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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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Petitionen im Jahr <strong>2019</strong> | 91<br />

Sammelpetition 06/02157/3<br />

Nationalpark Sächsische Schweiz / Brückenbau<br />

Die Petition wird der Staatsregierung zur<br />

Berücksichtigung überwiesen.<br />

Die Petenten fordern eine Ersatzbrücke anstelle der infolge<br />

von Hochwasser abgerissenen Brücke über die Kirnitzsch<br />

an der Niedermühle bei Hinterhermsdorf für Wanderer,<br />

Behinderte und Ausflügler.<br />

Um Inhalte und Forderungen der Petition beurteilen zu<br />

können, ist ein Rückblick auf die historische Entwicklung<br />

bezüglich der lokalen Brückensituation und Wegeführungen<br />

wichtig:<br />

Um das Jahr 1920 wurden im Bereich Niedermühle zwei<br />

in unmittelbarer Nähe (ca. 100 m) zueinander gelegene<br />

Brücken über die Kirnitzsch errichtet. Die zweimal die<br />

Staatsgrenze überquerende Wegeführung wurde nach dem<br />

Jahr 1945 im Zuge der Grenzschließung beendet. Der ehemals<br />

grenzüberschreitende Wanderweg wurde zwischen<br />

Niedermühle und südlicher Brücke auf deutscher Seite<br />

in den Hang verlegt, wo es schon vorher einen Pfad gab.<br />

Die beiden seitdem nicht mehr unterhaltenen Brücken<br />

haben in den Folgejahrzehnten durch Hochwässer und<br />

andere Einflüsse schweren Schaden genommen. Besonders<br />

bei der südlichen Brücke, deren ersatzloser Abriss<br />

kritisiert wird, reichten die Schäden bis zur Beeinträchtigung<br />

der Standsicherheit durch schadhafte Gründungen,<br />

Schäden an Widerlagern und Brückenplatte sowie Ausspülungen<br />

im Dammbereich.<br />

Um den Anschluss des Wanderwegenetzes im Nationalpark<br />

Sächsische Schweiz an das Wanderwegenetz im angrenzenden<br />

Nationalpark Böhmische Schweiz auch im<br />

Bereich Niedermühle zu gewährleisten, wurde im Jahr 2008<br />

die nördliche der beiden Brücken durch eine hölzerne<br />

Fußgängerbrücke ersetzt. Somit ist seit dem Jahr 2008<br />

im Bereich Niedermühle eine grenzüberschreitende<br />

Verbindung der Wegenetze gegeben.<br />

Zur zentralen Forderung der Petition, einem zweiten<br />

Brücken neubau im Bereich Niedermühle, gab es bereits<br />

seit meh reren Jahren Aktivitäten seitens des Heimatvereins<br />

Hinterhermsdorf. Unter anderem wurde in Beratungen<br />

in den Jahren 2013 und 2014 im Beisein von Vertretern der<br />

Nationalparkverwaltung (NLPV) diese Forderung erhoben.<br />

Die NLPV hatte bei diesen Besprechungen detailliert die<br />

Gründe dargelegt, die zur Entscheidung für den Abriss der<br />

petitionsgegenständlichen südlichen Brücke sowie den Ersatzneubau<br />

ausschließlich der nördlichen Brücke führten.<br />

Mit einem Bürgerschreiben der »Freunde der Oberen<br />

Schleuse Hinterhermsdorf« an Ministerpräsidenten Tillich<br />

vom 5. Dezember 2015 kritisierten die Absender erneut<br />

den ersatzlosen Abriss der südlichen der beiden Brücken<br />

und forderten eine Fußgängerbrücke an dieser Stelle.<br />

Im Auftrag der Staatskanzlei beantwortete das SMUL<br />

das Schreiben am 26. Januar 2016. Darin erfolgte eine<br />

Einordnung und Bewertung der kritisierten aktuellen<br />

Wegesituation im Bereich der Niedermühle. Das SMUL<br />

teilt die getroffenen Entscheidungen zum ersatzlosen<br />

Abriss der südlichen Brücke und zum Neubau ausschließlich<br />

der nördlichen Brücke für Fußgänger.<br />

Es kollidieren die Schutzvorschriften für den Nationalpark<br />

mit den historischen Wegeführungen in Flusslage<br />

sowie den touristischen Zielen, Kosten-Nutzen-Relationen,<br />

grenzüberschreitende Aktivitäten und familienorientierten<br />

Naherholungszielen inkl. Inklusion.<br />

Bei einem Neubau der südlichen Brücke wäre aus Hochwasserschutzgründen<br />

zusätzlich eine Absenkung des<br />

Damms und/oder eine wesentliche Vergrößerung des<br />

Durchlasses erforderlich. In Würdigung der Maßgaben<br />

und Ziele der Nationalpark-Verordnung und der Kosten<br />

für den Bau und die Unterhaltung einer zweiten Brücke<br />

in unmittelbarer Nähe der bereits vorhandenen Brücke<br />

sind diese gründlich abzuwägen.<br />

Für einen Brückenneubau wäre eine naturschutzrechtliche<br />

Befreiung gemäß »Verordnung des SMUL über die<br />

National region Sächsische Schweiz vom 23. Oktober<br />

2003« unter Einbeziehung der Nachbarn in Tschechien<br />

nach zuweisen.<br />

Der Sächsische Landtag würdigt die umfangreichen<br />

positiven Entwicklungsbeiträge der NLPV und angrenzender<br />

Forstbezirke im Interesse der Tourismusentwicklung<br />

im Gebiet der Nationalparkregion.<br />

Zur Verstärkung dieser Entwicklungsbeiträge wird die<br />

Staatsregierung gebeten, in diesem Sinne zu prüfen:<br />

1. die flussläufige Wanderstrecke auf Grund ihrer<br />

Eignung für Familien und Behinderte in das Wegenetz<br />

aufzunehmen,<br />

2. die beiden Mühlen mitsamt Verbindungsweg unter<br />

Interessenabwägung in die Nationalpark-Verordnung<br />

aufzunehmen,<br />

3. unter Interessenabwägung die Funktion des Weges<br />

mit geringstmöglichen Natureingriffen im historisch<br />

entwickelten Bezug wiederherzustellen, gegebenenfalls<br />

unter Aufgabe des hangseitigen Weges.<br />

Die Petition wird der Staatsregierung mit der Bitte um<br />

Berücksichtigung überwiesen.

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