Seelsorge und Okkultismus - Okkultismus: Bibel- und ...
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vom Herrn Jesus Christus (20). Es muß bei der vorliegenden Untersuchung<br />
von vornherein deutlich sein, daß das kérygma toū<br />
euaggeliou die Prämisse jeder Aussage über das Gebiet des <strong>Okkultismus</strong><br />
darstellt. Der Heroldsruf, daß Christus der Sieger über<br />
alle geheimnisvollen Kräfte <strong>und</strong> dunklen Mächte ist, bedeutet die<br />
beherrschende Mitte, die christozentrische Präposition dieser Untersuchung.<br />
III. KRITIK AN DER VERÖFFENTLICHUNG DER<br />
VORLIEGENDEN BEISPIELE<br />
Es werden in dieser Abhandlung, wie schon oben gesagt,<br />
etwa 120 seelsorgerliche Fälle berichtet, die dann kritisch untersucht<br />
<strong>und</strong> im Blick auf unsere Fragestellung ausgewertet werden.<br />
Die Wiedergabe dieser seelsorgerlichen Fälle geschieht nach Art<br />
der Veröffentlichung psychotherapeutischer Heilbehandlungen<br />
(21). Es müssen nun zu der Preisgabe dieser seelsorgerlichen<br />
Fälle -ob sie aus der theologischen oder psychotherapeutischen<br />
<strong>Seelsorge</strong> kommen - im Blick auf das Beichtgeheimnis wie auf<br />
das ärztliche Berufsgeheimnis schwerste Bedenken angemeldet<br />
werden.<br />
Bevor nun diese Bedenken erörtert werden können, werden<br />
zunächst einige gr<strong>und</strong>sätzliche Fragen des Beichtgeheimnisses<br />
wie des ärztlichen Berufsgeheimnisses behandelt.<br />
1. Von jeher hat die christliche Kirche es ihren Dienern zur<br />
Pflicht gemacht, über die in der <strong>Seelsorge</strong> anvertrauten Dinge<br />
zu schweigen. Diese Anordnung ist nicht nur kirchliches<br />
Gebot, sondern gr<strong>und</strong>sätzlich die „conditio sine qua non“ jeder<br />
seelsorgerlichen Aussprache; wenn auch das Neue Testament<br />
direkt kein sigillum confessionis kennt, aber indirekt<br />
voraussetzt.Dieses Beichtsiegel ist bereits im Mittelalter im<br />
kanonischen Recht dem Geistlichen zur Pflicht gemacht <strong>und</strong><br />
vom Staat geschützt. Auch in den neueren Codices iuris wird<br />
das Beichtgeheimnis durch Anerkennung der Zeugnisverweigerung<br />
der Geistlichen sanktioniert. So ist das zum Beispiel<br />
geschehen im § 53 Ziffer 1 der Strafprozeßordnung <strong>und</strong> im §<br />
383 Ziffer 4 der Zivilprozeßordnung.Dieses Beichtgeheimnis<br />
findet allerdings seine Grenzen, wenn der Geistliche gewissensmäßig<br />
dazu verpflichtet ist, bestehendes oder geplantes<br />
Unrecht zu verhindern. Der Beichthörer kann auf Gr<strong>und</strong> seines<br />
Beichtwissens mitschuldig werden, wenn er schweigt, wo<br />
entsprechende Tatbestände ihm den Bruch des Beichtsiegels<br />
23 - <strong>Seelsorge</strong> <strong>und</strong> <strong>Okkultismus</strong>