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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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Petitionen im Jahr <strong>2019</strong> | 85<br />

Naturdenkmal Teufelsstein<br />

Der Teufelsstein ist ein markanter Granitfelsen auf einer<br />

mit Bäumen und Büschen bewachsenen sanften Erhebung<br />

unweit der westlich gelegenen Tagebauanlagen;<br />

die Felsformation wird als separater Teil des Landschaftsbildes<br />

vom Tagebau nicht beeinträchtigt.<br />

Die Sichtachsen des nicht eindeutig in seiner Bedeutung<br />

gesicherten Teufelssteins als archäoastronomischem<br />

Denkmal (Sonnenheiligtum) werden vom Steinbruch<br />

nicht behindert.<br />

Aufgrund seiner Lage im Westen des Teufelssteins hat<br />

der Steinbruch keinen Einfluss auf die Auswirkungen<br />

des Sonnenaufgangs am Teufelsstein. Hinsichtlich des<br />

Sonnenuntergangs geht die Sonne am Tag der Sommersonnenwende<br />

vom Teufelsstein aus bei ca. 310° (bezogen<br />

auf die Nordrichtung) unter (Auskunft des Lehrstuhls für<br />

Astronomie der TU Dresden). Diese Sichtachse verläuft<br />

deutlich nördlich des nördlichen Haldenrandes, wird<br />

also mit Sicherheit auch nicht behindert.<br />

Die Fernsicht in alle Richtungen wird somit ausschließlich<br />

durch den dichten Bewuchs rings um den Teufelsstein<br />

beeinträchtigt.<br />

Bei der Zulassung von Betriebsplänen fließen die Auswirkungen<br />

von Vorhaben auf Flächennaturdenkmalen in<br />

die Abwägung mit ein. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens<br />

werden auch die Denkmalbehörde und das<br />

Archäologische Landesamt beteiligt. Damit ist sichergestellt,<br />

dass die Bedeutung des Teufelssteines bei der<br />

Abwägung berücksichtigt werden kann.<br />

Abschließend sei vermerkt, dass sowohl der BU als auch<br />

öffentliche Stellen durch Gespräche (auch im Steinbruch<br />

bei einem »Tag der offenen Tür«) versuchen, die Bevölkerung<br />

zu informieren und Verständnis für den Betrieb zu<br />

wecken. So hatte am 28. August 2017 der Landrat des<br />

LK Bautzen (Herr Harig) sowohl die BI als auch den GF<br />

der BU (Herr Gerisch), das OBA, und den Bürgermeister<br />

der Gemeinde Malschwitz (Herr Seidel) eingeladen. Unter<br />

der Moderation der Beigeordneten des Landrates (Frau<br />

Weber) und unter Teilnahme von Herrn MdL Schiemann<br />

und Herrn MdL Kosel konnte jedoch keine sachliche Verständigung<br />

zwischen der BI und dem BU gefunden werden.<br />

3) Keine Haldenerhöhung<br />

Seit 1998 werden auf einer mit Planfeststellungsbeschluss<br />

und hauptbetriebsplanmäßig zugelassenen Außenhalde<br />

unverkäufliche Lagerstätten-Bestandteile, u. a. Brechsand<br />

aus der Aufbereitung, aufgehaldet. Aus technologischen<br />

Gründen können diese Stoffe nicht im Steinbruchkessel<br />

selbst abgelagert werden, da sie dort die Fortführung<br />

der Gewinnung beeinträchtigen würden. Es handelt sich<br />

allerdings nicht um Sondermüll. Insbesondere ist eine<br />

Gefahrstoff-Belastung nicht gegeben. Nach Aussage des<br />

BU bildet der abgekippte feine Brechsand beim ersten<br />

Regen oberflächlich eine dünne, verfestigte Kruste, die<br />

sogar den Staubabtrag reduziert. Gänzlich zu vermeiden<br />

ist ein Staubabtrag bei Wind wegen des Fahrzeugverkehrs<br />

und der frisch gekippten, noch nicht verfestigten Stellen<br />

allerdings nicht.<br />

Eine tatsächlich illegale Haldenerweiterung wurde im<br />

Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens durch die<br />

untere Naturschutzbehörde und OBA untersucht und<br />

geahndet.<br />

Eine Haldenerweiterung auf dem Flurstück 429 war<br />

bereits im Planfestellungsverfahren 1998 vorgesehen,<br />

konnte jedoch erst nach Erwerb des betreffenden Grundeigentums<br />

realisiert werden. Der entsprechende Bescheid<br />

zur Änderung des Hauptbetriebsplans vom 13. Dezember<br />

2017 wurde der BI antragsgemäß übergeben.<br />

Die Zwischenlagerung von Überschussmengen an Steinsand<br />

auf der Plateaufläche der Abraumhalde einerseits<br />

und auf dem Betriebsgelände zwischen der westlichen<br />

Tagebau-Oberkante und dem südlichen Haldenabschnitt<br />

(Richtung Kleinbautzen) andererseits wurden dem<br />

OBA durch den BU als temporäre Zwischenlager angezeigt.<br />

Beide Anzeigen (vom 22. November 2016 und vom<br />

3. Juli 2017) wurden der BI antragsgemäß übergeben.<br />

Die Anlage von temporären Zwischenlagern ist in der<br />

Regel nicht betriebsplanpflichtig. Da auch die Lagerung<br />

der Überschussmengen jeweils nur vorübergehend<br />

gedacht war, wurde vorliegend keine Notwendigkeit<br />

einer Betriebsplanänderung gesehen.<br />

Zudem waren die Bereiche Gegenstand eines nachfolgend<br />

geführten Planänderungsverfahrens. Der BU wäre im<br />

Falle einer negativen Entscheidung im Planänderungsverfahren<br />

verpflichtet gewesen, diese temporäre Zwischenlager<br />

vollständig wieder zurückzubauen.<br />

4) Vermeidung der auf die Orte<br />

walzenden Staubwolken<br />

Ein Bergbaubetrieb ist mit Stoffeinträgen in die Luft (Staub,<br />

Abgase von Fahrzeugen und Maschinen) verbunden.<br />

Trotz aller Gegenmaßnahmen können diese Emissionen<br />

lediglich eingedämmt, aber nie ganz vermieden werden.<br />

Größtes Problem in der Umgebung von Steinbrüchen<br />

ist die Staubemission, insbesondere in Perioden mit<br />

trockener Witterung. Im Steinbruch wird Naturstein

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