vsao Journal Nr. 5 - Oktober 2023
Sprache - Verstehen, verstummen, vermitteln Politik - Zulassungssteuerung – quo vadis? Adipositas - Neue Medikamente wecken Hoffnungen Offene Handverletzungen - Tipps und Tricks für den Notfall
Sprache - Verstehen, verstummen, vermitteln
Politik - Zulassungssteuerung – quo vadis?
Adipositas - Neue Medikamente wecken Hoffnungen
Offene Handverletzungen - Tipps und Tricks für den Notfall
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mediservice<br />
Briefkasten<br />
Wer zahlt, wenn’s klirrt?<br />
Bei einem Umzug geht nicht<br />
selten etwas zu Bruch.<br />
Wer haftet, wenn durch<br />
schlecht gesicherte Möbel,<br />
unsorgfältige Behandlung oder<br />
durch ein Missgeschick Schäden<br />
entstehen?<br />
Umzugsfirmen können ganz legal<br />
bestimmte Haftungsausschlüsse im<br />
Vertrag festhalten und dabei die Verantwortung<br />
für beschädigte Waren in<br />
gewissen Situationen von sich weisen.<br />
Worauf Sie achten müssen, um den<br />
Umzug möglichst unbeschadet über<br />
die Bühne zu bringen:<br />
Gegenstände mit grossem finanziellen<br />
oder ideellen Wert, z. B. eine teure<br />
Vase oder das Geschenk eines Freundes,<br />
zügeln Sie am besten selbst. So vermeiden<br />
Sie böse Überraschungen. Wenn das<br />
nicht möglich ist, fotografieren Sie die<br />
Gegenstände und lassen Sie sie schätzen.<br />
Generell empfiehlt es sich, alle Möbel<br />
und wertvollen Gegenstände vor dem<br />
Umzug zu fotografieren. So können Sie<br />
beim Umzug entstandene Schäden<br />
belegen.<br />
Melden Sie sich bei der Zügelfirma,<br />
wenn Sie Mängel bereits während des<br />
Umzugs feststellen. Einen Arbeitsrapport<br />
oder eine Quittung sollten Sie nur mit<br />
den durch die Zügelfirma schriftlich<br />
anerkannten Mängeln unterschreiben.<br />
Anerkennt die Zügelfirma die Mängel<br />
nicht, so sollten Sie den ausstehenden<br />
Betrag nicht direkt begleichen.<br />
Alternativ können Sie vereinbaren,<br />
den Betrag des Schadens – sollte dieser<br />
direkt nach Arbeitsende anerkannt und<br />
bezifferbar sein – vom Gesamtbetrag in<br />
Abzug zu bringen und nur die Differenz<br />
zu zahlen. Auch hier ist ein Vermerk auf<br />
der Quittung notwendig.<br />
Wird vor Ort keine Einigung erzielt<br />
und schriftlich festgehalten, muss eine<br />
ordentliche Mängelrüge (schriftlich<br />
dokumentierte Schäden) erfolgen.<br />
Schäden müssen dem Umzugsunternehmen<br />
spätestens zwei bis drei Tage<br />
nach dem Umzug per Einschreiben<br />
gemeldet werden. Dies gilt unabhängig<br />
davon, ob Sie die Schäden bereits während<br />
des Umzugs oder erst danach<br />
entdeckt haben. Legen Sie Ihrem Schreiben<br />
Beweisfotos sowie eine Kostenschätzung<br />
bei.<br />
Offerte und Abrechnung: Bei einem<br />
Pauschalbetrag liegt es in der Verantwortung<br />
der Umzugsfirma, eine genaue<br />
Angebotsberechnung (ggf. mittels Besichtigungstermin)<br />
vorzunehmen. Ohne<br />
Besichtigungstermin sind Ihre Angaben<br />
ausschlaggebend und sollten der Wahrheit<br />
entsprechen, ansonsten sind allfällige<br />
Mehrkosten, die daraus resultieren,<br />
von Ihnen zu tragen.<br />
Wurde eine Offerte nach Aufwand<br />
(Stundensatz) erstellt, müssen Sie die<br />
effektiv geleisteten Stunden begleichen<br />
– vorausgesetzt, die vertraglichen<br />
Abmachungen (z. B. die Anzahl Mitarbeiter<br />
oder die Grösse des LKWs) wurden<br />
eingehalten und der Kostenvoranschlag<br />
wurde nicht erheblich überschritten.<br />
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E-Mail info@mediservice-<strong>vsao</strong>.ch.<br />
Leo Loosli,<br />
Jurist, Experte in den<br />
Bereichen Vertrags-, Erb-,<br />
Familien- und Personenrecht<br />
bei der AXA-ARAG Recht s-<br />
schutz AG<br />
Bilder: zvg<br />
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5/23 <strong>vsao</strong> /asmac <strong>Journal</strong>