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Juni 2023 / Borkum-Aktuell - Das Inselmagazin

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

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<strong>Borkum</strong> - <strong>Aktuell</strong> <strong>Das</strong> <strong>Inselmagazin</strong><br />

Recht <strong>Aktuell</strong><br />

Rechtsanwältin Franziska Hentschel über Ihr gutes Recht<br />

Diesmal: Nebenkostenabrechnung • Erbschaftssteuer • Kabelanschluss<br />

Die <strong>Borkum</strong>er Rechtsanwältin<br />

Franziska Hentschel beantwortet<br />

hier Ihre Fragen und<br />

gibt allgemeingültig juristische<br />

Hinweise und berichtet über<br />

die aktuelle Rechtsprechung<br />

zu interessanten Themen. Haben<br />

Sie bitte Verständnis dafür,<br />

dass es sich hierbei immer nur<br />

um allgemeingültige Aussagen<br />

zu Rechten und Pflichten handeln<br />

darf und nicht auf spezielle<br />

Problematiken eingegangen<br />

werden kann.<br />

?<br />

Was ist bei der Nebenkostenabrechnung<br />

zu beachten?<br />

Welche Rechte haben Sie?<br />

Worauf kommt es an?<br />

In den meisten Fällen wird zwischen<br />

dem Vermieter und dem<br />

Mieter innerhalb des schriftlichen<br />

Mietvertrages die Umlage von Betriebskosten<br />

vereinbart.<br />

Welche Kosten überhaupt auf den<br />

Mieter abgewälzt werden dürfen,<br />

beschreibt die Betriebskostenverordnung.<br />

Aber nicht alle Kosten darf der<br />

Vermieter auf den Mieter umlegen.<br />

Der Vermieter muss vor allem das<br />

Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten.<br />

Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

kann zu einer<br />

Freistellung oder zum Schadensersatz<br />

führen. Es dürfen nämlich<br />

nur Betriebskosten gegenüber<br />

dem Mieter abgerechnet werden,<br />

wenn diese unter Abwägung aller<br />

Umstände und aufgrund einer ordentlichen<br />

Geschäftsführung gerechtfertigt<br />

wären bzw. sind. Hier<br />

kommt es immer auf den Einzelfall<br />

an.<br />

Anz. 43 Kleider (b. aktuell) DRUCK_ 3-<strong>2023</strong>_Layout 1 20.03.23 11:09 Seite 1<br />

§<br />

§ §<br />

Als Mieter haben Sie einen Anspruch<br />

darauf, dass Sie Einsicht<br />

in die Belege Ihres Vermieters bekommen.<br />

Um überhaupt Ihre Nebenkostenabrechnung<br />

überprüfen<br />

zu können, brauchen Sie diese<br />

Einsicht.<br />

Wenn Sie der Meinung sind, dass<br />

Ihr Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

verstoßen<br />

hat, tragen Sie die Beweislast, das<br />

heißt, dass Sie als Mieter beweisen<br />

müssen (im Falle eines streitigen<br />

Gerichtsverfahrens), dass Ihr Vermieter<br />

dagegen verstoßen hat.<br />

Die Abrechnung der Heizkosten<br />

folgt teilweise aufgrund des tatsächlichen<br />

Verbrauches und für<br />

etwaige Geräte zur Verbrauchserfassung.<br />

Ein Teil der Beträge orientiert<br />

sich auch an der Wohnfläche.<br />

Die Heizkostenverordnung regelt,<br />

welche Kosten auf die Mieter umgelegt<br />

werden dürfen.<br />

Selbstverständlich ist der individuelle<br />

Verbrauch ein wesentlicher<br />

Bestandteil der Heizkosten.<br />

Vermieter dürfen die Kosten für<br />

die Anlieferung von Brennstoffen,<br />

43 Kleider<br />

+<br />

FAIR<br />

GEHANDELTE<br />

NATURTEXTILIEN<br />

Strandstraße 30 (am Neuen Leuchtturm)<br />

Mo-Fr 10-13 Uhr + 15-18 Uhr | Sa 10-13 Uhr<br />

112

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