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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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Petitionen im Jahr <strong>2019</strong> | 39<br />

• »Die Petition wird einer anderen Volksvertretung<br />

zugeleitet.«<br />

Stellt sich während des Petitionsverfahrens heraus,<br />

dass der Freistaat Sachsen nicht oder nur teilweise zuständig<br />

ist, wird die Petition der insoweit zuständigen<br />

Volksvertretung zugeleitet.<br />

Die Beschlüsse des Sächsischen Landtags zu Petitionen<br />

haben den Charakter einer Empfehlung an die Verwaltung.<br />

Aufgrund der in der Verfassung verankerten Gewaltenteilung<br />

steht dem Parlament keine Dienst-, Fachoder<br />

Rechtsaufsicht gegenüber der Staatsregierung und<br />

ihrer nachgeordneten Verwaltung zu. Petitionsbeschlüsse<br />

können also bestandskräftige Entscheidungen der<br />

Verwaltungen oder gerichtliche Entscheidungen nicht<br />

ändern oder aufheben.<br />

Im vergangenen Jahr konnte 41 Anliegen abgeholfen<br />

werden. 93 Anliegen konnten für erledigt erklärt werden.<br />

Weitere 22 Petitionen wurden an die Staatsregierung<br />

überwiesen. Darunter befanden sich 5 Petitionen, zu<br />

denen die Staatsregierung einen Bericht nach § 10 SächsPetAG<br />

erstellen musste; 17 Petitionen gingen der<br />

Staatsregierung als Material zu. Damit konnte bei rund<br />

30 % der Anliegen ein ganz oder teilweise erfolgreicher<br />

Abschluss erreicht werden.<br />

Weitere 39 Petitionen wurden zuständigkeitshalber<br />

anderen Stellen (Bundestag, andere Landtage, Gemeindevertretungen)<br />

übersandt. In 13 Petitionen konnte der<br />

Petent auf andere Antragsmöglichkeiten hingewiesen<br />

werden. Insgesamt 5 eingereichte Petitionen wurden<br />

vor Abschluss des Verfahrens von den Petenten zurückgenommen.<br />

In 314 Fällen konnte dem Anliegen der<br />

Petenten nicht abgeholfen werden.<br />

Weitere Informationen enthält Anhang 6.7.<br />

Gefasste Beschlüsse <strong>2019</strong><br />

4.2.2 Eingegangene Stellungnahmen<br />

Nach dem Eingang der Petition wird das Anliegen des<br />

Petenten dem fachlich zuständigen Ministerium mit der<br />

Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Diese in der Regel<br />

sehr detaillierten Ausführungen zum Sachverhalt sind<br />

die Grundlage für die weitere Bearbeitung der Petition<br />

durch den Berichterstatter im Petitionsausschuss.<br />

Der überwiegende Teil der Stellungnahmen wurde im<br />

vergangenen Jahr vom Staatsministerium des Innern<br />

(104 Stellungnahmen), dem Staatsministerium für Soziales<br />

(78 Stellungnahmen) und dem Staatsministerium für<br />

Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (67 Stellungnahmen)<br />

erstellt.<br />

Weitere Details enthält Anhang 6.8.<br />

4.2.3 Bearbeitungsdauer der im Jahr <strong>2019</strong><br />

abgeschlossenen Petitionen<br />

Im Berichtszeitraum konnten 428 Petitionen<br />

abgeschlossen werden.<br />

Das anschließende Diagramm verdeutlicht, dass die<br />

meisten Petitionen (319) innerhalb eines Zeitraumes von<br />

drei bis zwölf Monaten abgeschlossen werden konnten.<br />

Mit 109 der bearbeiteten Petitionen befasste sich der<br />

Ausschuss mehr als ein Jahr. Grund dafür waren entweder<br />

sehr komplexe Sachverhalte oder Ereignisse, die<br />

eine neue Bewertung des eingereichten Sachverhaltes<br />

notwendig machten. Gerade bei Petitionen, die langwierige<br />

Verwaltungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren)<br />

zum Gegenstand haben, kann das der Fall sein. Auch durch<br />

den Legislaturwechsel kam es im Jahr <strong>2019</strong> zu längeren<br />

Bearbeitungszeiten.<br />

Bearbeitungsdauer abgeschlossener Petitionen<br />

22<br />

39<br />

5 13<br />

314<br />

41 abgeholfen<br />

erledigte Petitionen<br />

93 nicht abhilfefähig<br />

Überweisung<br />

an Staatsregierung<br />

Weiterleitung<br />

an andere Stellen<br />

Rücknahmen<br />

andere Antragsstellungsmöglichkeiten<br />

109<br />

172<br />

1<br />

17<br />

71<br />

58<br />

2 – 3 Monate<br />

3 – 4 Monate<br />

4 – 5 Monate<br />

5 – 6 Monate<br />

6 – 12 Monate<br />

mehr als 1 Jahr

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