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Petitionsbericht 2019

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag im Jahr 2019. Neben den aktuellen Zahlen finden Sie darin Informationen zum Petitionsrecht sowie zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht gewährt "jedermann" die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden z. B. an die Volksvertretung zu wenden.

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Petitionen im Jahr <strong>2019</strong> | 77<br />

anlage (Genehmigung wurde zuletzt durch den Bescheid<br />

des OBA vom 10. März 2008 wegen Änderung<br />

der Anlagenkonfiguration geändert).<br />

Der Betrieb des Steinbruchs erfolgt auf der Grundlage von<br />

bestandskräftigen Genehmigungen, die bei unveränderter<br />

Sachlage nicht ohne weiteres geändert werden können<br />

und auf deren Wirksamkeit der Bergbauunternehmer (BU)<br />

vertrauen darf. Innerhalb der Grenzen der Genehmigungen<br />

kann der BU seinen Betrieb nach eigenen Vorstellungen<br />

betreiben.<br />

Im Januar 2017 beantragte der BU die 1. Ergänzung des<br />

Hauptbetriebsplans (HBP) wegen der flächenmäßigen<br />

Erweiterung der Außenhalde für Abraum und nicht vermarktungsfähige<br />

Aufbereitungsrückstände in westlicher<br />

Richtung auf das Flurstück 429 der Gemarkung Pließkowitz;<br />

zuvor hatte er in einer Veranstaltung mit dem Bürgermeister,<br />

den Einwohnern der Gemeinde und dem OBA<br />

über das gesamte Projekt der Haldenerweiterung informiert.<br />

Die Erweiterung der Halde auf dieses Flurstück war<br />

bereits mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 18. Mai<br />

1998 als Aufstandsfläche für die Außenhalde genehmigt<br />

worden. Wegen fehlenden Zugriffs auf das Flurstück<br />

wurde das Vorhaben nicht früher realisiert. Da die erste<br />

Fassung des 1. Ergänzungsantrags aus artenschutzrechtlichen<br />

Gründen nicht zulassungsfähig war, reichte der BU<br />

am 21. April 2017 eine zweite Fassung ein. Mit Bescheid<br />

vom 26. Mai 2017 wurde die zweite Fassung der 1. Ergänzung<br />

des HBP durch das OBA zugelassen.<br />

Bereits mit Bescheid vom 18. Mai 2017 erteilte die Untere<br />

Naturschutzbehörde die Ausnahmegenehmigung zum<br />

Abfangen und Umsetzen der auf der Westböschung der<br />

vorhandenen Außenhalde lebenden Zauneidechsen.<br />

Mit Bescheid vom 13. Dezember 2017 wurde der HBP auf<br />

Antrag des BU bis zum 31. Dezember <strong>2019</strong> verlängert.<br />

Erweiterung des Steinbruchs:<br />

Der BU beabsichtigt darüber hinaus die Erweiterung der<br />

bestehenden Außenhalde auch in nördlicher und südlicher<br />

Richtung sowie die Erhöhung der Halde. Da diese Erweiterungsabsicht<br />

noch nicht planfestgestellt ist, beantragte<br />

der BU die dazu notwendige Änderung des obligatorischen<br />

Rahmenbetriebsplans (RBP) am 16. Februar 2017.<br />

Geplant war die Vergrößerung der Aufstandsfläche (derzeitige<br />

Aufstandsfläche 5,5 ha, derzeit zugelassen 6,6 ha,<br />

beantragt auf 9,6 ha) und die Erhöhung der Halde um 10 m,<br />

an einigen Stellen optional um bis zu ca. 15 m.<br />

Gleichzeitig mit diesem Planänderungsantrag wurde von<br />

dem BU die Befreiung von den Verboten des Bundes-<br />

naturschutzgesetzes (BNatSchG) bezüglich des Naturdenkmales<br />

»Steinbruch auf dem Bauerberg« beantragt.<br />

Nach dem BNatSchG sind grundsätzlich die Beseitigung<br />

eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu<br />

dessen Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung<br />

führen können, verboten; eine Befreiung ist jedoch im<br />

begründeten Einzelfall möglich.<br />

Der BU setzte sich ebenfalls mit den artenschutzrechtlichen<br />

Belangen auseinander. Insbesondere ging es<br />

um das Anlegen von Ersatzhabitaten für die Eidechsenpopulation<br />

im Bereich der zu überkippenden Haldenflanke<br />

und um die Umsiedlung der Tiere. Entsprechende Vermeidungs-<br />

und Verminderungsmaßnahmen wurden im<br />

Antrag dargestellt und eine Ausnahme nach § 45 BNatSchG<br />

von den Verboten des § 44 BNatSchG beantragt.<br />

Der Artenschutz ist wie anderweitige Umweltbelange im<br />

laufenden Genehmigungsverfahren durch das OBA unter<br />

Beteiligung der Naturschutzbehörde und der anerkannten<br />

Naturschutzverbände anhand der geltenden Rechtsvorschriften<br />

zu berücksichtigen.<br />

Bereits im Vorfeld der Antragstellung wurde nach dem<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />

eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.<br />

Deren Ergebnis, dass eine UVP nicht erforderlich sei, wurde<br />

im Sächsischen Amtsblatt am 28. Juli 2016, Seite 987,<br />

öffentlich bekannt gegeben. Aufgrund der nicht bestehenden<br />

UVP-Pflicht für die Haldenerweiterung wird das<br />

aktuelle Planänderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren<br />

gemäß § 76 Abs. 2 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

geführt. Hierbei bedarf es keines all gemeinen,<br />

öffentlichen Anhörungsverfahrens und keiner öffentlichen<br />

Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses.<br />

Am 28. Februar 2017 erfolgte die Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft<br />

und Geologie, Regionaler Planungsverband<br />

Oberlausitz / Niederschlesien, Landratsamt Bautzen,<br />

Gemeinde Malschwitz), der anerkannten Naturschutzverbände<br />

sowie eines Pächters. Da die Untere Naturschutzbehörde<br />

den Änderungsantrag für nicht genehmigungsfähig<br />

hielt, wurden die Antragsunterlagen an den BU<br />

zur Überarbeitung zurückgegeben. Im Oktober 2017 legte<br />

er einen über arbeiteten Entwurf u. a. mit folgenden<br />

Änderungen vor:<br />

– Die Haldenhöhe soll nunmehr nur um 5 m und nicht<br />

wie ursprünglich geplant um bis zu 15 m erhöht werden.<br />

– Die Aufstandsfläche der Halde soll sich gegenüber<br />

der beantragten Erweiterung um ca. 0,1 ha verringern.<br />

Ein Großteil der anfallenden Aufbereitungsrückstände<br />

soll nun innerhalb des Tagebaues eingebaut werden<br />

(Innenkippe).

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