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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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48 | Petitionen im Jahr <strong>2019</strong><br />

Es wurde u. a. vertraglich vereinbart, dass<br />

– der Tochter Leistungen der Eingliederungshilfe für<br />

behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder in<br />

Form der Kostenübernahme für eine Schulassistenz<br />

für das Schuljahr 2017/2018 für den Zeitraum vom<br />

7. August 2017 bis 29. Juni 2018 in einem Umfang in<br />

Höhe von maximal 33 Stunden pro Schulwoche an der<br />

Schule für geistig Behinderte gewährt wären.<br />

– die Leistungsgewährung ausschließlich für die Dauer<br />

der tatsächlichen Anwesenheit und Beschulung erfolgt.<br />

Über die tatsächliche Anwesenheit und Beschulung<br />

ist ein Nachweis zu führen.<br />

– die Eltern und anwaltliche Vertretung erklären, dass<br />

der eingelegte Widerspruch sich mit Abschluss des<br />

Vergleichs erledigt hat und keine weiteren Ansprüche<br />

geltend gemacht werden.<br />

Es wurde vertraglich vereinbart, dass<br />

– der Tochter Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte<br />

und von Behinderung bedrohter Kinder in<br />

Form der Kostenübernahme für eine zusätzliche Betreuungskraft<br />

zur 1:1-Betreuung an der »Schule für<br />

geistig Behinderte», gewährt werden. Die Kostenübernahme<br />

erfolgt für das Schuljahr 2018/<strong>2019</strong> sowie für<br />

das Schuljahr <strong>2019</strong>/2020. Die Leistungsgewährung<br />

orientiert sich an den gesetzlich festgelegten Ferienzeiten<br />

für den Freistaat Sachsen und wird in einem<br />

Umfang von maximal 7 Stunden pro Tag der Anwesenheit<br />

gewährt. Für die Leistungsgewährung ist ein<br />

Nachweis über die tatsächliche Anwesenheit und die<br />

1:1-Betreuung zu führen.<br />

– weitere Ansprüche nicht geltend gemacht werden.<br />

Somit ist damit eine einvernehmliche Lösung gefunden<br />

worden.<br />

Aus Sicht des Sächsischen Landtags wird der Petition<br />

abgeholfen.<br />

Mehrfach – Sammelpetition 06/02036/3<br />

Begrenzung – Wolfspopulation<br />

1.: Der Petition kann in den Punkten 1. bis 4. teilweise<br />

abgeholfen werden.<br />

2.: Die Petition wird der Staatsregierung als Material<br />

überwiesen.<br />

Die Petenten wenden sich mit einer Sammelpetition,<br />

die von 18 590 Bürgern, davon 16 743 aus dem Freistaat<br />

Sachsen, unterzeichnet wurde, an den Sächsischen<br />

Landtag um zu erreichen, dass die Wolfspopulation<br />

begrenzt und die aktuelle Gesetzeslage dahingehend<br />

geändert wird. Zu gleichem Sachverhalt liegt noch eine<br />

weitere Einzelpetition vor.<br />

In der Sammelpetition stellen die Petenten einleitend<br />

fest, dass in der Lausitz und im Freistaat Sachsen die<br />

höchste Wolfsdichte Europas gegeben sei, und dass<br />

Wölfe der eurasischen Population nicht vom Aussterben<br />

bedroht sind. Darauf aufbauend werden vier Problemfelder<br />

und Forderungen erhoben:<br />

1. Die artgerechte Weidetierhaltung wird stark eingeschränkt<br />

(z. B. Schaf, Rind, Pferd und Gatterwild). Ein<br />

effektiver und wirtschaftlich akzeptabler Herdenschutz<br />

ist nicht in Sicht. Die Zahl der Hobby-Weidetierhalter<br />

hat sich aus Frust verringert, die der Erwerbs-Landwirte<br />

kann folgen. Die heutige Kulturlandschaft wird mit<br />

dem Verlust der Landschaftspflege der Weidetiere<br />

ebenfalls ärmer.<br />

2. Die Landbevölkerung erfährt eine Einschränkung ihrer<br />

Bewegungsfreiheit in unmittelbarer Umwelt und Natur.<br />

Wölfe im oder am Dorf sind längst an der Tagesordnung.<br />

Sorgen um die Sicherheit vor allem der Kinder nehmen<br />

zu.<br />

3. Das atypische Verhalten der Lausitzer Wölfe verlangt<br />

eine Abklärung der Hybridisierung. Die europäischen<br />

Gendatenbanken sind zu diesem Zweck einzubeziehen.<br />

Ein Wolfsmonitoring in Kleinstaatenmanier wird infrage<br />

gestellt. Der Wolf lebt europaweit und ist so auch zu<br />

regulieren.<br />

4. lm Freistaat Sachsen ist eine Wolfsverordnung zu<br />

erarbeiten. Dabei sind<br />

– geeignete Wolfs-Lebensräume (Habitate)<br />

auszuweisen,<br />

– die Rudel-Anzahl festzulegen,<br />

– die Anzahl der derzeitigen Territorien zu verringern,<br />

– die Reproduktionsrate jährlich zu entnehmen,<br />

natürliche Verluste sind dabei zu beachten,<br />

– von der Ausrottung durch den Wolf bedrohte<br />

Wildarten sind zu schützen bzw. wolfsfreie Gebiete<br />

auszuweisen,<br />

– Wolfsangriffe sind vollständig auszuweisen, Verluste<br />

und Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen,<br />

– die Entnahme des verhaltensauffälligen Rosenthaler<br />

Rudels ist zeitnah zu realisieren.<br />

Die Petenten möchten auch in Zukunft eine ausgewogene<br />

und natürliche Artenvielfalt. Der Wolf sei jedoch als Regulator<br />

in der Kulturlandschaft ungeeignet. Die Petenten<br />

bieten ihre Mitarbeit bei der Lösung der Probleme an.

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