Gyöngyösi Gergely OSPPE: Epitoma és Directorium
Gyöngyösi Gergely OSPPE: Epitoma és Directorium
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1. Er achte auf sich selbst<br />
Er sei heilig gegenüber Gott, unschuldig gegenüber dem Nächsten, unbefleckt<br />
gegen sich selbst, d.h. er soll ein fleckenloses Gewissen haben, fern von den Sündern,<br />
was den Verkehr mit verdächtigen Leuten anlangt; er sei dem Himmel<br />
näher, damit er über Himmlisches nachsinnt, untadelig, d.h. ohne Todsünde;<br />
nüchtern im Essen;. klug bewandert in der Heiligen Schrift und besonders im<br />
weltlichen Trivium, also Grammatik, Logik und Rhetorik; beim Sprechen angemessen,<br />
wahrhaftig und treffend. Er sei erfahren in weltlichen Geschäften;<br />
sittsam in seiner Art und in den Worten; entsprechend seinem Stand treffend<br />
mit innerer und äußerer Ehrenhaftigkeit; bescheiden in allen seinen Tätigkeiten.<br />
Seine Aufgabe ist es, allen gegenüber Armut, Demut, Beachtung aller Obliegenheiten<br />
des Ordens und seiner ganzen Heiligkeit bei sich zu zeigen, damit er nicht<br />
nur Anwesende durch sein Beispiel auferbaut, sondern auch Abwesende durch<br />
Hörensagen zufriedenstellt. Er muß ständig die Klosterregel und die Konstitutionen<br />
bei sich haben, auch die alten wie die neuen Privilegien des Ordens, sie<br />
kennen und wenn nötig den andern verkünden. Bei Nacht sei er für Gott frei,<br />
und bei Tage für die Nächsten.<br />
2. Er achte auf das Generalkapitel<br />
Jedes Jahr hat er für die Brüder ein Kapitel abzuhalten. Ebenfalls muss er einen<br />
Hausverwalter einsetzen, der von der königlichen Majestät das gewohnte Salz<br />
einfordert, oder selbst von anderswoher die nötigen Aufwendungen für das Kapitel<br />
aufbringt. Am Donnerstag vor dem Pfingstfest berufe er die Vikare in das<br />
Definitorenhaus und trage ihnen Trostworte vor; er belehre sie auch, für den Orden<br />
Sorge zu tragen und mutig zur rechten Zeit das zu sagen, was für den Orden<br />
nötig oder was überflüssig ist. Er danke ihnen für gnädige Gastfreundschaft. Er<br />
überprüfe die zum Kapitel Gekommenen, ob nur Berufene oder auch andere da<br />
sind, damit sein Gehilfe Bescheid weiß für die Herrichtung der Tafel, und mit<br />
denen, die grundlos gekommen sind, handele er dann so, wie es in den Konstitutionen<br />
schriftlich niedergelegt ist. In den folgenden Tagen gehe er entsprechend<br />
der Vorgaben dieser Konstitutionen vor. Ebenso, sobald es ihm angemessener<br />
erscheint,ob es gut ist, die Wahl des Generalpriors zu erklären, dass kein mit einer<br />
schweren Exkommunikation Exkommunizierter, kein Suspendierter und kein<br />
mit Interdikt Belegter gewählt werden kann. Ebenfalls ist einem durch die Tat<br />
selbst sein Wahlrecht zu entziehen, der bewusst einen Unwürdigen nominiert<br />
und wählt,. Ebenso wer kein Pupillus und wer nicht Subdiakon ist.<br />
Er hat die Befugnis zu sagen: Die Wähler begehen einen Irrtum, wenn sie<br />
nicht die Form der Wahl innehalten. Diese kann auf dreierlei Weise geschehen,<br />
also durch Abstimmung, durch Übertragung an einen Schiedsmann oder durch<br />
gemeinsame Inspiration. Gab es mit einem, der gewählt werden soll, mit seinen<br />
Freunden oder Verwandten eine Absprache? Ob die Wahl geheim war? Ob<br />
sie von der Mehrheit des Kapitels erfolgte? Ob etwa ein Unwürdiger oder Exkommunizierter<br />
gewählt wurde? Ob bei der Bekanntgabe der Stimmen keine<br />
Auszählung Stimme für Stimme erfolgte, Hass zu Hass und Verdienst zu Verdienst?<br />
Ob eine Wahl mit einem Nicht-Wählbaren erfolgt ist? Ob einer gewählt<br />
wurde, der keine Profeß abgelegt hat? Ob sie einen gewählt haben, der ohne<br />
Dispens des Papstes mehrere Würden und Seelsorgs-Pfründen innehat? Ob alles,<br />
was die Konstitution befiehlt, nicht gänzlich befolgt werden soll? Ob bei<br />
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