10.02.2021 Aufrufe

Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Petitionen im Jahr <strong>2019</strong> | 79<br />

der Forderung der BI sei und gegebenenfalls auch tatsächlich<br />

zu einer Entlastung der Situation beitragen<br />

könne, sei jedoch mit gemeindeeigenen Finanzmitteln<br />

nicht realisierbar.<br />

In diesem Zusammenhang verweist er auf die rechtliche<br />

Lage: Aus der Ansiedlung der Firma ProStein GmbH habe<br />

Malschwitz weder zusätzlich Steuereinnahmen noch seien<br />

nennenswerte Arbeitsplätze für die Region geschaffen<br />

worden. Die Steuern seien bei Bergbauunternehmen an<br />

das Land, also den Freistaat abzuführen. Insofern bat<br />

er um Prüfung, ob es möglich sei, dass sich das Land<br />

finanziell – Vorschlag ca. 80 % – am Bau der in Rede<br />

stehenden Straße beteilige. Weiterhin stellte er fest,<br />

dass 1998 bei der Planfeststellung des Rahmenbetriebsplanes<br />

die aktuelle Entwicklung des Bergbauunternehmens<br />

mit den gesamten negativen Begleiterscheinungen nicht<br />

vorhersehbar gewesen wäre. Aus seiner Sicht könne<br />

jetzt nur noch eine freiwillige Änderung des Betriebskonzeptes<br />

durch die Firma ProStein GmbH zu einer Verbesserung<br />

der Situation führen. Rechtlichen Spielraum<br />

sehe er nicht.<br />

c) Bürgerinitiative<br />

Seitens der BI wurden während des Ortstermins die<br />

Anliegen nochmals einzeln erläutert.<br />

1) Erweiterung der Halde: Die Bevölkerung sei nicht beteiligt<br />

worden und habe erst spät davon erfahren. Bei<br />

der geplanten Erweiterung von 20 m auf 35 m Höhe und<br />

einem zusätzlichen Flächenbedarf von 3 ha seien die<br />

Auswirkungen extrem. Die Halde rücke damit südlich<br />

Richtung Kleinbautzen auf etwa 200 m an die Wohnbebauung<br />

heran. Die Schwebestaub- und Lärmbelastung<br />

sei damit exorbitant höher. Diese Auswirkungen<br />

würden jedoch seitens der Firma nicht anerkannt.<br />

Im Übrigen sei das Messverfahren der Staubentwicklung<br />

aus Sicht der BI nicht korrekt. Es werde nur der<br />

Staubniederschlag gemessen, nicht die Feinstaubbelastung<br />

durch den ständig vorhandenen Schwebestaub.<br />

Dieser sei gesundheitsgefährdend und besonders<br />

hier, da er angereichert sei mit dem bei Abbau<br />

des Granodiorit entstehenden Quarzstaubes. Insofern<br />

seien radiologische und meteorologische Messungen<br />

erforderlich.<br />

Es seien zwingend Maßnahmen zur Staubreduzierung<br />

notwendig.<br />

2) Hinsichtlich der Lärmbelastung wurden noch weitere<br />

Bedenken geäußert: Grundsätzlich sollte aller drei<br />

Jahre eine Lärmmessung bei voller Arbeitsleistung der<br />

Firma erfolgen. Dies sei höchstwahrscheinlich unter-<br />

blieben, denn jetzt betreibe die ProStein GmbH ihre<br />

Anlagen 24 Stunden am Tag – der Lärmpegel reiße in<br />

der Woche nie ab. Das sei anfangs nicht zulässig gewesen.<br />

Insofern bezweifle die BI die Rechtmäßigkeit<br />

des aktuellen Betriebskonzepts. Es seien immer mehr<br />

Erweiterungen hinzugekommen, die aus ihrer Sicht nie<br />

umfassend auf ihre Vereinbarkeit mit den gegebenen<br />

Bedingungen vor Ort geprüft worden seien. Dabei seien<br />

die negativen Auswirkungen auf die Region – Menschen,<br />

Tiere, Natur – unübersehbar.<br />

3) Auswirkungen auf Natur und Landschaft – Schädigung<br />

des Landschaftsschutzgebietes einschließlich Feuchtbiotop:<br />

Es seien seltene, auf der roten Liste stehende<br />

Tierarten verschwunden, wie beispielsweise der Rote<br />

Milan, die Zauneidechsen. Entsprechende Nachfragen<br />

der BI bei den zuständigen Behörden seien stets unbeantwortet<br />

geblieben.<br />

4) Sprengungen: Aus Sicht der BI sei es nicht verständlich,<br />

dass seitens der Behörden stets auf die entsprechende<br />

DIN verwiesen werde, obwohl die Schäden an den<br />

Häusern, besonders in Richtung Doberschütz, nachweislich<br />

seien. Die DIN sei aus ihrer Sicht veraltet und<br />

die darin enthaltenen Richtwerte in der Praxis offensichtlich<br />

nicht effektiv. Sie sollte deshalb aus gegebenem<br />

Anlass überarbeitet werden.<br />

5) Verkehrsbelastung: Noch zu erwähnen sei die exorbitant<br />

gestiegene Verkehrsbelastung, besonders des Schwerlastverkehrs.<br />

In den Anfangszeiten des Steinbruchs<br />

sei nur Gestein abgebaut worden. Jetzt erfolge jedoch<br />

auch die Verarbeitung vor Ort. Deshalb sei neben den<br />

bereits benannten Auswirkungen auch der LKW-Verkehr<br />

gestiegen. Davon sei hauptsächlich die gemeindeeigene<br />

Verbindungsstraße Pließkowitz-Kleinbautzen betroffen.<br />

Die Straße sei dafür nicht ausgelegt. Sie sei zu schmal,<br />

müsste entwässerungstechnisch überarbeitet werden<br />

und es müssten befestigte Ausweichstellen für den<br />

Begegnungsverkehr geschaffen werden. Der jetzige<br />

Zustand der Straße führe zu einer noch intensiveren<br />

Staubentwicklung, insbesondere in den trockenen<br />

Sommermonaten.<br />

6) Erhalt des Naturdenkmals: Letztlich bestehe noch<br />

das Problem der Erhaltung des Teufelssteins. Auch<br />

hierzu liegen den Teilnehmern Unterlagen vor, die die<br />

Gefährdungslage des Naturdenkmals beschreiben.<br />

d) Bergbauunternehmen<br />

Der Geschäftsführer äußert sich zu den Vorwürfen wie folgt:<br />

Diese seien uferlos; sei ein Problem gelöst werde sofort<br />

ein neues aufgetan. Auch seien die Vorwürfe aus seiner<br />

Sicht nicht mehr gerechtfertigt. Ursprünglich habe die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!