und die Mitgliedschaft in<br />

Hegegemein schaften grundsätzlich auf freiwilliger Basis<br />

erfolgen soll.<br />

Ergänzend wird zu dem der Petition anliegenden Abschlussbericht<br />

zu dem aus Mitteln der Jagdabgabe finanzierten<br />

Projekt »Sachsenweite Evaluierung der Situation von<br />

Hegegemeinschaften und Vorschläge zu deren Weiterentwicklung«<br />

wie folgt Stellung genommen:<br />

Anliegen und Ziel des Projektes war eine Standortbestimmung<br />

der Arbeit der Hegegemeinschaften nach der<br />

Novellierung des SächsJagdG im Jahr 2012 mit dem Ziel<br />

der Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung und<br />

Unterstützung der konkreten Arbeit der sächsischen<br />

Hegegemeinschaften vor Ort. Die im Rahmen des Projektes<br />

mittels Fragebogenerhebung und -auswertung durchgeführte<br />

Sachstandsanalyse lieferte eine Übersicht der<br />

aktuell bestehenden Hegegemeinschaften im Freistaat<br />

Sachsen (Anzahl: 37). Außerdem wurde durch das Projekt<br />

die Arbeit der Hegegemeinschaften evaluiert.<br />

Aus dem Abschlussbericht geht hervor, dass zwischen<br />

den Hegegemeinschaften erhebliche Unterschiede und<br />

teilweise deutliche Defizite in den Arbeitsgrundlagen<br />

(Rechtsform, Satzung, Flächenübersicht, Geschäftsbetrieb)<br />

bestehen. Im Ergebnis dessen ist die Arbeit und<br />

Aufgabenwahrnehmung in den Hegegemeinschaften zu<br />

verbessern.<br />

Es wird eingeschätzt, dass mit dem vorliegenden Abschlussbericht<br />

eine umfassende Zustandsanalyse zu den<br />

Hegegemeinschaften im Freistaat Sachsen vorliegt, welche<br />

Ansatzpunkte für das weitere Vorgehen bietet. Die<br />

obere Jagdbehörde wird die im Rahmen der Vorstellung<br />

des Abschlussberichtes im Juni 2017 begonnene Diskussion<br />

zur Unterstützung der Hegegemeinschaften weiterführen.<br />

Hierzu wird die Arbeit der Hegegemeinschaften<br />

unter Einbeziehung der unteren Jagdbehörden weiter<br />

analysiert und daraus Maßnahmen zu deren Verbesserung<br />

abgeleitet. Konkret betrifft dies:<br />

– die Unterstützung der Gruppenabschussplanung durch<br />

Einführung eines Moduls für Hegegemeinschaften in<br />

der EDV-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring»,<br />

– die Verbesserung der Rechtssicherheit, insbesondere<br />

zur Arbeit mit der Satzung in Abhängigkeit von der gewählten<br />

Rechtsform, zur Arbeit mit Flächenübersichten<br />

und zur Verbesserung des Geschäftsbetriebes der Hegegemeinschaften,<br />

– die Unterstützung von Maßnahmen zur Fortbildung der<br />

Vorstände und Mitglieder der Hegegemeinschaften zur<br />

Qualifizierung ihrer Arbeit und<br />

– das Hinwirken auf die Beendigung der nicht zielführenden<br />

Diskussion um eine Pflichtmitgliedschaft in<br />

den Hegegemeinschaften.<br />

Zu Forderung 3.:<br />

Die Forderung läuft im Kern auf ein Zurückdrängen der<br />

Eigentümerbefugnisse hinaus, deren Stärkung jedoch gerade<br />

das Anliegen der Jagdrechtsnovelle im Jahr 2012 war.<br />

Abzulehnen ist jedwede einseitige interessengeleitete<br />

Bevormundung von Grundeigentümern. Denn die

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