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Juni 2023 / Borkum-Aktuell - Das Inselmagazin

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare ! Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2022 belief sich auf 106.000 Exemplare !
Auflage: Ø 9.640 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

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<strong>Borkum</strong> - <strong>Aktuell</strong> <strong>Das</strong> <strong>Inselmagazin</strong><br />

114<br />

Inhaber Ricardo Hirt<br />

Blumenstraße 3<br />

Telefon 04922 1407<br />

www.fahrraeder-borkum.de<br />

schaftssteuererklärung müssen<br />

Sie als Erbe zunächst Angaben zu<br />

Ihrer Mutter und deren Todestag<br />

sowie den Familienstand tätigen.<br />

Darüber hinaus müssen Sie mitteilen,<br />

ob Ihre Mutter ein Testament<br />

oder einen Erbvertrag aufsetzen<br />

lassen hat und im Zweifel alle am<br />

Erbteil beteiligten Personen auflisten.<br />

Zudem müssen Sie alle Vermögenswerte<br />

sowie alle Verbindlichkeiten<br />

nennen.<br />

Grundsätzlich haben Sie eine Frist<br />

von 3 Monaten. Sie können aber<br />

die Frist grundsätzlich verlängern,<br />

in dem Sie diese Verlängerung beantragen.<br />

Bitte bedenken Sie, dass mit der<br />

Erbschaft alle Vermögenswerte<br />

und Besitztümer Ihrer Mutter auf<br />

Sie übergehen. Sie erben jedoch<br />

auch die Verbindlichkeiten Ihrer<br />

Mutter, wie Schulden und anderweitige<br />

vertragliche Verpflichtungen.<br />

<strong>Das</strong> führt dann oft dazu, dass Sie<br />

für Ihre Mutter eine Einkommenssteuererklärung<br />

abgeben müssen.<br />

Bevor Sie jedoch die Steuererklärung<br />

für Ihre Mutter abgeben,<br />

sollten Sie überprüfen, ob Ihre<br />

Mutter überhaupt dazu verpflichtet<br />

war, eine Einkommenssteuererklärung<br />

abzugeben.<br />

Grundsätzlich dazu verpflichtet<br />

sind Selbständige und Gewerbebetreibende,<br />

wenn die Einkünfte<br />

den Grundfreibetrag in Höhe von<br />

10.908,00 € überschritten haben<br />

(Grundfreibetrag für das Jahr<br />

2022 10.347,00 €).<br />

Sollte Ihre Mutter Arbeitnehmerin<br />

gewesen sein, müssten Sie<br />

eine Einkommenssteuererklärung<br />

abgeben, wenn ein Punkt des § 46<br />

Einkommenssteuergesetz vorlag.<br />

Sie sollten dies zunächst klären,<br />

bevor Sie eine Steuererklärung abgeben.<br />

Achtung: <strong>Das</strong> Finanzamt kann<br />

für mehrere Jahre rückwirkend<br />

fehlende Steuererklärungen<br />

nachfordern.<br />

WIR<br />

HABEN<br />

GEÖFFNET!<br />

Neuigkeiten zum Kabelanschluss<br />

Ende 2021 ist die Änderung des<br />

Telekommunikationsgesetzes<br />

(TKG) in Kraft getreten. Die Vermieter<br />

durften in der Vergangenheit<br />

die Kosten des Kabelanschlusses<br />

grundsätzlich im Rahmen der<br />

Nebenkostenabrechnung auf die<br />

Mieter umlegen. Bei Altanlagen<br />

gibt es noch eine Übergangsfrist<br />

bis zum 30.06.2024. Ab diesem<br />

Stichtag können Mieter nämlich<br />

selbst bestimmen, welchen Anbieter<br />

Sie wählen oder ob Sie vielleicht<br />

auch ganz auf einen Kabelanschluss<br />

verzichten wollen. Ab<br />

dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten<br />

für die Versorgung von Breitband<br />

und Kabelfernsehen nicht länger<br />

als Betriebskosten auf die Mieter<br />

umgelegt werden. Dies gilt für alle<br />

Anlagen, die vor dem 1. Dezember<br />

2021 bereitgestellt worden sind.<br />

Die Stromkosten für den Betrieb<br />

der Anlagen können jedoch auch<br />

weiterhin auf die Mieter umgelegt<br />

werden. Auch die Wartungskosten,<br />

d. h. die anfallenden Kosten<br />

für die regelmäßige Prüfung der<br />

Betriebsbereitschaft sind weiterhin<br />

umlagefähig.<br />

~<br />

Falls Sie Fragen von allgemeinem<br />

Interesse haben, mailen Sie diese<br />

an: recht@borkum-aktuell.de<br />

oder senden Sie ein Fax an<br />

0 49 22 - 87 37 082.<br />

Wir leiten Ihre Fragen an die Sozietät<br />

Kühn | Siebels | Hentschel<br />

weiter.<br />

Diskretion wird selbstverständlich<br />

zugesichert und bei Beantwortung<br />

in <strong>Borkum</strong>-<strong>Aktuell</strong><br />

wird natürlich die Anonymität<br />

gewahrt und Ihr Name nicht veröffentlicht.<br />

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit<br />

diesen allgemeingültigen Angaben<br />

und Tipps helfen und verbleibe<br />

bis zur nächsten Ausgabe.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre Franziska Hentschel

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