10.02.2021 Aufrufe

Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

58 | Petitionen im Jahr <strong>2019</strong><br />

zu nutzen. Schulen haben im Kontext ihrer Qualitätsentwicklung<br />

die Aufgabe, ihre Schule zu einem gesundheitsförderlichen<br />

Lern- und Lebensort zu entwickeln. In diesem<br />

Zusammenhang sind auch die vielfältigen Möglichkeiten<br />

zu erwähnen, die über die Nutzung von schulischen Ganztagsangeboten<br />

erschließbar sind.<br />

Referenten in den Referaten Unterstützungssysteme der<br />

fünf Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung<br />

beraten Schulen bei ihren Aktivitäten, insbesondere<br />

beim Finden von geeigneten externen Partnern für die<br />

Durchführung von schulischen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.<br />

Zur unterstützenden Finanzierung von<br />

schulischen Maßnahmen steht ihnen jährlich ein Budget<br />

von annähernd 20.000 Euro je Standort des Landesamtes<br />

für Schule und Bildung zur Verfügung.<br />

Weitere Unterstützung für Schulen erwächst aus der<br />

Umsetzung der Vorgaben des Präventionsgesetzes. Gesetzliche<br />

Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherer<br />

sind verpflichtet, finanzielle Mittel auch für die schulische<br />

Prävention vorzuhalten. Diese werden in Form von<br />

Projekten und weiteren unterstützenden Maßnahmen<br />

zur schulischen Gesundheitsförderung bereitgestellt.<br />

Der Landespräventionsrat zielt in seinen Aktivitäten ebenfalls<br />

auf Maßnahmen zur Unterstützung der schulischen<br />

Gesundheitsförderung ab. Hier liegt ein Schwerpunkt<br />

unter anderem in der schulischen Gewaltprävention.<br />

Insbesondere die Förderung von Lebenskompetenz spielt<br />

dabei eine wesentliche Rolle. Hier sind verschiedene<br />

Programme zur Förderung von Lebenskompetenzen im<br />

Primar- und Sekundarbereich zu nennen.<br />

Zur Unterstützung eigenverantwortlich zu führender<br />

schulischer Prozesse zur Gesundheitsförderung sind im<br />

Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus<br />

Online-Portale entwickelt worden, die Schulen Informationen<br />

über curriculare Bezüge und Angebote (Projekte<br />

und Materialien) zu vielfältigen Themenbereichen der<br />

Gesundheitsförderung in der Schule liefern. Im Einzelnen<br />

handelt es sich um die Online-Portale<br />

– »Junge Sachsen fit fürs Leben« zur Förderung von<br />

Lebenskompetenz zu den Themenfeldern »Suchtprävention«,<br />

»Gewaltprävention«, »Soziales Lernen«,<br />

»Medienbildung«, »Physischen und psychisches<br />

Wohlbefinden« und »Sexuelle Gesundheit«<br />

(www.lernportal-sachsen-lebenskompetenz.de),<br />

– »Junge Sachsen genießen« zur Förderung von Ernährungs-<br />

und Verbraucherkompetenz zu den Lernfeldern<br />

»Essen und Ernährung«, »Ernährung und Gesundheitsförderung«,<br />

»Kultur und Technik der Nahrungszubereitung«<br />

und »Rolle der Verbraucher«<br />

(www.lernportal-sachsen-geniessen.de),<br />

– »Junge Sachsen in Bewegung« zur Förderung von<br />

Bewegung, Sport und Spiel zu den Lern- und Erfahrungsfeldern<br />

»Prävention und Gesundheit«, »Laufen,<br />

Springen, Werfen«, »Bewegen im Wasser«, »Kräfte<br />

messen und miteinander kämpfen«, »Bewegen an<br />

Geräten /Turnen«, »Gestalten, Tanzen, Darstellen«,<br />

»Bewegen auf rollenden und gleitenden Geräten«<br />

und »Spielformen und Sportspiele«<br />

(www.lernportal-sachsen-bewegung.de).<br />

Auf den Einzelschüler bezogen sind alle Maßnahmen gemäß<br />

§ 26a des Schulgesetzes (Schulgesundheitspflege)<br />

für den Freistaat Sachsen zu nennen. Mit der Schuleingangsuntersuchung<br />

und weiteren Untersuchungen ist<br />

der Kinder- und Jugendärztliche Dienst der Gesundheitsämter<br />

zur Bestimmung von individuellen Unterstützungsund<br />

Förderbedarfen eingebunden. Die zu untersuchenden<br />

Bereiche sind in § 26a Abs. 2 Schulgesetz aus drücklich<br />

benannt. Eltern und Lehrkräfte stehen gemeinsam in<br />

der Pflicht, dem erhobenen Unterstützungs- und Förderbedarfen<br />

nachzukommen.<br />

Mit Blick auf die Verantwortung der Sächsischen Staatsregierung<br />

für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen<br />

ist auf Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes für die<br />

Bundesrepublik Deutschland sowie auf Artikel 22 Absatz 3<br />

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu verweisen;<br />

im Grundgesetz heißt es und nahezu gleichlautend in<br />

der Sächsischen Verfassung: »Pflege und Erziehung der<br />

Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst<br />

ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung<br />

wacht die staatliche Gemeinschaft.«<br />

Die sogenannte Wächterfunktion nimmt die Sächsische<br />

Staatsregierung als eine ihrer originären Aufgaben im<br />

Bereich des Kinder- und Jugendschutzes wahr. Hinsichtlich<br />

der Gesunderhaltung, -förderung und Prävention<br />

unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Soziales<br />

und Verbraucherschutz unterschiedliche Institutionen<br />

sowie Einrichtungen auf vielfache Weise (vgl. hierzu<br />

Artikel 9 Absatz 3 der Sächsischen Verfassung).<br />

Beispielhaft wird aufgeführt:<br />

– Förderung der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege<br />

des Freistaates Sachsen e. V. zusammen<br />

mit den Krankenkassen zur Durchführung der Gruppenprophylaxe<br />

und Förderung der Mundgesundheit in<br />

Kindertageseinrichtungen und Schulen (§ 21 des Fünften<br />

Buches Sozialgesetzbuch, s. www.lagz-sachsen.de/<br />

home.html); 2017 Teilnahme von 331 500 Kindern in<br />

3 446 Kindertageseinrichtungen und Schulen am<br />

Programm der Gruppenprophylaxe;<br />

– Förderung der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung<br />

an der Sächsischen Landesvereinigung für<br />

Gesundheitsförderung e. V. zur Verbesserung des

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!