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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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46 | Petitionen im Jahr <strong>2019</strong><br />

Eine endgültige Entscheidung über den Erhalt der Lichtsignalanlage<br />

sollte aber erst nach Fertigstellung aller<br />

Straßenbaumaßnahmen (Brückenbau BW 6 bei Leuba auf<br />

deutscher Seite und Woiwodschaftsstraßen 352 und 354<br />

auf polnischer Seite) auf Basis der neuen Verkehrssituation<br />

getroffen werden. Vor der heutigen Verkehrssituation<br />

mit polnischem Ausweichschwerverkehr war bei der vorhandenen<br />

Engstelle auf der B 99 in der Ortslage Ostritz<br />

für den Begegnungsfall von zwei Lkw keine Lichtsignalc)<br />

Entwicklungen im Laufe des<br />

Petitionsverfahrens<br />

Das immissionstechnische Sondergutachten wurde im<br />

Oktober 2016 vorgelegt. Demnach war der Schwerlastverkehr<br />

in Folge der Tonnagebegrenzung der Brücke<br />

deutlich zurückgegangen. Das Verkehrsaufkommen von<br />

2014 sei nun wieder erreicht.<br />

Am 21. November 2016 fand ein Vor-Ort-Termin des Petitionsausschusses<br />

statt. In dessen Verlauf machte der<br />

Petent deutlich, dass sich die Situation seit Einreichung<br />

der Petition im April 2016 spürbar verbessert habe. Dies<br />

sei das Ergebnis der Tonnagebegrenzung der Brücke<br />

auf 20 Tonnen. Die Engstelle in Ostritz sei weiterhin ein<br />

Problem, zur polnischen Seite habe man wenig Vertrauen.<br />

Der Vertreter des SMWA machte deutlich, dass es keinen<br />

Raum für zusätzliche verkehrstechnische Einschränkungen<br />

gebe. Die Zeitschiene für die geplanten Baumaßnahmen<br />

wurde diskutiert. Darüber hinaus wurde eine weitere Einschränkung<br />

der Tonnage auf 12 Tonnen negativ beschieden.<br />

Einvernehmen bestand über die Feststellung, dass die<br />

Verkehrssituation vor Ort von den Baumaßnahmen auf<br />

polnischer Seite abhängig sei. Dementsprechend wurde<br />

für Frühjahr 2017 ein Gespräch zwischen LRA, den Bürgermeistern<br />

und jeweils Vertretern der polnischen und<br />

tschechischen Seite geplant. Zudem wurde eine verstärkte<br />

Kontrolltätigkeit der Polizei vereinbart.<br />

Die Arbeitsgruppe tagte in der Folge und Vertreter der<br />

betroffenen Fachämter des Landratsamtes Görlitz konnten<br />

mit tschechischen und polnischen Partnern in Austausch<br />

treten und stehen dazu weiterhin in regelmäßigem Kontakt.<br />

Im Rahmen dieser Gespräche und durch Fortschritte<br />

bei den Baumaßnahmen, kam es zu einer weiteren Verbesserung<br />

der Situation.<br />

Für den Ausbau der Woiwodschaftsstraßen 354 und 352<br />

bei Bogatynia wurde von der polnischen Straßenbauverwaltung<br />

(DSDiK Wroclaw) nur der Gesamtzeitraum der<br />

Baumaßnahmen angegeben. Die Gesamtbaumaßnahme<br />

sollte bis <strong>2019</strong> abgeschlossen sein. Ein genauer Ablaufplan<br />

wurde nicht genannt.<br />

Die Brückenbaumaßnahme auf der Woiwodschaftsstraße<br />

354 wurde Ende Mai 2017 beendet. Durch die Fertigstellung<br />

der polnischen Brückenbaumaßnahme ist der Grund<br />

für ein Ausweichen des Schwerlastverkehrs entfallen.<br />

Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landratsamtes<br />

Görlitz hat regelmäßig Verkehrszählungen auf der<br />

B 99 veranlasst. Nach Mitteilung von dort belegen die<br />

aktuellen Verkehrszahlen, dass der Schwerlastverkehr<br />

deutlich zurückgegangen ist. Der Anteil des Schwerverkehrs<br />

liegt nur noch bei 2 %.<br />

Die Tonnagebeschränkung der Brücke im Zuge der B 99<br />

(BW 6 südlich von Leuba) wird bis zur Realisierung eines<br />

Ersatzneubaus Bestand haben. Zur Erlangung des Baurechts<br />

für einen Ersatzneubau ist ein Planfeststellungsverfahren<br />

erforderlich. Dieses wurde bereits Mitte 2017<br />

beantragt. Beginn, Dauer und Abschluss des Planfeststellungsverfahrens<br />

können derzeit nicht abgeschätzt<br />

werden. Mit Fertigstellung des Ersatzneubaus der Brücke<br />

kann es zur Aufhebung der Tonnagebeschränkung im<br />

Zuge der B 99 (möglich ab 2020) kommen.<br />

Nach Auskunft der Polizeidirektion Görlitz wurden Kontrollmaßnahmen<br />

für den Schwerlastverkehr durchgeführt.<br />

Schwerpunkt dabei waren die Orte Hirschfelde, Leuba,<br />

Ostritz und Hagenwerder. Im Mai 2018 kam es zu einer<br />

gemeinsamen Kontrolle mit polnischen Kollegen in Ostritz.<br />

Dabei wurde festgestellt, dass nur wenige Schwerlastfahrzeuge<br />

die B 99 nutzten. Jedes der kontrollierten Fahrzeuge<br />

durfte die Straße in Einklang mit der Tonnagebeschränkung<br />

auch befahren. Ordnungswidrige Verstöße<br />

waren nicht festzustellen. Dies deckte sich mit Kontrollergebnissen<br />

aus dem Jahr 2017.<br />

Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus BW 6 wurde eine<br />

Erhöhung des Schwerlastverkehrs erwartet. Da aber zu<br />

diesem Zeitpunkt voraussichtlich die Ausbauarbeiten an<br />

den polnischen Woiwodschaftsstraßen 352 und 354 (Abschnitte<br />

bei Bogatynia) fertiggestellt sein würden, konnte<br />

es auch zu einer Verlagerung von Schwerlastverkehr auf<br />

diese leistungsfähigen Straßenverbindungen als Zubringer<br />

zur TEN-Achse Autobahn A 4 bei Zgorzelec (Görlitz) aus<br />

dem Raum Bogatynia / Zittau kommen.<br />

Bei der Engstelle in Ostritz handelt es sich um eine bauliche<br />

Besonderheit im Bestand einer gewidmeten Bundesstraße.<br />

Die aktuellen Verkehrszahlen belegen, dass der<br />

Schwerlastverkehr deutlich zurückgegangen ist. Es hat<br />

deshalb eine Abstimmung zwischen der Initiativgruppe,<br />

der Bürgermeisterin von Ostritz und Vertretern des Landratsamtes<br />

Görlitz gegeben. In dessen Ergebnis wurde die<br />

Lichtsignalanlage zeitweise abgeschaltet. Der Bereich<br />

mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km / h von<br />

der Engstelle bis zum Altenheim in Ostritz soll aber<br />

beibehalten bleiben.

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