Gyöngyösi Gergely OSPPE: Epitoma és Directorium
Gyöngyösi Gergely OSPPE: Epitoma és Directorium
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sie keine Empfänger von Personen, noch sollen sie in Aufregung geraten, wenn<br />
man ihnen befiehlt, sich mehr als üblich abzumühen. Denn einen fröhlichen Geber<br />
hat Gott lieb. Wenn Brüder oder Weltliche an sie herantreten, dann mögen<br />
sie sie nicht mit Geschwätz einnehmen; wenn sie andererseits gezwungen sind<br />
zu sprechen, sollen sie heilsame Worte hervorbringen und nicht zulassen, dass<br />
vor ihnen Tadelnswertes gesagt wird. Sooft sie Gehilfen haben wollen, mögen<br />
sie vor den Oberen treten oder zumindest vor den Subprior. Und der Umfang<br />
der Vereinbarung ist im allgemeinen Verzeichnis aufzuzeichnen. Keiner wage es,<br />
Geld oder andere Güter der Gehilfen ohne Wissen und Erlaubnis des Oberen<br />
aufzubewahren. Wenn ein Erlös durch die Arbeit erzielt wird, muss er an allen<br />
Kommuniontagen zur Zeit der Beichte dem Oberen ausgehändigt werden, und<br />
danach kann er, wenn es nötig ist, von ihm erbitten, was er zur Fortsetzung<br />
seines Handwerks braucht.<br />
Und insbesondere ist es allgemeiner Brauch, dass der Schneider die Weingärten<br />
pflegt. Wenn er also dazu geeignet ist, soll er dieses Amt gern ohne<br />
Widerrede annehmen. Immer wenn sie von ihrem Wohnhaus zurückkehren, sollen<br />
sie nichts von dem Hab und Gut dieses Klosters, wo sie sich aufhalten, nach<br />
eigenem Gutdünken mitnehmen, es sei denn mit Erlaubnis des Oberen. Wenn<br />
sie nach draußen gehen, sollen sie keine Ausgaben nach eigenem Willen mitnehmen,<br />
sondern nur nach dem Willen des Vorstehers. Sehr viele pflegen sich zu<br />
Speise und Trank zu verdingen und kümmern sich am nächsten Tag nicht darum,<br />
sondern geben ihren Gastgebern ein Ärgernis. Wenn sie auf Wanderschaft<br />
sind, sollen sie nicht weltlich sondern als Ordensleute gehen und ein Buch bei<br />
sich haben, nicht Schwert, Spieß oder Pfeil und Bogen. Sie sollen einen Vertrag<br />
nur mit Billigung des Oberen schließen. Das Schweigen sollen sie grundsätzlich<br />
einhalten, sowohl im Kloster wie außerhalb, so jedoch, dass sie nicht geschwätzig<br />
sind, damit es durch keinen ein Ärgernis gibt.<br />
Kap. 18 Vorgabe für den Schlüsselwart<br />
Der Schlüsselwart oder Koch muss die Anzahl der Personen im Kloster kennen<br />
und derer, die und wieviel sie essen, und dementsprechend Vorsorge mit den Lebensmitteln<br />
treffen. Er muss als Erster aus dem Bett aufstehen und als Letzter<br />
einschlafen. Damit er nicht behindert wird, hat ihn die Umsicht des Oberen zu<br />
unterstützen bei den gewöhnlichen Arbeiten und bei den Nachtwachen. Er soll<br />
die Güter des Klosters nutzbringend und ehrenvoll austeilen und nichts gegen<br />
den Willen des Oberen verwenden. Den Gehilfen und Knechten soll er das Notwendige<br />
zuteilen, nicht zum Überfluss sondern nach Bedarf. Wenn sie jedoch<br />
unleidlich sind, mag er sie dem Oberen melden. Die inneren Pforten hat er zu<br />
schließen und zur rechten Zeit zu öffnen. Im Schweigen und in der Hoffnung<br />
liege seine Stärke. In Liebe diene er den Brüdern. Gott möge es ihm lohnen in<br />
der ewigen Heimat der Seligen. Die möge der Geber alles Guten auch uns zuteil<br />
werden lassen. Amen.<br />
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