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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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80 | Petitionen im Jahr <strong>2019</strong><br />

beantragte Erweiterung eine Erhöhung der Halde um<br />

10 bzw. 15 m und eine Kapazitätserweiterung auf 9,6 ha<br />

vorgesehen. Diese Pläne seien von ihm in einer öffentlichen<br />

Informationsveranstaltung im Februar 2017 vorgestellt<br />

worden. Aufgrund der Befürchtungen der Anwohner<br />

habe er sich bereit erklärt, seine Planungen zu<br />

ändern. Er beabsichtige einen Teil der Halde als Innenhalde<br />

zu planen, so dass es zu einer geringeren Erhöhung<br />

komme als vorgesehen. Auch die Ausdehnung in der<br />

Fläche werde geringer sein. Zum Zeitpunkt des Ortstermins<br />

befinde man sich mit den Aufschüttungen immer<br />

noch in der im Rahmenbetriebsplan 1998 genehmigten<br />

Fläche.<br />

Auch die Teufelsstein-Problematik sei jetzt berücksichtigt<br />

worden: Über eine Anpassung der Halden-Kuppe werde<br />

die Sichtachse erhalten.<br />

Die Sprengungen seien durch einen Fachmann begleitet<br />

und geprüft worden. Es sei ein Gutachten erstellt und auf<br />

dessen Grundlage Verbesserungsmaßnahmen für die<br />

Zukunft getroffen worden.<br />

Das alles sei im Oktober 2017 dem Bürgermeister der<br />

Gemeinde übergeben worden.<br />

e) Oberbergamt<br />

Der Vertreter des Oberbergamtes (OBA) äußert sich zur<br />

Situation und Rechtslage wie folgt:<br />

Bei dem hier gewonnenen Rohstoff, dem Granodiorit,<br />

handelt es sich um einen Bodenschatz, der gemäß § 3<br />

Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. § 2 BBerG dem Bergrecht<br />

unterliege. Des Weiteren greife hier die Ausnahmeregelung<br />

des § 4 Absatz 2 Satz 2 Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) wonach für den Betrieb eines Tagebaus<br />

und der hierfür erforderlichen Anlagen keine gesonderte<br />

Genehmigung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BImschG erforderlich<br />

sei. In der Konsequenz bedeute es, dass für das gesamte<br />

Genehmigungsverfahren einschließlich des Verfahrens<br />

nach dem BImschG das Oberbergamt zuständig sei.<br />

Der Rahmenbetriebsplan sei 1998 mit Planfeststellungsbeschluss<br />

verbindlich genehmigt worden. Im Jahr 2017<br />

sei nun eine Anpassung des Rahmenbetriebsplanes durch<br />

die ProStein GmbH bei dem OBA beantragt worden. Im<br />

Ergebnis einer vor Antragseinreichung im Juni 2016 erfolgten<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sei festgelegt<br />

worden, dass es sich hierbei um keine wesentlichen<br />

Änderungen handle, so dass keine Pflicht zu einer UVP<br />

bestehe. Damit könne das Planänderungsverfahren als<br />

vereinfachtes Verfahren gemäß § 76 Abs. 2, 3 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

durchgeführt werden, womit die Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit entfalle.<br />

Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Planänderungsverfahren<br />

sei im Februar 2017 erfolgt. Die eingebrachten<br />

Einwendungen seien der ProStein GmbH<br />

übergeben worden. Derzeit sei das Unternehmen dabei<br />

seine Planung entsprechend zu überarbeiten, wie z. B. eine<br />

Reduzierung der geplanten Haldenerweiterung in Fläche<br />

und Höhe (von 3,5 ha auf 3 ha, von 10-15 m auf 5 m).<br />

Hinsichtlich der Überwachung des Betriebs / der Betriebsaufsicht<br />

führte der Vertreter des OBA aus, dass<br />

man dieser Pflicht nachkomme. Es werde sowohl der<br />

Vollzug der erteilten Genehmigungen als auch der<br />

arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht.<br />

Der Geschäftsführer der ProStein GmbH verwies auf die<br />

laufenden Messverfahren. Hinsichtlich des Lärms und<br />

der Erschütterungen durch die Sprengungen lägen die<br />

Ergebnisse vor, wobei die Anordnung der Lärm-Messstellen<br />

für Diskussion sorgte. Es seien die der zurückliegenden<br />

Messungen genutzt worden; die BI plädierte für<br />

neue Messstellen, welche die Belastung für die Anwohner<br />

besser dokumentieren könnten.<br />

Die Staubmessungen liefen noch, da hier der zu messende<br />

Zeitraum länger sei und entsprechende Messstellen aufgebaut<br />

werden müssten.<br />

Insofern müssten erst die Ergebnisse abgewartet werden,<br />

um über die Erforderlichkeit von Maßnahmen bzw.<br />

Änderungen des Betriebskonzeptes zu befinden.<br />

Auf nochmalige Hinterfragung der Lärm-Messstellen<br />

räumte der Vertreter des OBA ein, dass er ad hoc keine<br />

Aussage dazu treffen könne, nach welchen Kriterien die<br />

Messpunkte ausgewählt worden seien. Er könne nur<br />

bestätigen, dass die Messungen entsprechend der Vorgaben<br />

der Technischen Anleitung zum Schutz gegen<br />

Lärm (TA Lärm) durchgeführt worden seien. Die Prüfprotokolle<br />

sowie die umweltbezogenen Daten könnten<br />

jedoch jederzeit zur Verfügung gestellt werden.<br />

Zum Thema des Flächennaturdenkmals »Teufelsstein«<br />

wurde nochmals diskutiert. Seitens des Vertreters des<br />

Landesamtes für Archäologie wurde weiterer Handlungsbedarf<br />

verneint. Aus archäologischer Sicht sei der<br />

Teufelsstein als Objekt durch das Bergbauunternehmen<br />

nicht betroffen. Die Felsformation sei in ihrem Bestand<br />

nicht gefährdet, da das Bergbauunternehmen den entsprechenden<br />

Raum nicht beanspruche. Die archäoastronomische<br />

Forschung habe andere Bewertungskriterien.<br />

Anlässlich des Ortstermins wurde vom Sächsischen Staatsministerium<br />

für Umwelt- und Landwirtschaft ein Arbeitspapier<br />

zum Thema Wasser mit folgenden Punkten übergeben:

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