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Haushalt 2023 - Dezernat IV

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<strong>IV</strong>/190<br />

Produkt 10.01.01<br />

Untere Bauaufsicht<br />

Erläuterungen:<br />

Zu A/431100 "Verwaltungsgebühren":<br />

Die Verwaltungsgebühren bestehen zum Großteil aus Gebühren, die nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung<br />

NRW bei der Genehmigung von Bauvorhaben zu erheben sind.<br />

In 2021 wurden mehrere große gewerbliche Bauvorhaben genehmigt, was mit hohen Gebühreneinnahmen verbunden war.<br />

Da für <strong>2023</strong> keine größeren Bauprojekte bekannt sind und aufgrund der Baukostensteigerung mit einem Absinken der Baukonjunktur<br />

zu rechnen ist, werden Gebührenerträge in Höhe von 320.000,00 € veranschlagt.<br />

Zu A/541130 "Dienstreisekosten":<br />

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren, Bauüberwachungen und sonstigen bauaufsichtlichen Verfahren sind Ortstermine<br />

auf Baugrundstücken durchzuführen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden diese in 2021, wenn möglich, verschoben.<br />

Es ist absehbar, dass örtliche Überprüfungen in <strong>2023</strong> wieder in gewohntem Maß werden stattfinden können. Es werden daher<br />

<strong>Haushalt</strong>smittel in der veranschlagten Höhe von 4.660,00 € benötigt.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden <strong>2023</strong> für folgende Fachanwendungen benötigt: <strong>2023</strong><br />

• ProBauG Baugenehmigungsverfahren (Lizenzen, Mediencenter) 8.810,29 €<br />

• ProBauG - Kassenschnittstelle 1.295,63 €<br />

• ProBauG - Anbindung an enaio 5.491,01 €<br />

• ProBauG - mobiler Client 9.600,01 €<br />

• ProBrandschutz - Lizenzen 999,60 €<br />

• Schnittstelle ProBauG zum Geoportal 2.110,03 €<br />

• ITeBau - "Virtuelles Bauamt" 28.200,00 €<br />

• Zoom Lizenzen (4 Stück) 814,40 €<br />

• Schnittstelle ITBau zu ProBauG 850,52 €<br />

• Schnittstelle ProBauG zu Form-Solutions 6.426,00 €<br />

Summe (gerundet) 64.598,00 €<br />

Zu A/543120 "Bücher und Zeitschriften":<br />

Im Nachgang zur Änderung der Landesbauordnung NRW, welche am 02.07.2021 in Kraft getreten ist, plant die Landesregierung<br />

den zusätzlichen Erlass von Verwaltungsvorschriften. In der Folge sind entsprechende Fachkommentare etc. neu anzuschaffen.

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