Juni 2023 / Borkum-Aktuell - Das Inselmagazin
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.
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<strong>Borkum</strong> - <strong>Aktuell</strong> <strong>Das</strong> <strong>Inselmagazin</strong><br />
114<br />
Inhaber Ricardo Hirt<br />
Blumenstraße 3<br />
Telefon 04922 1407<br />
www.fahrraeder-borkum.de<br />
schaftssteuererklärung müssen<br />
Sie als Erbe zunächst Angaben zu<br />
Ihrer Mutter und deren Todestag<br />
sowie den Familienstand tätigen.<br />
Darüber hinaus müssen Sie mitteilen,<br />
ob Ihre Mutter ein Testament<br />
oder einen Erbvertrag aufsetzen<br />
lassen hat und im Zweifel alle am<br />
Erbteil beteiligten Personen auflisten.<br />
Zudem müssen Sie alle Vermögenswerte<br />
sowie alle Verbindlichkeiten<br />
nennen.<br />
Grundsätzlich haben Sie eine Frist<br />
von 3 Monaten. Sie können aber<br />
die Frist grundsätzlich verlängern,<br />
in dem Sie diese Verlängerung beantragen.<br />
Bitte bedenken Sie, dass mit der<br />
Erbschaft alle Vermögenswerte<br />
und Besitztümer Ihrer Mutter auf<br />
Sie übergehen. Sie erben jedoch<br />
auch die Verbindlichkeiten Ihrer<br />
Mutter, wie Schulden und anderweitige<br />
vertragliche Verpflichtungen.<br />
<strong>Das</strong> führt dann oft dazu, dass Sie<br />
für Ihre Mutter eine Einkommenssteuererklärung<br />
abgeben müssen.<br />
Bevor Sie jedoch die Steuererklärung<br />
für Ihre Mutter abgeben,<br />
sollten Sie überprüfen, ob Ihre<br />
Mutter überhaupt dazu verpflichtet<br />
war, eine Einkommenssteuererklärung<br />
abzugeben.<br />
Grundsätzlich dazu verpflichtet<br />
sind Selbständige und Gewerbebetreibende,<br />
wenn die Einkünfte<br />
den Grundfreibetrag in Höhe von<br />
10.908,00 € überschritten haben<br />
(Grundfreibetrag für das Jahr<br />
2022 10.347,00 €).<br />
Sollte Ihre Mutter Arbeitnehmerin<br />
gewesen sein, müssten Sie<br />
eine Einkommenssteuererklärung<br />
abgeben, wenn ein Punkt des § 46<br />
Einkommenssteuergesetz vorlag.<br />
Sie sollten dies zunächst klären,<br />
bevor Sie eine Steuererklärung abgeben.<br />
Achtung: <strong>Das</strong> Finanzamt kann<br />
für mehrere Jahre rückwirkend<br />
fehlende Steuererklärungen<br />
nachfordern.<br />
WIR<br />
HABEN<br />
GEÖFFNET!<br />
Neuigkeiten zum Kabelanschluss<br />
Ende 2021 ist die Änderung des<br />
Telekommunikationsgesetzes<br />
(TKG) in Kraft getreten. Die Vermieter<br />
durften in der Vergangenheit<br />
die Kosten des Kabelanschlusses<br />
grundsätzlich im Rahmen der<br />
Nebenkostenabrechnung auf die<br />
Mieter umlegen. Bei Altanlagen<br />
gibt es noch eine Übergangsfrist<br />
bis zum 30.06.2024. Ab diesem<br />
Stichtag können Mieter nämlich<br />
selbst bestimmen, welchen Anbieter<br />
Sie wählen oder ob Sie vielleicht<br />
auch ganz auf einen Kabelanschluss<br />
verzichten wollen. Ab<br />
dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten<br />
für die Versorgung von Breitband<br />
und Kabelfernsehen nicht länger<br />
als Betriebskosten auf die Mieter<br />
umgelegt werden. Dies gilt für alle<br />
Anlagen, die vor dem 1. Dezember<br />
2021 bereitgestellt worden sind.<br />
Die Stromkosten für den Betrieb<br />
der Anlagen können jedoch auch<br />
weiterhin auf die Mieter umgelegt<br />
werden. Auch die Wartungskosten,<br />
d. h. die anfallenden Kosten<br />
für die regelmäßige Prüfung der<br />
Betriebsbereitschaft sind weiterhin<br />
umlagefähig.<br />
~<br />
Falls Sie Fragen von allgemeinem<br />
Interesse haben, mailen Sie diese<br />
an: recht@borkum-aktuell.de<br />
oder senden Sie ein Fax an<br />
0 49 22 - 87 37 082.<br />
Wir leiten Ihre Fragen an die Sozietät<br />
Kühn | Siebels | Hentschel<br />
weiter.<br />
Diskretion wird selbstverständlich<br />
zugesichert und bei Beantwortung<br />
in <strong>Borkum</strong>-<strong>Aktuell</strong><br />
wird natürlich die Anonymität<br />
gewahrt und Ihr Name nicht veröffentlicht.<br />
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit<br />
diesen allgemeingültigen Angaben<br />
und Tipps helfen und verbleibe<br />
bis zur nächsten Ausgabe.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihre Franziska Hentschel