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Seelsorge und Okkultismus - Okkultismus: Bibel- und ...

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vom Herrn Jesus Christus (20). Es muß bei der vorliegenden Untersuchung<br />

von vornherein deutlich sein, daß das kérygma toū<br />

euaggeliou die Prämisse jeder Aussage über das Gebiet des <strong>Okkultismus</strong><br />

darstellt. Der Heroldsruf, daß Christus der Sieger über<br />

alle geheimnisvollen Kräfte <strong>und</strong> dunklen Mächte ist, bedeutet die<br />

beherrschende Mitte, die christozentrische Präposition dieser Untersuchung.<br />

III. KRITIK AN DER VERÖFFENTLICHUNG DER<br />

VORLIEGENDEN BEISPIELE<br />

Es werden in dieser Abhandlung, wie schon oben gesagt,<br />

etwa 120 seelsorgerliche Fälle berichtet, die dann kritisch untersucht<br />

<strong>und</strong> im Blick auf unsere Fragestellung ausgewertet werden.<br />

Die Wiedergabe dieser seelsorgerlichen Fälle geschieht nach Art<br />

der Veröffentlichung psychotherapeutischer Heilbehandlungen<br />

(21). Es müssen nun zu der Preisgabe dieser seelsorgerlichen<br />

Fälle -ob sie aus der theologischen oder psychotherapeutischen<br />

<strong>Seelsorge</strong> kommen - im Blick auf das Beichtgeheimnis wie auf<br />

das ärztliche Berufsgeheimnis schwerste Bedenken angemeldet<br />

werden.<br />

Bevor nun diese Bedenken erörtert werden können, werden<br />

zunächst einige gr<strong>und</strong>sätzliche Fragen des Beichtgeheimnisses<br />

wie des ärztlichen Berufsgeheimnisses behandelt.<br />

1. Von jeher hat die christliche Kirche es ihren Dienern zur<br />

Pflicht gemacht, über die in der <strong>Seelsorge</strong> anvertrauten Dinge<br />

zu schweigen. Diese Anordnung ist nicht nur kirchliches<br />

Gebot, sondern gr<strong>und</strong>sätzlich die „conditio sine qua non“ jeder<br />

seelsorgerlichen Aussprache; wenn auch das Neue Testament<br />

direkt kein sigillum confessionis kennt, aber indirekt<br />

voraussetzt.Dieses Beichtsiegel ist bereits im Mittelalter im<br />

kanonischen Recht dem Geistlichen zur Pflicht gemacht <strong>und</strong><br />

vom Staat geschützt. Auch in den neueren Codices iuris wird<br />

das Beichtgeheimnis durch Anerkennung der Zeugnisverweigerung<br />

der Geistlichen sanktioniert. So ist das zum Beispiel<br />

geschehen im § 53 Ziffer 1 der Strafprozeßordnung <strong>und</strong> im §<br />

383 Ziffer 4 der Zivilprozeßordnung.Dieses Beichtgeheimnis<br />

findet allerdings seine Grenzen, wenn der Geistliche gewissensmäßig<br />

dazu verpflichtet ist, bestehendes oder geplantes<br />

Unrecht zu verhindern. Der Beichthörer kann auf Gr<strong>und</strong> seines<br />

Beichtwissens mitschuldig werden, wenn er schweigt, wo<br />

entsprechende Tatbestände ihm den Bruch des Beichtsiegels<br />

23 - <strong>Seelsorge</strong> <strong>und</strong> <strong>Okkultismus</strong>

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