Juni 2023 / Borkum-Aktuell - Das Inselmagazin
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
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<strong>Borkum</strong> - <strong>Aktuell</strong> <strong>Das</strong> <strong>Inselmagazin</strong><br />
Recht <strong>Aktuell</strong><br />
Rechtsanwältin Franziska Hentschel über Ihr gutes Recht<br />
Diesmal: Nebenkostenabrechnung • Erbschaftssteuer • Kabelanschluss<br />
Die <strong>Borkum</strong>er Rechtsanwältin<br />
Franziska Hentschel beantwortet<br />
hier Ihre Fragen und<br />
gibt allgemeingültig juristische<br />
Hinweise und berichtet über<br />
die aktuelle Rechtsprechung<br />
zu interessanten Themen. Haben<br />
Sie bitte Verständnis dafür,<br />
dass es sich hierbei immer nur<br />
um allgemeingültige Aussagen<br />
zu Rechten und Pflichten handeln<br />
darf und nicht auf spezielle<br />
Problematiken eingegangen<br />
werden kann.<br />
?<br />
Was ist bei der Nebenkostenabrechnung<br />
zu beachten?<br />
Welche Rechte haben Sie?<br />
Worauf kommt es an?<br />
In den meisten Fällen wird zwischen<br />
dem Vermieter und dem<br />
Mieter innerhalb des schriftlichen<br />
Mietvertrages die Umlage von Betriebskosten<br />
vereinbart.<br />
Welche Kosten überhaupt auf den<br />
Mieter abgewälzt werden dürfen,<br />
beschreibt die Betriebskostenverordnung.<br />
Aber nicht alle Kosten darf der<br />
Vermieter auf den Mieter umlegen.<br />
Der Vermieter muss vor allem das<br />
Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten.<br />
Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
kann zu einer<br />
Freistellung oder zum Schadensersatz<br />
führen. Es dürfen nämlich<br />
nur Betriebskosten gegenüber<br />
dem Mieter abgerechnet werden,<br />
wenn diese unter Abwägung aller<br />
Umstände und aufgrund einer ordentlichen<br />
Geschäftsführung gerechtfertigt<br />
wären bzw. sind. Hier<br />
kommt es immer auf den Einzelfall<br />
an.<br />
Anz. 43 Kleider (b. aktuell) DRUCK_ 3-<strong>2023</strong>_Layout 1 20.03.23 11:09 Seite 1<br />
§<br />
§ §<br />
Als Mieter haben Sie einen Anspruch<br />
darauf, dass Sie Einsicht<br />
in die Belege Ihres Vermieters bekommen.<br />
Um überhaupt Ihre Nebenkostenabrechnung<br />
überprüfen<br />
zu können, brauchen Sie diese<br />
Einsicht.<br />
Wenn Sie der Meinung sind, dass<br />
Ihr Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
verstoßen<br />
hat, tragen Sie die Beweislast, das<br />
heißt, dass Sie als Mieter beweisen<br />
müssen (im Falle eines streitigen<br />
Gerichtsverfahrens), dass Ihr Vermieter<br />
dagegen verstoßen hat.<br />
Die Abrechnung der Heizkosten<br />
folgt teilweise aufgrund des tatsächlichen<br />
Verbrauches und für<br />
etwaige Geräte zur Verbrauchserfassung.<br />
Ein Teil der Beträge orientiert<br />
sich auch an der Wohnfläche.<br />
Die Heizkostenverordnung regelt,<br />
welche Kosten auf die Mieter umgelegt<br />
werden dürfen.<br />
Selbstverständlich ist der individuelle<br />
Verbrauch ein wesentlicher<br />
Bestandteil der Heizkosten.<br />
Vermieter dürfen die Kosten für<br />
die Anlieferung von Brennstoffen,<br />
43 Kleider<br />
+<br />
FAIR<br />
GEHANDELTE<br />
NATURTEXTILIEN<br />
Strandstraße 30 (am Neuen Leuchtturm)<br />
Mo-Fr 10-13 Uhr + 15-18 Uhr | Sa 10-13 Uhr<br />
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