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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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Petitionen im Jahr <strong>2019</strong> | 81<br />

– Staubeintrag in die Fischteiche,<br />

– Beeinträchtigung des Grundwassers durch Feinstaub,<br />

– Stabilität der Talsperre Bautzen aufgrund der<br />

Sprengungen.<br />

III. Naturschutzrechtliche Belange<br />

Radon<br />

Radon ist ein natürliches, in der Luft und Bodenluft allgegenwärtig,<br />

aber in unterschiedlichen Konzentrationen<br />

vorkommendes, radioaktives Edelgas, das durch Zerfall<br />

von Uran und Thorium in der Erdkruste (im Boden) entsteht.<br />

Diese Konzentrationsunterschiede sind im Wesentlichen<br />

von der Art des Gesteins abhängig. Sie wurden in der<br />

Radonkarte dargestellt, um auf möglicherweise erhöhte<br />

Risiken durch Radon in Innenräumen hinzuweisen, wo<br />

sich Radon anreichern kann.<br />

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Radonkonzentration<br />

im Bereich des Tagebaus gegenüber der<br />

im natürlichen Umfeld nicht erhöht ist.<br />

Da die Tätigkeit eines Tagebaus an der freien Luft erfolgt,<br />

gibt es immer eine ausreichende Verdünnung der aus dem<br />

Boden austretenden Gase (also auch des Radons) durch<br />

die Atmosphärenluft, sodass durch die Tagebau tätigkeit<br />

keine unnatürliche Radonbelastung entsteht, auch nicht in<br />

der Umgebung des Tagebaus. Da die Verdünnung sehr stark<br />

ist (von einigen Tausend Bequerel pro Kubikmeter im Boden<br />

auf nur wenige Bequerel pro Kubikmeter in der Außenluft),<br />

ist der Anteil des aus dem Boden austretenden Radons, der<br />

in das Wasser des Teiches übergehen kann, verschwindend<br />

gering gegenüber dem Anteil, der auf natürlichem Weg<br />

aus dem unmittelbaren Untergrund des Teiches in den<br />

Teich gelangt (vergleiche auch: www.radon.sachsen.de).<br />

Im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)<br />

war das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />

und Geologie (LfULG) im April und November 2017 zum<br />

»Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben<br />

›Steinbruch Pließkowitz‹, Gemarkungen Pließkowitz und<br />

Kleinbautzen, Gemeinde Malschwitz, Land kreis Bautzen«<br />

beteiligt. Beide Male wurde nach Prüfung der vorhandenen<br />

Daten mitgeteilt, dass die Belange des Strahlenschutzes<br />

von dem geplanten Vorhaben nicht berührt sind.<br />

Strahlenschutz<br />

Für den Betrieb des Steinbruchs leiten sich aus dem<br />

Strahlenschutzrecht keine Pflichten ab. Der Steinbruch<br />

ist nicht den Arbeitsfeldern gemäß Anlage XI der Strahlenschutzverordnung,<br />

bei denen erheblich erhöhte Expositionen<br />

durch natürlicheterrestrischen Strahlungsquellen<br />

auftreten können, zuzuordnen.<br />

Naturschutz<br />

Im Ergebnis der fachaufsichtlichen Prüfung durch die<br />

Landesdirektion Sachsen (LDS) ist die Vorgehensweise<br />

der unteren Naturschutzbehörde nicht zu beanstanden.<br />

Die untere Naturschutzbehörde hat sich intensiv mit<br />

den ihr vorgelegten Unterlagen zur Haldenerweiterung<br />

befasst und wo erforderlich, entsprechende naturschutzrechtliche<br />

Forderungen erhoben. Hinsichtlich des geplanten<br />

Haldendurchbruchs wurde frühzeitig auf die<br />

dort befindliche Zauneidechsenpopulation und auf das<br />

Erfordernis der naturschutzgerechten Umsetzung und<br />

der Schaffung von Ersatzhabitaten hingewiesen.<br />

Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Anlage von<br />

Ersatzhabitaten wurden vor Ort abgestimmt.<br />

In einer Stellungnahme vom November 2017 hat die untere<br />

Naturschutzbehörde gegenüber dem Sächsischen<br />

Oberbergamt eine geänderte und bis zu zehn Meter<br />

geringere Haldenkontur gefordert, um das Ziel der Eingriffsminimierung<br />

zugunsten des Landschaftsbildes in<br />

Bezug auf die Blickbeziehung zum Flächennaturdenkmal<br />

Teufelsstein anzustreben.<br />

Aufgrund festgestellter Ordnungswidrigkeiten ist gegen<br />

den Vorhabenträger am 1. Februar 2018 ein Bußgeldbescheid<br />

des Landratsamtes erlassen worden.<br />

Die Ordnungswidrigkeiten betrafen<br />

1.) die ungenehmigte Waldumwandlung auf einer Fläche<br />

von ca. 3 800 m 2<br />

2.) die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten<br />

und<br />

3.) die ungenehmigte Abweichung vom Hauptbetriebsplan<br />

der Jahre 2016 und 2017 für den Steinbruch<br />

Pließkowitz auf einer Fläche von 3 500 m 2 .<br />

Die Vorwürfe der Petenten, dass sich die untere Naturschutzbehörde<br />

hinsichtlich der Haldenerweiterung<br />

nicht hinreichend mit naturschutzrechtlichen Belangen<br />

befasst habe, sind nicht zutreffend. Entgegen der Darstellung<br />

der Petenten wurden deren Fragen stets durch<br />

die untere Naturschutzbehörden beantwortet.<br />

Immissionsschutz (allgemein)<br />

Das gebrochene Hartgestein Granodiorit (sogenannter<br />

Lausitzer Granit) ist ab einem Feldspatgehalt von 25 %<br />

als grundeigener Bodenschatz nach § 3 Abs. 4 Bundesberggesetz<br />

(BbergG) eingestuft (vergleiche Merkblatt<br />

zum Nachweis grundeigener Bodenschätze nach § 3 Abs.4<br />

BBergG des SMWA vom 3. März 2017). Die Überschreitung<br />

dieses Gehalts bewirkt, dass der Steinbruch als Tagebau<br />

eine Anlage des Bergwesens darstellt. Damit greift die

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