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Seelsorge und Okkultismus - Okkultismus: Bibel- und ...

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die sie in hysteriformen Dämmerzuständen ausführte <strong>und</strong><br />

hinterher nicht mehr wußte. Sie konnte z. B. Salz in die<br />

Milch schütten, Kleidungsstücke in den Bach werfen, Einrichtungsgegenstände<br />

mutwillig <strong>und</strong> gewaltsam zerstören<br />

<strong>und</strong> noch vieles mehr. Auffällig ist die sonst gute moralische<br />

Einstellung des Mädchens. Sie ist für religiöse Fragen aufgeschlossen.<br />

Die Psyche erscheint nicht sonderlich krankhaft.<br />

Bei einer ärztlichen Behandlung fand der Arzt nach eingeleiteter<br />

Hypnose Eindrücke im UB vor.<br />

In medizinischer Hinsicht liegt der gleiche Krankheitsfall<br />

wie in B 47 vor, nur mit dem Unterschied, daß das Mädchen auch<br />

Bewußtseinstrübungen hatte. Ein neues Moment ist auch die festgestellte<br />

Hypnose, über die weder das Mädchen noch seine Mutter<br />

Auskunft geben konnten.<br />

In parapsychologischer Hinsicht liefert dieser Fall wieder<br />

interessantes Material. Die Mutter des Mädchens hatte die<br />

gleichen Zustände. Ein Nachforschen in der Familiengeschichte<br />

brachte die Feststellung, daß in dem Elternhaus lange Jahre das 6.<br />

<strong>und</strong> 7. Buch Moses zu Suggestionen <strong>und</strong> Besprechungen benützt<br />

wurde. Es ist nun keine absurde Idee, wenn die Zwangshandlungen<br />

von Mutter <strong>und</strong> Tochter damit in Verbindung gebracht werden.<br />

Wie wir in dem Abschnitt über das Besprechen noch sehen<br />

werden, wirkt okkulte Belastung bis ins 3. <strong>und</strong> 4. Glied einer Familie.<br />

Diese Tatsache mag dem Parapsychologen teilweise unglaubhaft<br />

erscheinen. Der Parapsychologe weiß allerdings davon,<br />

daß die mediale Fähigkeit oder die Eignung zum Rutengänger<br />

oft in den Erbgang geht. Dem Mediziner vollends ist die Hypothese<br />

von einer im Erbgang weiterlaufenden okkulten Behaftung<br />

ein Skandalon, da für ihn noch nicht einmal die Tatsache der okkulten<br />

Behaftung feststeht. So zeigt z. B. Bovet in seinem Buch<br />

„Lebendige <strong>Seelsorge</strong>“ (171), daß die Zauberhandlungen vieler<br />

Okkultisten phänomenologisch den Handlungen der Zwangsneurotiker,<br />

die einen anderen, nicht nicht okkult gefärbten, Zwang<br />

haben, gleichen. Nur ein blutiger Laie könne daher den Zwangsmechanismus<br />

von der Zauberhandlung ableiten. Ohne Zweifel<br />

muß eine Autorität wie Bovet, der als Arzt <strong>und</strong> als Christ in unserer<br />

Untersuchung ein entscheidendes Wort zu sagen hat, gehört<br />

werden. Bovets Beispiele fügen sich auch in den Gedankengang<br />

dieser Untersuchung ein. Gewiß ist in vielen Fällen die Zwangsneurose<br />

das Primäre <strong>und</strong> die Häufung der Zauberhandlungen die<br />

Folge. Doch muß hier ergänzend hinzugefügt werden, daß die<br />

von Bovet auf Seite 56 seines Buches erwähnten Zauberhandlungen<br />

nur peripherische Praktiken darstellen, die noch nicht<br />

das Wesen der okkulten Behaftung ausmachen. Bovet verweist<br />

108 - <strong>Seelsorge</strong> <strong>und</strong> <strong>Okkultismus</strong>

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