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Gyöngyösi Gergely OSPPE: Epitoma és Directorium

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jungen verheirateten Mädchen ein Fasten aufbürdet, kann leicht der Verdacht<br />

bei ihrem Gatten entstehen über Untreue im Bett.<br />

Besonders sind solche Bußen zu verhängen, durch die eine Gelegenheit zum<br />

Sündigen beschränkt wird, z.B. wenn einer sagt, er könne sich gegen Wollust<br />

nicht wehren, dadurch dass er sich keine Konkubinen/Huren hält, die Gelegenheit<br />

zum Sündigen sind. Soweit möglich kümmere sich der Beichtvater darum,<br />

gegen die Sünden Gegengifte oder Widerstandsmittel als Kur zu verschreiben,<br />

bei Hartgesottenen durch Freigebigkeit, bei Unzüchtigen durch Enthaltsamkeit,<br />

bei Stolzen durch Demut, und so weiter. Heilsam ist es auch, dass die Beichtkinder<br />

etwas Gutes tun und ihnen als Buße solches auferlegt wird. „Alles was<br />

Du an Gutem tust oder zu tun planst, bürde ich Dir als Buße auf zum Nachlass<br />

Deiner Sünden.”<br />

Die Simonisten, die nicht durch die Tür sondern anders in den Schafstall<br />

eingetreten sind, dürfen nicht zur Buße zugelassen werden, es sei denn sie hätten<br />

sofort ihr Vorgehen widerrufen und könnten ihre Pfründe rein und schlicht<br />

in Empfang nehmen.<br />

5. Beichtgeheimnis<br />

Ein Beichtvater muss sich hüten, Sünden der Beichtkinder öffentlich zu machen,<br />

weder durch Worte noch durch Zeichen, direkt oder indirekt, weder fern noch<br />

nah, allgemein oder im Einzelnen. Er gebrauche weder dieselben noch ähnliche<br />

Worte in einer Predigt noch in gemeinsamem Gespräch: „Ich habe solche Fälle<br />

in der Beichte gehört”, weil die einfachen Leute glauben würden, dass sei ein<br />

Offenlegen der Beichte. Auch dürfen sie nicht sagen: „In der Herrschaft oder in<br />

dem Dorf, wo ich Beichte zu hören pflege, gibt es viel Übles, und zwar das und<br />

das.” Besonders dürfen sie nicht Beichtkinder wegen ihrer Vortrefflichkeit loben,<br />

oder wegen der Jungfräulichkeit oder Unschuld. Es darf bei den Verständigen<br />

kein Verdacht gegen einen anderen aufkommen, von denen sie gehört hatten, er<br />

habe die und die Tugenden nicht. Sie können aber den einen oder anderen loben,<br />

dass sie sich sehr um das Beichten bemühen. Niemals dürfen sie Beichtkindern<br />

nach der Beichte mit geringerer Freundlichkeit begegnen als vorher, ganz gleich<br />

wie groß die Sünden des Beichtkindes auch waren. Wenn sie einmal mit diesen<br />

sprechen sollten, müssen sie durch ihre Mienen oder in Wort und Tat zeigen,<br />

dass sie sich gewissermaßen an keine dieser Sünden erinnern können. Sie dürfen<br />

sich nicht von ihnen fernhalten noch sie meiden, sondern sie mögen sie unbeeindruckt<br />

anhören, Gute und Böse Zöllner und Sünder, Männer und Frauen,<br />

Junge und Alte, Reiche und Arme; besonders solche, von denen sie wissen, dass<br />

sie selten beichten, mögen sie zur Beichte einladen.<br />

Kap. 13 Vorgaben für den Hebdomadar<br />

Weil unsere Priester-Brüder in der Woche, wenn sie im Wechsel diesen Dienst<br />

tun, für den ganzen Konvent bei Gott Fürsprache einlegen, ist es also der Mühe<br />

wert, dass, wer Hebdomadar ist, seine ganze Aufmerksamkeit darauf richtet,<br />

im Stundengebet und den allgemeinen Gebeten keinen Fehler zu machen, denn<br />

wenn er sonst nur für sich einen Fehler macht, hat nun der ganze Konvent offenbar<br />

den Fehler gemacht. An den einzelnen Tagen versichere er sich vor der<br />

1. Vesper, welches Offizium des folgenden Tages zu verrichten ist und ob ein<br />

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