10.02.2021 Aufrufe

Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Petitionen im Jahr <strong>2019</strong> | 37<br />

Im Berichtsjahr <strong>2019</strong> wurden dem Petitionsausschuss<br />

32 Sammelpetitionen mit insgesamt 82 123 Unterschriften<br />

übergeben. Wie bereits schon im vergangenen<br />

Jahr werden diese Unterschriftenaktionen häufig über<br />

private Plattformen online organisiert und nach Ende der<br />

Mitzeichnungsfrist dem Sächsischen Landtag übergeben.<br />

Die Form der Petitionseinreichung muss den geltenden<br />

Verfahrensregelungen entsprechen. Diese sind sowohl<br />

im Internetauftritt des Sächsischen Landtags als auch in<br />

dem Jahresbericht des Petitionsausschusses einsehbar.<br />

Die Petition mit den meisten Unterschriften –<br />

21 493 Unterzeichner – trägt den Titel »Rettet die<br />

Bienen«. Die zahlreichen Petenten streben mit dieser<br />

Petition einen umfassenderen Insektenschutz sowie<br />

gesetzliche Neuregelungen an. Wie oben beschrieben,<br />

wurde die Unterschriftenaktion online bekannt gemacht,<br />

die Unterschriften im Internet gesammelt und<br />

anschließend dem Sächsischen Landtag zugesandt. Zu<br />

dieser Petition liegen auch noch weitere individuelle<br />

Anschreiben vor, so dass es sich gleichzeitig um eine<br />

Mehrfachpetition handelt. Ein Abschluss im Berichtsjahr<br />

konnte zu dieser Petition nicht erfolgen.<br />

Die Petition »Neues Polizeigesetz im Freistaat Sachsen<br />

verhindern« trägt 21 000 Unterschriften. Auch diese<br />

Initiative lief online über eine Internetplattform. Die<br />

Petition wurde einschließlich der Unterschriftenlisten<br />

dem Präsidenten des Sächsischen Landtags von den<br />

Initiatoren öffentlich übergeben.<br />

Die Petition wurde <strong>2019</strong> abschließend bearbeitet und<br />

konnte somit noch vor den Neuwahlen von dem 6. Sächsischen<br />

Landtag beschlossen werden. Der Bericht zur<br />

Petition ist im Anhang unter Punkt 4.3 enthalten.<br />

Die Petition »Keine Kürzung des Faches Musik an säch sischen<br />

Schulen« trägt 15 164 Unterschriften und wurde<br />

ebenfalls online initiiert. Der Abschluss der Petition konnte<br />

auch noch zeitnah durch den 6. Sächsischen Landtag<br />

erfolgen. Der Bericht ist im Anhang 4.3 abgedruckt.<br />

• Massenpetitionen sind Petitionen in größerer Zahl mit<br />

demselben Anliegen. Die Texte der Petitionen stimmen<br />

jedoch ganz oder im Wesentlichen überein (z. B. Postkartenaktionen).<br />

Bei Massenpetitionen werden die<br />

Peten ten nicht einzeln angeschrieben. Nach dem Beschluss<br />

des Petitionsausschusses über den Eingang<br />

und das Vorliegen einer Massenpetition wird darüber<br />

im Sächsi schen Amtsblatt sowie unter www.landtag.<br />

sachsen.de/petition informiert. Nach Abschluss der<br />

Petition erfolgt die Veröffentlichung des Berichts an<br />

gleicher Stelle. Des Weiteren wird die Landespressekonferenz<br />

zu den Beschlüssen benachrichtigt.<br />

Nach den Festlegungen zum Petitionsverfahren wird in der<br />

Regel die Behandlung als Massenpetition beschlos sen,<br />

wenn dem Ausschuss 50 gleichlautende Schreiben vorliegen.<br />

Meistens handelt es sich dabei um Postkartenaktionen.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2019</strong> ging – wie bereits im vergangenen<br />

Berichtsjahr – keine Massenpetition im Sächsischen<br />

Landtag ein.<br />

Die Möglichkeit, Sammelpetitionen im Beisein von<br />

Pressevertretern persönlich dem Präsidenten des<br />

Sächsischen Landtags zu übergeben wurde <strong>2019</strong><br />

insgesamt sechsmal genutzt.<br />

Eine grafische Darstellung zu den verschiedenen<br />

Petitionsarten enthalten die Anhänge 6.4 und 6.5.<br />

4.1.4 Überweisung von Petitionen<br />

an Fachausschüsse<br />

Nach § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung (GO) des<br />

6. Sächsischen Landtags konnte eine Petition, die ausschließlich<br />

eine Bitte an den Landtag betrifft, vom Präsidenten<br />

des Sächsischen Landtags einem fachlich zuständigen<br />

Ausschuss zugeleitet werden. Nach Nummer 5 a)<br />

Abs. 1 Satz 3 der Grundsätze des Petitionsausschusses<br />

(der 6. Wahlperiode!) sollten unter anderem Petitionen in<br />

Gesetzgebungsangelegenheiten an den fachlich mit dem<br />

Gesetz befassten Ausschuss überwiesen werden. Nach der<br />

durch den Präsidenten erfolgten Überweisung, oblag die<br />

ordnungsgemäße Bearbeitung des Petitionsanliegens dem<br />

Fachausschuss.<br />

Diese Rechtslage wurde mit Beginn der 7. Wahlperiode geändert.<br />

Jeder neu gewählte Landtag gibt sich zu Beginn<br />

seiner Amtszeit eine neue Geschäftsordnung als Grundlage<br />

für seine parlamentarische Arbeit (siehe Anhang). In dieser<br />

ist unter anderem auch die Arbeit des Petitionsausschusses<br />

explizit geregelt. Gemäß § 60 Absatz 2 GO (der 7. Wahlperiode)<br />

ist diese Überweisung von Petitionen an Fachausschüsse<br />

zur alleinigen Bearbeitung nicht mehr vorgesehen.<br />

Es können jedoch Stellungnahmen des entsprechenden<br />

Fachausschusses eingeholt werden um diese in die Bearbeitung<br />

der Petition einzubeziehen. Damit wird weiterhin<br />

das Ziel erreicht, die vom Petenten vorgetragenen<br />

Anregungen und Bedenken bereits während des Gesetzgebungsverfahrens<br />

zu prüfen und gegebenen falls berücksichtigen<br />

zu können.<br />

Im Jahr <strong>2019</strong> wurde entsprechend der »alten« Gesetzeslage<br />

eine Petition an einen Fachausschuss weitergeleitet.<br />

Dabei handelte es sich um die Sammelpetition »Neues<br />

Polizeigesetz im Freistaat Sachsen verhindern«.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!